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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 21.04.1995 - 11 U 195/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9643
OLG Hamburg, 21.04.1995 - 11 U 195/93 (https://dejure.org/1995,9643)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.04.1995 - 11 U 195/93 (https://dejure.org/1995,9643)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. April 1995 - 11 U 195/93 (https://dejure.org/1995,9643)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gläubiger- und Aktiventausch, GmbHG § 64 Satz 1, Scheckzahlung, Zahlung auf debitorisches Konto, Zahlungen, Zahlungen nach Insolvenzreife, Zahlungen- weite Auslegung, Zahlungsbegriff

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1506
  • ZIP 1995, 913
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 15.10.1979 - 8 U 149/78
    Auszug aus OLG Hamburg, 21.04.1995 - 11 U 195/93
    Diese Vorschrift begründet zusammen mit Abs. 1 eine Pflicht des Geschäftsführers, das Vermögen der GmbH zwischen Eintritt der Insolvenz und dem Verlust der Verfügungsbefugnis (§ 6 KO) nicht zu schmälern, und ist damit Ausdruck des allgemeinen Verbots, die Überschuldung des Unternehmens auf Kosten der Gläubiger weiter zu verschärfen (vgl. OLG Hamm, ZIP 1980, 280 [281]; Karsten Schmidt, ZIP 1980, 328).
  • BGH, 29.11.1999 - II ZR 273/98

    Zahlungsverbot für den Geschäftsführer einer insolvenzreifen GmbH

    Die scheinbar anderslautende Formulierung in § 64 Abs. 2 Satz 1 GmbHG ist nur ein inzwischen überholtes Relikt aus der vor dem 1. August 1986 geltenden Fassung des Absatz 1, wonach es bei der Überschuldung auf deren bilanziellen Ausweis ankam (vgl. OLG Hamburg, ZIP 1995, 913;… Scholz/K. Schmidt, GmbHG 8. Aufl. § 64 Rdn. 25).

    Dementsprechend wird in Rechtsprechung und Schrifttum, soweit dort zu der vorliegenden Frage Stellung genommen wird, durchweg der Scheckeinzug auf ein debitorisches Konto als "Zahlung" i.S.v. § 64 Abs. 2 GmbHG angesehen (vgl. OLG Hamburg ZIP 1995, 913 mit zustimmender Anm. Bähr EWiR 1995, 587; vgl. auch LG Itzehoe ZIP 1996, 797;… Baumbach/Hueck aaO, § 64 Rdn. 13;… v. Gerkan in: Röhricht/Graf v. Westphalen, HGB § 130 a Rdn. 10;… Roth/Altmeppen, GmbHG 3. Aufl. § 64 Rdn. 25).

  • OLG Oldenburg, 10.03.2004 - 1 W 2/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei Erwartung einer Quotenverbesserung; …

    Eine solche unter § 64 Abs. 2 GmbHG fallende verbotene, einen einzelnen Gläubiger bevorzugende Maßnahme stellt nach der Rechtsprechung auch der Einzug eines Kundenschecks über ein debitorisch geführtes Konto der Gesellschaft dar (…vgl. BGH, a.a.O.; BGH ZIP 2000, 1896; OLG Hamburg ZIP 1995, 913).
  • OLG Frankfurt, 07.02.2006 - 14 U 17/05

    Haftungsbegründende Voraussetzungen nach § 64 Abs. 2 GmbHG

    Für den subjektiven Tatbestand des § 64 Abs. 1 und 2 GmbHG genügt die Erkennbarkeit der Insolvenzreife für den Geschäftsführer, wobei ein entsprechendes Verschulden vermutet wird (vgl. BGH NJW 2000, 668; OLG Hamburg NJW-RR 1995, 1506).

    Dabei wird nach der Rechtsprechung ein Verschulden des Geschäftsführers vermutet, so dass er sich entlasten muss (vgl. BGH NJW 2000, 668; OLG Hamburg NJW-RR 1995, 1506).

  • OLG Köln, 04.07.2000 - 9 U 76/99

    Haftung des faktischen Geschäftsführers einer Gesellschaft mit beschränkter …

    Der Umfang des Schadenersatzanspruchs bestimmt sich nach der Höhe der getätigten Einzahlungen und Überweisungen, wobei Überweisungen den getätigten Bareinzahlungen gleichzustellen sind (OLG Hamburg, ZIP 95, 913 (919)).
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