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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.06.1996 - 19 W 3/93 AktE   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,11661
OLG Düsseldorf, 28.06.1996 - 19 W 3/93 AktE (https://dejure.org/1996,11661)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.06.1996 - 19 W 3/93 AktE (https://dejure.org/1996,11661)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juni 1996 - 19 W 3/93 AktE (https://dejure.org/1996,11661)
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Volltextveröffentlichung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1996, 1610
  • DB 1996, 1614
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • OLG Stuttgart, 13.03.1994 - 4 W 56/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.1996 - 19 W 3/93
    Der Senat beabsichtigt, insgesamt eine Sachentscheidung zu treffen, sieht sich hieran jedoch durch die Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 2.8.1994 ( AG 1994, 564 f. ) gehindert.
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2004 - 19 W 3/00
    Gleichzeitig kann es durch die Ausrichtung der Geschäftspolitik das Unternehmen auszehren und vollständig dem Konzerninteresse unterwerfen (Senat, ZIP 1996, 1610, 1611).
  • BGH, 20.05.1997 - II ZB 9/96

    Abfindungsanspruch der außenstehenden Aktionäre nach Beendigung des …

    In Rechtsprechung und Schrifttum ist umstritten, ob bei Beendigung des Unternehmensvertrages während des Spruchstellenverfahrens der Abfindungsanspruch der außenstehenden Aktionäre erlischt und das Spruchstellenverfahren infolge dessen seine Erledigung findet (…bejahend OLG Karlsruhe, AG 1995, 139, 140, OLG Zweibrücken, AG 1994, 563, 564, KK/Koppensteiner, AktG, 2. Aufl., § 305 RdNr. 12, § 306 RdNr. 19 m.w.N., Krieger in Münchner Handbuch des Gesellschaftsrechts, Bd. 4, Aktiengesellschaft, § 70 RdNr. 139 m.w.N. in Fn. 450, verneinend OLG Düsseldorf, AG 1990, 490, 491; AG 1995, 85, 86; ZIP 1996, 1610, 1611 f. (Vorlagebeschluß), Meilicke, AG 1995, 181, 183 ff.).
  • BVerfG, 27.01.1999 - 1 BvR 1638/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beendigung eines aktienrechtlichen …

    Das hat der Bundesgerichtshof im einzelnen in seinem Beschluß vom 20. Mai 1997 ("Guano AG") aufgezeigt (BGHZ 135, 374), der auf Vorlage des Oberlandesgerichts Düsseldorf (ZIP 1996, S. 1610) erging, das sich seinerseits durch die mit dieser Verfassungsbeschwerde angegriffene Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken an einer Fortführung des bei ihm anhängigen Spruchstellenverfahrens nach einer Beendigung des Unternehmensvertrags gehindert sah.
  • BayObLG, 29.09.1998 - 3Z BR 159/94

    Bemessung der Barabfindung auf Grundlage des Börsenkurses der Aktie

    Mit Beschluß vom 10.4.1997 hat der Senat das Verfahren bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Frage, ob die Beendigung des Unternehmensvertrages ein anhängiges Spruchstellenverfahren beendet (so OLG Zweibrücken AG 1994, 563 f.; dagegen Vorlagebeschluß des OLG Düsseldorf AG 1996, 475), ausgesetzt.
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