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| LG Meiningen, 13.04.2000 - 4 T 13/00 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Meiningen, 08.11.1999 - IN 413/99
- LG Meiningen, 13.04.2000 - 4 T 13/00
Papierfundstellen
- ZIP 2000, 1451
Wird zitiert von ... (3)
- AG Göttingen, 22.03.2001 - 74 IN 47/00
Möglichkeit einer einseitigen Erledigungserklärung im …
Auch in der Geltung der InsO ist davon auszugehen, dass eine einseitige Erledigungserklärung möglich ist (OLG Celle ZInsO 2000, 42, 43; LG Meiningen ZIP 2000, 1451, 1452 =EWHt 2000, 1063; AG Köln ZIP 1999, 1889 f; AG Münster NZI 2000, 444). - AG Hamburg, 23.04.2003 - 67c IN 62/02
Voraussetzungen für die Verwirkung eines Vergütungsanspruchs
Soweit der Beschwerdeführer als Ziel des Insolvenzverfahrens benennt, dass der Antragsteller damit berechtigt "die letzte Möglichkeit nutzt, um doch noch an sein Geld zu kommen" (S. 6), wird dieses merkwürdige Verständnis des Insolvenzverfahrens, welches ersichtlich die Stellung sog. Druckanträge gutheißt (zu deren Unzulässigkeit: AG Hamburg, ZIP 2000, 1019, ZInsO 2001, 138 ; LG Meiningen, ZIP 2000, 1450; Schmerbach, EWiR 2000, 1063,) und nicht die Befriedigung aller Gläubiger ( § 1 InsO ; also das Ziel des Antragstellers, die Quote zu erlangen), an anderer Stelle und bei anderer Gelegenheit zu würdigen sein. - OLG Köln, 28.11.2001 - 2 W 217/01
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