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Rechtsprechung
   LG Meiningen, 13.04.2000 - 4 T 13/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,19810
LG Meiningen, 13.04.2000 - 4 T 13/00 (https://dejure.org/2000,19810)
LG Meiningen, Entscheidung vom 13.04.2000 - 4 T 13/00 (https://dejure.org/2000,19810)
LG Meiningen, Entscheidung vom 13. April 2000 - 4 T 13/00 (https://dejure.org/2000,19810)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 1451
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • AG Göttingen, 22.03.2001 - 74 IN 47/00

    Möglichkeit einer einseitigen Erledigungserklärung im …

    Auch in der Geltung der InsO ist davon auszugehen, dass eine einseitige Erledigungserklärung möglich ist (OLG Celle ZInsO 2000, 42, 43; LG Meiningen ZIP 2000, 1451, 1452 =EWHt 2000, 1063; AG Köln ZIP 1999, 1889 f; AG Münster NZI 2000, 444).
  • AG Hamburg, 23.04.2003 - 67c IN 62/02

    Voraussetzungen für die Verwirkung eines Vergütungsanspruchs

    Soweit der Beschwerdeführer als Ziel des Insolvenzverfahrens benennt, dass der Antragsteller damit berechtigt "die letzte Möglichkeit nutzt, um doch noch an sein Geld zu kommen" (S. 6), wird dieses merkwürdige Verständnis des Insolvenzverfahrens, welches ersichtlich die Stellung sog. Druckanträge gutheißt (zu deren Unzulässigkeit: AG Hamburg, ZIP 2000, 1019, ZInsO 2001, 138 ; LG Meiningen, ZIP 2000, 1450; Schmerbach, EWiR 2000, 1063,) und nicht die Befriedigung aller Gläubiger ( § 1 InsO ; also das Ziel des Antragstellers, die Quote zu erlangen), an anderer Stelle und bei anderer Gelegenheit zu würdigen sein.
  • OLG Köln, 28.11.2001 - 2 W 217/01
    Die Regelung des § 91 a ZPO über die übereinstimmende Erledigungserklärung ist gemäß § 4 InsO auch im Insolvenzverfahren anzuwenden (vgl. LG Meiningen, ZIP 2000, 1451 [1452];… Schmerbach in: Frankfurter Kommentar zur Insolvenzordnung, 2. Aufl. 1999, § 13, Rdn. 101).
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