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Rechtsprechung
   AG Köln, 21.01.2000 - 72 IK 69/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8541
AG Köln, 21.01.2000 - 72 IK 69/99 (https://dejure.org/2000,8541)
AG Köln, Entscheidung vom 21.01.2000 - 72 IK 69/99 (https://dejure.org/2000,8541)
AG Köln, Entscheidung vom 21. Januar 2000 - 72 IK 69/99 (https://dejure.org/2000,8541)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2000, 418
  • NZI 2000, 143
  • Rpfleger 2000, 179
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Zweibrücken, 23.05.2000 - 3 W 58/00

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Zum Teil gehen Rechtsprechung und Schrifttum aber auch davon aus, die Entscheidung über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters sei immer vom Richter zu treffen (so etwa LG Köln RPfleger 1997, 273; LG Koblenz RPfleger 1997, 427; AG Köln ZIP 2000, 418, 419;… Schmerbach in FK-InsO 2. Aufl. § 21 Rdn. 56, 56 a;… Kirchhof aaO § 22 Rdn. 51;… Kübler/Prütting/Pape InsO, § 54 Rdn. 30; Uhlenbruck ZIP 1996, 1889, 1890, jeweils m.w.N.).
  • OLG Köln, 10.03.2000 - 2 W 274/99

    Anfechtung der Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Dabei kann es dahingestellt bleiben, ob, solange das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet worden ist, der Richter oder der Rechtspfleger für die Vergütungsfestsetzung zuständig ist (vgl. hierzu: AG Düsseldorf, NZI 2000, 37; AG Göttingen, NZI 1999, 469; AG Köln, NZI 2000, 143 mit weiteren Nachweisen; Uhlenbruck in: Kölner Schrift zur Insolvenzordnung, 2. Auflage 2000, 325 [371];… Arnold/Meyer-Stolte, RpflG, 5. Auflage 1999, § 18 Rdnr. 39).
  • BGH, 12.07.2007 - IX ZB 82/03

    Vergütung des vorläufigen Treuhänders im Verbraucherinsolvenzeröffnungsverfahren; …

    Nach anderer Auffassung ist der vorläufige Treuhänder in Höhe eines Bruchteils der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters (§ 11 Abs. 1 Satz 2, § 2 Abs. 1 InsVV) zu entlohnen (AG Köln NZI 2000, 143 f; AG Rosenheim ZInsO 2001, 218;… Haarmeyer/Wutzke/Förster InsVV 4. Aufl. § 13 Rn. 17;… Eickmann, Vergütungsrecht 2. Aufl. § 13 InsVV Rn. 9; Fuchs ZInsO 2000, 429, 432).
  • AG Göttingen, 23.03.2001 - 74 IN 23/00

    Verpflichtung des vorläufigen Insolvenzverwalters zur Darlegung des Werts der …

    Auch unter Geltung der InsO ist von einer Zuständigkeit des Richters auszugehen (AG Göttingen NZI 1999, 469; AG Göttingen NZI 2000, 181; AG Köln ZIP 2000, 418, 419 =EWIR 2000, 403; zuletzt LG Rostock ZInsO 2001, 96 [LG Rostock 15.11.2000 - 2 T 383/99]; Kübler/Prütting/Pape § 54 RZ 30;… Keller Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren Rz. 199).
  • LG Bonn, 13.03.2000 - 2 T 8/00

    Berechnungsgrundlage für Vergütung des vorläufigen Verwalters

    Wegen der Abänderung und Neufestsetzung ist die Frage unerheblich, ob mit dem Rechtspfleger die für die Festsetzung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters funktionell zuständige Gerichtsperson entschieden hat (vgl. zu den divergierenden Auffassungen AG Köln ZIP 2000, 418, 419).
  • AG Göttingen, 01.03.2001 - 74 IN 131/00
    Auch unter Geltung der InsO ist von einer Zuständigkeit des Richters auszugehen (AG Göttingen NZI 1999, 469 ; AG Göttingen NZI 2000, 181; AG Köln ZIP 2000, 418, 419 =EWIR 2000, 403; zuletzt LG Rostock ZInsO 2001, 96 ; Kübler/Prütting/Pape § 54 RZ 30;… Keller Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren Rz. 199).
  • LG Kaiserslautern, 31.08.2001 - 1 T 290/00

    Die regelmäßige Vergütung des vorläufigen Treuhänders beträgt ein Viertel von 15 …

    Der in der Rechtsprechung (vgl. AG Köln, Beschluss vom 21.01.2000, 72 IK 69/99) teilweise vertretenen Auffassung, die Vergütung des vorläufigen Treuhänders bestimme sich nicht gemäß § 13 InsVV, sondern analog der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters (§ 11 InsVV), vermag die Kammer nicht beizutreten.
  • LG Bonn, 06.06.2001 - 2 T 8/01

    Anforderungen an die Erhöhungsfähigkeit der Treuhändervergütung

    Diese Flexibilität ermöglicht es zum einen, eine dem einzelnen Verfahren angemessene, evtl. auch nur geringe Erhöhung vorzunehmen, zum anderen aber auch dem Gedanken des Art. 12 GG (…s. hierzu Smid, a.a.O., § 65 Rn. 33) und dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die Grenzen zwischen den sog. "Kleinunternehmern" und selbstständig gewerblich Tätigen, die unter das Regelinsolvenzverfahren fallen, "fließend" sind (vgl. hierzu AG Köln, ZIP 2000, 418 ff., 420 m.w.N.).
  • AG Rosenheim, 13.02.2001 - IK 159/99

    Vergütung des vorläufigen Treuhänders

    Zwar hat das AG Köln in seiner Entscheidung (ZIP 2000, 418 ff.) dargelegt, dass grds. ein Bruchteil von 15% nach dem gestaffelten Ansatz aus § 2 Abs. 1 InsVVG angemessen sei, da i.a.R. die Verbraucherinsolvenzverfahren von geringerem Umfang sind, als die Regelinsolvenzverfahren.
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