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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 21.06.2005

Rechtsprechung
   BGH, 06.03.2006 - II ZB 11/05   

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https://dejure.org/2006,548
BGH, 06.03.2006 - II ZB 11/05 (https://dejure.org/2006,548)
BGH, Entscheidung vom 06.03.2006 - II ZB 11/05 (https://dejure.org/2006,548)
BGH, Entscheidung vom 06. März 2006 - II ZB 11/05 (https://dejure.org/2006,548)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1064
  • ZIP 2005, 1711
  • ZIP 2006, 682
  • NZI 2006, 348
  • NZI 2007, 14
  • AnwBl 2006, 422
 
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Wird zitiert von ... (50)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92

    Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte …

    Auszug aus BGH, 06.03.2006 - II ZB 11/05
    Selbst wenn man - darin dem Beschwerdegericht folgend - die Bundesagentur für Arbeit sowie die Deutsche Angestellten Krankenkasse als Sozialleistungsträger außer Betracht lässt (zur alten Rechtslage Senat, Beschl. v. 7. Juli 1997 - II ZB 7/97, ZIP 1997, 1553, 1554; BGHZ 119, 372, 378; zweifelnd für die InsO etwa OLG Dresden ZinsO 2004, 275 m.w.Nachw.), verbleiben fünf Großgläubiger, von denen der größte, nämlich die V.bank B. eG, zudem nur für den Ausfall anerkannte Forderungen inne hat.

    Zieht man schließlich noch in Betracht, dass der Rechtsverfolgung des Insolvenzverwalters im Rahmen eines geordneten Insolvenzverfahrens grundsätzlich ein eigenständiges, schutzwürdiges Interesse beizumessen ist (BGHZ 119, 372, 376 f.; BGH, Beschl. v. 27. September 1990 - IX ZR 250/89, ZIP 1991, 1490, 1491) und dies gerade für die hier in Rede stehende Forderung wegen Verstoßes gegen die Kapitalaufbringungsvorschriften gilt, führt auch die wertende Abwägung der Gesamtumstände des Einzelfalles zu dem Ergebnis, dass es den wirtschaftlich Beteiligten nicht zuzumuten ist, die Prozesskosten aufzubringen.

  • BGH, 04.03.1996 - II ZR 89/95

    Verdeckte Sacheinlage durch Abtretung eines Geschäftsanteils an einer GmbH

    Auszug aus BGH, 06.03.2006 - II ZB 11/05
    Die hierfür erforderliche Abrede zwischen der Schuldnerin und der Antragsgegnerin zu 2 wird bei Vorliegen eines - hier gegebenen - sachlichen und zeitlichen Zusammenhangs vermutet (BGHZ 132, 133, 139).

    Eine Identität des Inferenten mit dem Auszahlungsempfänger bzw. dem Gläubiger des Gegengeschäfts ist, wie der Senat entschieden hat (BGHZ 153, 107, 111; 132, 133, 136; 113, 335, 345 f.), für den sachlichen Zusammenhang nicht erforderlich.

  • BGH, 27.09.1990 - IX ZR 250/89

    Antrag auf Prozeßkostenhilfe - Konkursverwalter - Kommanditgesellschaft - …

    Auszug aus BGH, 06.03.2006 - II ZB 11/05
    aa) Wie das Beschwerdegericht im Ansatz nicht verkennt, sind Vorschüsse auf die Prozesskosten nur solchen Beteiligten zuzumuten, welche die erforderlichen Mittel unschwer aufbringen können und für die der zu erwartende Nutzen bei vernünftiger, auch das Eigeninteresse sowie das Prozesskostenrisiko angemessen berücksichtigender Betrachtungsweise bei einem Erfolg der Rechtsverfolgung voraussichtlich deutlich größer sein wird (BGH, Beschl. v. 27. September 1990 - IX ZR 250/89, ZIP 1990, 1490; BAG ZIP 2003, 1947, 1948).

    Zieht man schließlich noch in Betracht, dass der Rechtsverfolgung des Insolvenzverwalters im Rahmen eines geordneten Insolvenzverfahrens grundsätzlich ein eigenständiges, schutzwürdiges Interesse beizumessen ist (BGHZ 119, 372, 376 f.; BGH, Beschl. v. 27. September 1990 - IX ZR 250/89, ZIP 1991, 1490, 1491) und dies gerade für die hier in Rede stehende Forderung wegen Verstoßes gegen die Kapitalaufbringungsvorschriften gilt, führt auch die wertende Abwägung der Gesamtumstände des Einzelfalles zu dem Ergebnis, dass es den wirtschaftlich Beteiligten nicht zuzumuten ist, die Prozesskosten aufzubringen.

  • BGH, 02.12.2002 - II ZR 101/02

    Leistung der Einlageschuld zur freier Verfügung der Geschäftsführung bei Rückfluß …

    Auszug aus BGH, 06.03.2006 - II ZB 11/05
    Eine Identität des Inferenten mit dem Auszahlungsempfänger bzw. dem Gläubiger des Gegengeschäfts ist, wie der Senat entschieden hat (BGHZ 153, 107, 111; 132, 133, 136; 113, 335, 345 f.), für den sachlichen Zusammenhang nicht erforderlich.
  • BGH, 18.02.1991 - II ZR 104/90

    Kapitalerhöhung bei nur vorübergehendem Zurverfügungstellen von Barmitteln

    Auszug aus BGH, 06.03.2006 - II ZB 11/05
    Eine Identität des Inferenten mit dem Auszahlungsempfänger bzw. dem Gläubiger des Gegengeschäfts ist, wie der Senat entschieden hat (BGHZ 153, 107, 111; 132, 133, 136; 113, 335, 345 f.), für den sachlichen Zusammenhang nicht erforderlich.
  • BGH, 07.07.1997 - II ZB 7/97

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit …

    Auszug aus BGH, 06.03.2006 - II ZB 11/05
    Selbst wenn man - darin dem Beschwerdegericht folgend - die Bundesagentur für Arbeit sowie die Deutsche Angestellten Krankenkasse als Sozialleistungsträger außer Betracht lässt (zur alten Rechtslage Senat, Beschl. v. 7. Juli 1997 - II ZB 7/97, ZIP 1997, 1553, 1554; BGHZ 119, 372, 378; zweifelnd für die InsO etwa OLG Dresden ZinsO 2004, 275 m.w.Nachw.), verbleiben fünf Großgläubiger, von denen der größte, nämlich die V.bank B. eG, zudem nur für den Ausfall anerkannte Forderungen inne hat.
  • BAG, 28.04.2003 - 2 AZB 78/02

    Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung für Insolvenzverwalter - …

    Auszug aus BGH, 06.03.2006 - II ZB 11/05
    aa) Wie das Beschwerdegericht im Ansatz nicht verkennt, sind Vorschüsse auf die Prozesskosten nur solchen Beteiligten zuzumuten, welche die erforderlichen Mittel unschwer aufbringen können und für die der zu erwartende Nutzen bei vernünftiger, auch das Eigeninteresse sowie das Prozesskostenrisiko angemessen berücksichtigender Betrachtungsweise bei einem Erfolg der Rechtsverfolgung voraussichtlich deutlich größer sein wird (BGH, Beschl. v. 27. September 1990 - IX ZR 250/89, ZIP 1990, 1490; BAG ZIP 2003, 1947, 1948).
  • OLG Dresden, 27.09.2002 - 8 W 521/02

    Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter; Zumutbarkeit der Heranziehung privater …

    Auszug aus BGH, 06.03.2006 - II ZB 11/05
    Selbst wenn man - darin dem Beschwerdegericht folgend - die Bundesagentur für Arbeit sowie die Deutsche Angestellten Krankenkasse als Sozialleistungsträger außer Betracht lässt (zur alten Rechtslage Senat, Beschl. v. 7. Juli 1997 - II ZB 7/97, ZIP 1997, 1553, 1554; BGHZ 119, 372, 378; zweifelnd für die InsO etwa OLG Dresden ZinsO 2004, 275 m.w.Nachw.), verbleiben fünf Großgläubiger, von denen der größte, nämlich die V.bank B. eG, zudem nur für den Ausfall anerkannte Forderungen inne hat.
  • BGH, 26.04.2018 - IX ZB 29/17

    Prozesskostenhilfe für den Aktivprozess eines Insolvenzverwalters: Beurteilung …

    Rn. 7 aa) Für die Frage, ob nach § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten zuzumuten ist, die Kosten für den beabsichtigten Rechtsstreit des Insolvenzverwalters aufzubringen, ist eine wertende Abwägung aller Gesamtumstände des Einzelfalls erforderlich (BGH, Beschluss vom 6. März 2006 - II ZB 11/05, NJW-RR 2006, 1064 Rn. 15;… vom 27. September 2007 - IX ZB 172/06, WM 2007, 2201 Rn. 9;… vom 23. Oktober 2008 - II ZR 211/08, juris Rn. 3;… vom 27. Mai 2009 - III ZB 15/09, juris Rn. 5;… vom 25. November 2010 - VII ZB 71/08, ZIP 2011, 98 Rn. 9).
  • BGH, 19.05.2015 - II ZR 263/14

    Prozesskostenhilfeantrag des Insolvenzverwalters: Zumutbarkeit der …

    Auch in der vom Kläger herangezogenen Entscheidung des Senats vom 6. März 2006 (II ZB 11/05, ZIP 2006, 682 Rn. 15) beruhte die Annahme der Unzumutbarkeit auf einer wertenden Abwägung aller Gesamtumstände.
  • BGH, 25.11.2010 - VII ZB 71/08

    Prozesskostenhilfe: Zumutbarkeit der Beschaffung eines Prozesskostenvorschusses …

    Rn. 5 Zumutbar sei denjenigen Gläubigern die Kostenbeteiligung, welche die erforderlichen Mittel unschwer aufbringen können und für die der zu erwartende Nutzen bei vernünftiger, auch das Eigeninteresse sowie das Prozesskostenrisiko angemessen berücksichtigender Betrachtungsweise bei einem Erfolg der Rechtsverfolgung voraussichtlich deutlich größer sein werde (BGH, Beschluss vom 6. März 2006 - II ZB 11/05, NJW-RR 2006, 1064 m.w.N.).

    Rn. 9 a) Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass für die Frage, ob nach § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten zuzumuten ist, die Kosten für den beabsichtigten Rechtsstreit des Insolvenzverwalters aufzubringen, eine wertende Abwägung aller Gesamtumstände des Einzelfalls erforderlich ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 27. Mai 2009 - III ZB 15/09, juris Rn. 5;… Beschluss vom 23. Oktober 2008 - II ZR 211/08, juris Rn. 3;… Beschluss vom 27. September 2007 - IX ZB 172/06, WM 2007, 2201 Rn. 9; Beschluss vom 6. März 2006 - II ZB 11/05, NJW-RR 2006, 1064 Rn. 15).

  • BGH, 03.05.2012 - V ZB 138/11

    Prozesskostenhilfeantrag des Insolvenzverwalters: Zumutbarkeit der …

    Rn. 8 a) Zuzumuten sind Vorschüsse auf Prozesskosten nur Gläubigern, welche die erforderlichen Mittel unschwer aufbringen können und deren zu erwartender Nutzen bei vernünftiger, auch das Eigeninteresse sowie das Prozesskostenrisiko angemessen berücksichtigender Betrachtungsweise bei einem Erfolg der Rechtsverfolgung durch den Verwalter deutlich größer sein wird (BGH, Beschlüsse vom 27. September 1990 - IX ZR 250/89, NJW 1991, 40, 41 und vom 6. März 2006 - II ZB 11/05, NJW-RR 2006, 1064 Rn. 9).

    Das ist auf der Grundlage einer wertenden Abwägung aller Umstände zu entscheiden, bei der insbesondere die zu erwartende Verbesserung der Quote im Fall des Obsiegens des Verwalters, das Prozess- und das Vollstreckungsrisiko und die Gläubigerstruktur zu berücksichtigen sind (BGH, Beschlüsse vom 6. März 2006 - II ZB 11/06, NJW-RR 2006, 1064, 1065 Rn. 15 und vom 25. November 2010 - VII ZB 71/08, MDR 2011, 132).

  • BGH, 27.09.2007 - IX ZB 172/06

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter; Bedürftigkeit der …

    Hierbei sind insbesondere die im Falle des Obsiegens zu erwartende Quotenverbesserung, das Prozess- und Vollstreckungsrisiko und die Gläubigerstruktur zu berücksichtigen (BGH, Beschl. v. 6. März 2006 - II ZB 11/05, ZIP 2006, 682, 683).
  • BFH, 02.07.2009 - X S 4/08

    PKH-Gewährung für einen Insolvenzverwalter in der Revisionsinstanz bei …

    Zumutbar sind Vorschüsse nur solchen Beteiligten, die die erforderlichen Mittel unschwer aufbringen können und deren zu erwartender Nutzen bei vernünftiger Betrachtungsweise bei einem Erfolg der Rechtsverfolgung deutlich größer wird als die als Prozessvorschuss aufzubringenden Gerichtskosten (BGH-Beschlüsse vom 6. März 2006 II ZB 11/05, Zeitschrift für Insolvenzrecht --ZInSO-- 2006, 369; vom 23. Oktober 2008 II ZR 211/08, Neue Juristische Wochenschrift-Spezial --NJW-Spezial-- 2009, 21; Schwarz in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 142 FGO Rz 109, m.w.N.).

    Die Entscheidung ist auf eine wertende Betrachtung der Umstände des Einzelfalls zu stützen, in die unter anderem die im Fall der Rechtsverfolgung zu erwartende Quote nach Abzug der Insolvenzverfahrenskosten, die Quotenerhöhung, das Prozessrisiko, das Vollstreckungsrisiko und der entstehende Koordinierungsaufwand des Insolvenzverwalters aufgrund der Gläubigerstruktur einzubeziehen sind (Beschlüsse des BGH in ZInsO 2006, 369; in NJW-Spezial 2009, 21).

    Dies liegt oberhalb des "Grenzwerts" von rund 13% Quotenerhöhung, den der BGH im Beschluss in ZInsO 2006, 369 als zu niedrig angesehen hat, um einem Großgläubiger eine Kostenbeteiligung an den Gerichtskosten zuzumuten.

  • BGH, 23.10.2008 - II ZR 211/08

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter

    Vorschüsse auf die Prozesskosten sind solchen Beteiligten zuzumuten, die die erforderlichen Mittel unschwer aufbringen können und für die der zu erwartende Nutzen bei vernünftiger, auch das Eigeninteresse sowie das Prozesskostenrisiko angemessen berücksichtigender Betrachtungsweise bei einem Erfolg der Rechtsverfolgung voraussichtlich deutlich größer sein wird als die von ihnen als Vorschuss aufzubringenden Gerichtskosten (Sen.Beschl. v. 6. Dezember 2007 - II ZA 12/07, juris, Tz. 2; Beschl. v. 5. November 2007 - II ZR 188/07, DStR 2007, 2338 Tz. 2; Beschl. v. 6. März 2006 - II ZB 11/05, ZIP 2006, 682, 683 Tz. 9; BGH, Beschl. v. 27. September 1990 - IX ZR 250/89, ZIP 1990, 1490; BAG, ZIP 2003, 1947, 1948).

    Bei einer wertenden Abwägung aller Gesamtumstände des Einzelfalles (vgl. Sen.Beschl. v. 6. März 2006 aaO S. 684 Tz. 15) ist der H. GmbH zuzumuten, die Kosten aufzubringen.

  • BGH, 13.02.2025 - IX ZB 27/24

    Zumutbarkeit der Kostenaufbringung für Bundesagentur für Arbeit als …

    Diesen rechtlichen Ansatz hat der Senat unter der Geltung der Insolvenzordnung bestätigt (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. November 2014 - IX ZR 52/14, juris Rn. 2; offengelassen von BGH, Beschluss vom 6. März 2006 - II ZB 11/05, ZIP 2006, 682 Rn. 15).
  • BGH, 27.05.2009 - III ZB 15/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter

    Danach ist für die Frage, ob nach § 116 Satz 1 Nr. 1 ZPO den am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten zuzumuten ist, die Kosten für den beabsichtigten Rechtsstreit des Insolvenzverwalters aufzubringen, eine wertende Abwägung aller Gesamtumstände des Einzelfalles erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2008 - II ZR 211/08 - [...] Rn 3; Beschluss vom 6. März 2006 - II ZB 11/05 - NJW-RR 2006, 1064, 1065 ;… Beschluss vom 27. September 2007 - IX ZB 172/06 - WM 2007, 2201, 2202 Rn. 9).

    Bei dieser wertenden Abwägung sind insbesondere im Fall des Obsiegens eine zu erwartende Quotenverbesserung, das Prozess- und Vollstreckungsrisiko und die Gläubigerstruktur zu berücksichtigen (…BGH, Beschlüsse vom 27. September 2007 aaO und vom 6. März 2006 aaO).

  • BGH, 13.09.2012 - IX ZA 1/12

    Prozesskostenhilfebewilligung für den Insolvenzverwalter: Fehlende Bereitschaft …

    Rn. 2 1. Zuzumuten sind Vorschüsse auf die Prozesskosten nur solchen Beteiligten, welche die erforderlichen Mittel unschwer aufbringen können und deren zu erwartender Nutzen bei vernünftiger, auch das Eigeninteresse sowie das Prozesskostenrisiko angemessen berücksichtigender Betrachtungsweise bei einem Erfolg der Rechtsverfolgung deutlich größer sein wird als die von ihnen als Vorschuss aufzubringenden Kosten (BGH, Beschluss vom 27. September 1990 - IX ZR 250/89, ZIP 1990, 1490; vom 8. Oktober 1992 - VII ZB 3/92, BGHZ 119, 372, 376 f; vom 6. März 2006 - II ZB 11/05, ZIP 2006, 682 Rn. 9;… vom 7. Juni 2011 - II ZA 1/11, ZInsO 2011, 1552 Rn. 2).
  • OLG München, 05.04.2013 - 5 U 1051/13

    Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter: Zumutbarkeit der Leistung eines …

  • OLG Karlsruhe, 29.08.2011 - 9 W 13/11

    Insolvenzverfahren: Zumutbarkeitskriterien für eine Kostenaufbringung der …

  • BGH, 15.02.2007 - I ZB 73/06

    Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter

  • BGH, 28.01.2022 - IX ZR 145/21

    Prozesskostenhilfeantrag des Insolvenzverwalters bei Masseunzulänglichkeit: …

  • OLG Stuttgart, 14.10.2024 - 20 W 8/24

    Prozesskostenhilfebewilligung: Zumutbarkeit der Kostenaufbringung für …

  • OLG Köln, 08.02.2007 - 18 W 42/06

    Gewährung von Prozesskostenhilfe mangels ausreichender verwalteter Vermögensmasse …

  • OLG Frankfurt, 05.07.2024 - 4 W 13/24

    Zumutbarkeit der Kostenaufbringung für wirtschaftlich Beteiligte

  • KG, 22.07.2008 - 7 W 42/08

    Prozesskostenhilfe für einen Aktivprozess des Insolvenzverwalters: …

  • OLG Karlsruhe, 25.06.2007 - 19 W 25/07

    Prozeßkostenhilfe für den Insolvenzverwalter; Zumutbarkeit des Aufbringens der …

  • BGH, 06.11.2006 - II ZR 314/05

    Zumutbarkeit von Prozesskostenvorschüssen in der Insolvenz

  • OLG Rostock, 21.02.2008 - 1 W 7/08

    Prozesskostenhilfe: Zumutbarkeit für Gläubiger des Insolvenzverfahrens zur …

  • BGH, 05.11.2007 - II ZR 188/07

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den …

  • KG, 09.11.2020 - 2 W 1022/20

    Prozesskostenhilfe: Mutwillige Rechtsverfolgung bei Zahlungsklage des …

  • OLG Hamburg, 10.08.2010 - 11 W 53/10

    Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter: Zumutbarkeit der …

  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 320/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter; Zumutbarkeit eines …

  • OLG Schleswig, 10.02.2009 - 1 W 38/08

    Kostenbeteiligung der Gläubiger bei Prozess des Insolvenzverwalters

  • KG, 14.07.2008 - 2 W 91/08

    Prozesskostenhilfe: Vorschusspflicht von Insolvenzgläubigern

  • BGH, 06.12.2007 - II ZA 12/07

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter; Zumutbarkeit der …

  • BGH, 07.06.2011 - II ZA 1/11

    Prozesskostenhilfe für Insolvenzverwalter: Zumutbarkeit der Kostenübernahme für …

  • OLG Koblenz, 22.06.2009 - 1 W 199/09

    Tragung der Prozesskosten durch die Insolvenzgläubiger

  • OLG Celle, 21.01.2008 - 4 W 226/07

    Missbrauch der Möglichkeit zur Beantragung von Prozesskostenhilfe für eine …

  • BGH, 01.09.2008 - II ZR 52/08

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter; Zumutbarkeit von …

  • OLG Hamm, 31.07.2007 - 27 W 31/07

    Zumutbarkeit eines Kostenvorschusses im Insolvenzverfahren durch das Bundesland

  • BGH, 03.07.2006 - II ZR 64/06

    Vorschusspflicht eines Insolvenzgläubigers

  • VG Berlin, 20.11.2018 - 10 K 265.18

    Rücknahme von Emissionshandelsberechtigungen: Keine Prozesskostenhilfe für Air …

  • OLG Hamburg, 09.04.2009 - 11 W 108/07

    Prozesskostenhilfe: Unlauterkeit der Erhebung einer Teilklage durch den …

  • OLG Hamm, 24.08.2007 - 8 U 8/06

    Zur analogen Anwendbarkeit der Kapitalerhaltungsregeln der §§ 30 ff. GmbHG - …

  • KG, 17.12.2020 - 7 W 1021/20

    Prozesskostenhilfe: Zumutbarkeit der anteiligen Kostenaufbringung der Träger der …

  • BGH, 21.06.2018 - V ZR 61/18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Rechtsverteidigung eines …

  • OLG Celle, 17.09.2008 - 4 W 53/08

    Antrag eines Insolvenzverwalters auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine …

  • OLG Nürnberg, 09.07.2007 - 12 W 499/07

    PKH für den Insolvenzverwalter einer KG

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2011 - 12 M 67.10

    Informationszugang gegenüber dem Finanzamt zur Durchsetzung einer …

  • OLG Koblenz, 06.03.2015 - 1 U 1126/14

    Insolvenzanfechtung der Abtretung nachrangiger Grundschulden

  • OLG Stuttgart, 30.09.2010 - 3 W 56/10

    Prozesskostenhilfe: Anspruch eines Insolvenzverwalters auf einen …

  • OLG Brandenburg, 14.10.2024 - 9 WF 207/24

    Familienrechtliche Zuständigkeit aufgrund von Ansprüchen zur wirtschaftlichen …

  • OLG Hamm, 21.09.2015 - 8 W 22/15

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2011 - 9 M 11.09

    Säumniskosten wegen nicht gezahlter Vorausleistungen; Prozessführung durch …

  • OLG Düsseldorf, 12.11.2007 - W (Kart) 2/07

    Kein kartellrechtlicher Schadensersatzanspruch bei fehlendem Sachvortrag zur …

  • LG Halle, 12.06.2008 - 12 O 49/04

    Vorliegen einer zur Stellung des Insolvenzantrages verpflichtenden Überschuldung

  • OLG Brandenburg, 25.08.2011 - 7 W 35/11

    Welche Insolvenzgläubiger könnten ihre Kosten selber tragen?

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.06.2005 - 27 W 17/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,6715
OLG Hamm, 21.06.2005 - 27 W 17/05 (https://dejure.org/2005,6715)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.06.2005 - 27 W 17/05 (https://dejure.org/2005,6715)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Juni 2005 - 27 W 17/05 (https://dejure.org/2005,6715)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 116 S. 1 Nr. 1
    Zumutbarkeit der Aufbringung der Prozesskosten durch die Insolvenzgläubiger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 1711
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.09.1994 - X ZR 20/93
    Auszug aus OLG Hamm, 21.06.2005 - 27 W 17/05
    Dem gegenüber ist die Privilegierung der Finanzbehörden, die der Bundesgerichtshof (NJW 1994, 3170) mit einer Parallelwertung zu § 61 Abs. 1 Nr. 2 der Konkursordnung alter Fassung begründet hatte, unter Geltung der neuen Insolvenzordnung nicht aufrecht zu halten.
  • OLG München, 05.04.2013 - 5 U 1051/13

    Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter: Zumutbarkeit der Leistung eines …

    In einem Insolvenzverfahren kann auch Gläubigern, die weniger als 5% der angemeldeten und anerkannten Forderungen auf sich vereinen, die Leistung eines Vorschusses für Prozessführung des Insolvenzverwalters zumutbar sein (Anschluss an BGH, Beschluss vom 25.11.2010 - VII ZB 71/08; gegen OLG Hamm, Beschlüsse vom 21.06.2005 -27 W 17/05 und 28.11.2006 -27 W 77/06).

    Tatsächlich ist eine solche Beschränkung nur in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung erörtert worden (z.B. OLG Hamm, Beschluss vom 28.11.2006 - 27 W 77/06, Beck-RS 2007, 02231, davor OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2005 - 27 W 17/05, Beck-RS 2005, 09913 mit entsprechendem Leitsatz).

  • OLG Stuttgart, 14.10.2024 - 20 W 8/24

    Prozesskostenhilfebewilligung: Zumutbarkeit der Kostenaufbringung für …

    Rn. 17 a) Soweit in jüngerer obergerichtlicher Rechtsprechung und Kommentarliteratur vielerorts angenommen worden ist, Trägern der Sozialverwaltung sei eine Aufbringung von Prozesskosten generell unzumutbar (vgl. OLG Rostock…, Beschluss vom 08.10.2004 - 8 U 165/03, juris Rn. 5; OLG Köln…, Beschluss vom 13.06.2005 - 2 U 54/05, juris Rn. 5; OLG Hamm, Beschluss vom 21.06.2005 - 27 W 17/05, juris Rn. 16; OLG Brandenburg…, Beschluss vom 17.10.2006 - 13 W 9/06, juris Rn. 5; KG…, Beschluss vom 28.07.2008 - 2 U 50/08, juris Rn. 11; OLG Celle…, Beschluss vom 02.09.2008 - 4 W 66/08, juris Rn. 12; OLG Hamburg…, Beschluss vom 09.04.2009 - 11 W 108/07, juris Rn. 9; OLG Dresden…, Beschluss vom 09.12.2009 - 13 W 855/09, juris Rn. 6; OLG München…, Beschluss vom 16.05.2013 - 5 W 835/13, juris Rn. 7;… Zöller/Schultzky, ZPO, 35. Aufl., § 116 Rn. 10 ZPO;… BeckOK ZPO/Reichling, Stand: 01.07.2024, § 116 Rn. 12.4 unter dem Stichwort "Träger der Sozialversicherung";… Musielak/Voit/Fischer, ZPO, 21. Aufl., § 116 Rn. 7 bei Fn. 81 [zugleich wird in Rn. 8 bei Fn. 93 allerdings auch das Gegenteil vertreten, vgl. dazu unten];… MünchKommZPO/Wache, 6. Auflage, § 116 Rn. 17;… Saenger/Kießling, ZPO, 10. Aufl., § 116 Rn. 10;… Anders/Gehle/Dunkhase, ZPO, 82. Aufl., § 116 Rn. 17 unter dem Stichwort "Sozialversicherung";… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 23. Aufl., § 116 Rn. 10;… Poller/Härtl/Köpf/Liegl, Gesamtes Kostenhilferecht, 3. Aufl., § 116 ZPO Rn. 19; Brete/Gehlen, ZInsO 2014, 1777, 1780; Pape, ZIP 2022, 2409, 2414 f.), beziehen sich diese Stimmen - soweit ersichtlich - unmittelbar oder mittelbar auf Beschlüsse des Bundesgerichtshofs aus den Jahren 1990 und 1992 (Beschluss vom 27.09.1990 - IX ZR 250/89 sowie BGH, Beschluss vom 08.10.1992 - VII ZB 3/92), die indes noch unter Geltung der Konkursordnung ergangen waren und deren maßgebliche Erwägungen im Hinblick auf eine neuere Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1998 zur Zumutbarkeit der Kostenaufbringung durch den Steuerfiskus (Beschluss vom 24.03.1998 - XI ZR 4/98) jedenfalls teilweise überholt sind (vgl. dazu bereits oben unter 3).
  • OLG Hamm, 31.07.2007 - 27 W 31/07

    Zumutbarkeit eines Kostenvorschusses im Insolvenzverfahren durch das Bundesland

    a) Der Senat hat allerdings in der Vergangenheit in ständiger Rechtsprechung, auch in mehreren veröffentlichten Beschlüssen (u.a. Beschluss vom 9.6. 2005 - 27 W 44/05 - = NZI 2006, 42; Beschluss vom 21.6.2005 - 27 W 17/05 - = ZIP 2005, 1711), die Auffassung vertreten, dass es für die Zumutbarkeit der Aufbringung des Vorschusses darauf ankommt, in welcher Höhe der Insolvenzgläubiger Vorschüsse aufzubringen hätte, wenn er den auf ihn voraussichtlich entfallenden Verbesserungsbetrag selbst in einem Rechtsstreit verfolgen würde.
  • OLG Rostock, 21.02.2008 - 1 W 7/08

    Prozesskostenhilfe: Zumutbarkeit für Gläubiger des Insolvenzverfahrens zur …

    Vorliegend ist davon auszugehen, dass nur solche Insolvenzgläubiger zu Vorschüssen herangezogen werden können, die an der Gesamtsumme der festgestellten Forderungen selbst jeweils mit mindestens 5 % (= EUR 5.548,26) beteiligt sind (so generell: OLG Hamm, ZIP 2005, 1711).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2011 - 9 M 11.09

    Säumniskosten wegen nicht gezahlter Vorausleistungen; Prozessführung durch …

    Unter den verbleibenden Gläubigern (M…) befinden sich zwei Gläubiger, die mit deutlich weniger als 5 % an der Gesamtsumme der festgestellten Insolvenzforderungen beteiligt sind, und denen daher eine Finanzierung der Klage nicht zuzumuten ist (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 21. Juni 2005 - 27 W 17/05 -, Juris Rn. 5).
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