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Weitere Entscheidung unten: LG Berlin, 03.05.2007

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 21 U 72/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4627
OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 21 U 72/06 (https://dejure.org/2007,4627)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18.04.2007 - 21 U 72/06 (https://dejure.org/2007,4627)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 18. April 2007 - 21 U 72/06 (https://dejure.org/2007,4627)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 11 WpÜG, § 12 Abs 1 WpÜG, § 2 WpÜGAngebV
    Wertpapierkauf: Veröffentlichte zusätzliche Informationen als Bestandteil der Angebotsunterlage; Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit zusätzlicher Informationen; Verstoß gegen die Vorschriften zur Ad-hoc-Publizität

  • Judicialis

    WpÜG § 11; ; WpÜG § 12 Abs. 1; ; WpÜG-AngVO § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WpÜG § 11 § 12 Abs. 1; WpÜG-AngVO § 2
    Nachträgliche Unterlagen eines Bieters für den Erwerb von Aktien einer Zielgesellschaft nicht Bestandteil des ursprünglichen Angebotes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Feststellung einer Schadensersatzpflicht wegen der Annahme eines öffentlichen Kaufangebots zum Erwerb von Aktien; Unvollständigkeit und Unrichtigkeit einer Angebotsunterlage im Rahmen einer Unternehmensverschmelzung; Veranlassung zur Veräußerung eines Aktienpaketes ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    WpÜG §§ 11, 12 Abs. 1; WpÜG-AngVO §§ 2 ff
    Keine Erstreckung der WpÜG-Haftung für Angebotsunterlage auf spätere Zusatzinformationen zu vollständigem Angebot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1992
  • ZIP 2008, 1635
  • BB 2008, 17
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 21 U 72/06
    Denn hierfür ist es als ausreichend anzusehen, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Beziehungen die Grundlage schadensersatzrechtlicher Ansprüche bilden können (vgl. BGH NJW 1993, 2181 ff; 1988, 774) und -soweit die Geltendmachung eines allgemeinen Vermögensschadens in Rede steht- ein etwaiger Schadenseintritt nicht völlig ungewiss ist, also zumindest eine Vermögensgefährdung dargelegt ist (BGH NJW 1993, 648, 654; 1996, 1062 ff).

    Dabei bedarf es keiner abschließenden Entscheidung, ob der Lauf dieser Verjährungsfrist unabhängig vom Zeitpunkt der Entstehung eines Schadens auf Klägerseite einsetzt (vgl. dazu BGH NJW 1993, 648 ff zu § 852 BGB a.F.).

    Zwar setzt das Feststellungsinteresse bei Geltendmachung allgemeiner Vermögensschäden die substantiierte Darlegung wenigstens einer Vermögensgefährdung voraus (BGH NJW 1993, 648; 1996, 1062), d.h. im Hinblick auf den gebotenen Schutz der beklagten Partei vor einem aufgezwungenen Rechtsstreit über theoretische Fragen mit ungewisser praktischer Relevanz muss die Klägerseite zumindest die Wahrscheinlichkeit eines auf die behauptete Pflichtverletzung zurückzuführenden Schadenseintritts dartun.

  • BVerfG, 29.11.2006 - 1 BvR 704/03

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Bemessung der Entschädigung des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 21 U 72/06
    Zwar kommt ein daraus resultierender Schadenersatzanspruch dann in Betracht, wenn sich dem Vorbringen der Klägerin konkrete und unter Beweis gestellte Anhaltspunkte dafür entnehmen ließen, dass die Beklagte die Veröffentlichung vom 25.01.2005 zielgerichtet zur missbräuchlichen Einflussnahme auf die Aktienkurse vorgenommen hat, um das Umtauschverhältnis in ihrem Sinne günstig zu beeinflussen (vgl. BVerfG ZIP 2007, 175, 178).

    Denn zum einen sind die beeinflussenden Veröffentlichungen gesetzlich vorgesehen (§§ 10, 11 WpÜG), zum anderen steht selbst der Berücksichtigung derart beeinflusster Kurse für einen sogenannten Referenzzeitraum (z.B. zur Ermittlung der Barabfindung im Rahmen einer Eingliederungsmaßnahme) nichts entgegen, da eine normale Preisbildungsreaktion des Marktes zugrunde liegt (BVerfG ZIP 2007, 175, 177).

  • BGH, 07.07.2003 - II ZR 18/01

    Umfang der Aufklärungspflicht des Treuhandgesellschafters gegenüber künftigen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 21 U 72/06
    Dies gilt schon deshalb, weil einem Prospekt die Funktion zukommt, dem Anleger ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt zu vermitteln, ihn also über alle Umstände, die für seine Entscheidung von wesentlicher Bedeutung sind, sachlich richtig und vollständig zu informieren; dagegen erhebt eine Ad-hoc-Mitteilung keinen vergleichbaren Anspruch auf umfassende Information, sondern soll lediglich über eine bisher nicht bekannte Einzeltatsache informieren (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1351; NJW 2004, 2971 ).

    Eine Vertrauenshaftung in diesem Sinne ist auch dann anzunehmen, wenn zwar die Inanspruchnahme eines persönliches Vertrauens durch eine natürliche Person nicht vorliegt, die Beklagte aber als potentielle Vertragspartnerin der Klägerin in Erscheinung getreten ist (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1351).

  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 218/03

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 21 U 72/06
    Da der ausdrücklich in Bezug genommenen Vorgängervorschrift des § 88 BörsG (a.F.) kein Schutzgesetzcharakter zukam (vgl. BGHZ 160, 134; BVerfG ZIP 2002, 1986), gilt für § 20a WpHG nichts abweichendes, so dass es nicht mehr darauf ankommt, ob das Verhalten der Beklagten im Zusammenhang mit der Veröffentlichung vom 25./27.1.2005 überhaupt den Vorwurf einer Marktmanipulation in diesem Sinne auszufüllen vermag.

    Denn es fehlt vorliegend an der Verwendung eines Prospektes, insbesondere stellt eine Ad-hoc-Mitteilung keine Grundlage für eine derartige Vertrauenshaftung dar (BGH NJW 2004, 2664; 2971).

  • BGH, 14.12.1995 - IX ZR 242/94

    Haftung des Notars für unwirksame Beurkundung eines Erbverzichtsvertrages

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 21 U 72/06
    Denn hierfür ist es als ausreichend anzusehen, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Beziehungen die Grundlage schadensersatzrechtlicher Ansprüche bilden können (vgl. BGH NJW 1993, 2181 ff; 1988, 774) und -soweit die Geltendmachung eines allgemeinen Vermögensschadens in Rede steht- ein etwaiger Schadenseintritt nicht völlig ungewiss ist, also zumindest eine Vermögensgefährdung dargelegt ist (BGH NJW 1993, 648, 654; 1996, 1062 ff).

    Zwar setzt das Feststellungsinteresse bei Geltendmachung allgemeiner Vermögensschäden die substantiierte Darlegung wenigstens einer Vermögensgefährdung voraus (BGH NJW 1993, 648; 1996, 1062), d.h. im Hinblick auf den gebotenen Schutz der beklagten Partei vor einem aufgezwungenen Rechtsstreit über theoretische Fragen mit ungewisser praktischer Relevanz muss die Klägerseite zumindest die Wahrscheinlichkeit eines auf die behauptete Pflichtverletzung zurückzuführenden Schadenseintritts dartun.

  • BGH, 29.04.1993 - IX ZR 109/92

    Verjährungsbeginn für Ersatzansprüche gegen Steuerberater frühestens mit Erlaß …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 21 U 72/06
    Denn hierfür ist es als ausreichend anzusehen, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Beziehungen die Grundlage schadensersatzrechtlicher Ansprüche bilden können (vgl. BGH NJW 1993, 2181 ff; 1988, 774) und -soweit die Geltendmachung eines allgemeinen Vermögensschadens in Rede steht- ein etwaiger Schadenseintritt nicht völlig ungewiss ist, also zumindest eine Vermögensgefährdung dargelegt ist (BGH NJW 1993, 648, 654; 1996, 1062 ff).

    Diese Gefährdung der Rechtsposition kann durch die begehrte Feststellung beseitigt, die zugrundeliegenden Streitpunkte können abschließend durch das Urteil geklärt werden, so dass im Hinblick hierauf ein Interesse an alsbaldiger Feststellung gegeben ist (vgl. auch BGH NJW 1993, 2181 ff ).

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 21 U 72/06
    Zwar ist nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts davon in der Regel auszugehen (BVerfGE 100, 289), um im Ergebnis sicherzustellen, dass einem Aktionär bei der Bestimmung einer Abfindung oder eines Ausgleichs die volle Entschädigung für seinen Rechtsverlust zukommt.
  • BGH, 20.09.1996 - V ZR 173/95

    Wirksamkeit eines Grundstückkaufvertrages in Bezug auf nicht vollständige …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 21 U 72/06
    Auch wenn die Beklagte im Rahmen des sich anbahnenden Vertragsverhältnisses nicht die Pflicht traf, über das ursprüngliche Angebot hinausgehende Angaben zu machen, müssen dennoch erteilte zusätzliche Informationen, die für den Kaufentschluß des anderen Teils von Bedeutung sein können, richtig und vollständig sein (BGH NJW-RR 1997, 144).
  • BayObLG, 18.12.2002 - 3Z BR 116/00

    Beschwerdebefugnis im Spruchverfahren - gemeinsamer Vertreter außenstehender …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 21 U 72/06
    Allerdings ist umstritten, ob diese Grundsätze auch im Falle der Verschmelzung für die Bestimmung des Umtauschverhältnisses Geltung beanspruchen (vgl. BayObLG ZIP 2003, 253;… Lutter/Drygala in Lutter, UmwG, 3. Aufl., § 5 Rn. 24 ff, jeweils mit Darstellung der unterschiedlichen Auffassungen).
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 402/02

    Persönliche Haftung der Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft für …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 21 U 72/06
    Dies gilt schon deshalb, weil einem Prospekt die Funktion zukommt, dem Anleger ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt zu vermitteln, ihn also über alle Umstände, die für seine Entscheidung von wesentlicher Bedeutung sind, sachlich richtig und vollständig zu informieren; dagegen erhebt eine Ad-hoc-Mitteilung keinen vergleichbaren Anspruch auf umfassende Information, sondern soll lediglich über eine bisher nicht bekannte Einzeltatsache informieren (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1351; NJW 2004, 2971 ).
  • BGH, 21.10.1991 - II ZR 204/90

    § 264 a StGB als Schutzgesetz

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 742/02

    Umfang des Akteneinsichtsrechts zu Gunsten Geschädigter im Strafverfahren

  • BGH, 23.09.1987 - IVa ZR 59/86

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage betreffend die Erstattung der Kosten für …

  • BGH, 07.04.1952 - III ZR 194/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.11.2021 - I ZR 148/20

    Wettbewerbswidrige Preisangaben: Inhaltsanforderungen an die Preisinformation bei …

    31 (2) Für das öffentliche Angebotsverfahren wird, soweit eine Haftung wegen vorvertraglicher Pflichten in Betracht gezogen wird, überwiegend angenommen, der Bieter habe für eine ausreichende Information der Aktionäre der Zielgesellschaft und die Richtigkeit der gemachten Angaben einzustehen(…KK-WpÜG/Möllers, 2. Aufl., § 12 Rn. 4, 83a;… MünchKommAktG/Wackerbarth, 5. Aufl., § 11 WpÜG Rn. 116;… Thoma in Baums/Thoma/Verse, WpÜG, 6. Lfg. 12/11, § 12 Rn. 47;… § 31 WpÜG Rn. 110; Verse, Der Konzern 2015, 1, 3;… Nietsch in Paschos/Fleischer, Handbuch Übernahmerecht nach dem WpÜG, 2017, § 29 Rn. 25; vgl. OLG Frankfurt, AG 2007, 749, 754;… Aisenbrey, Die Preisfindung im Übernahmerecht, 2017, S. 144 f.).
  • BGH, 23.11.2021 - II ZR 312/19

    Abhängigkeit eines individuellen Anspruchs auf eine angemessene Gegenleistung von …

    Rn. 31 (2) Für das öffentliche Angebotsverfahren wird, soweit eine Haftung wegen vorvertraglicher Pflichten in Betracht gezogen wird, überwiegend angenommen, der Bieter habe für eine ausreichende Information der Aktionäre der Zielgesellschaft und die Richtigkeit der gemachten Angaben einzustehen(…KK-WpÜG/Möllers, 2. Aufl., § 12 Rn. 4, 83a;… MünchKommAktG/Wackerbarth, 5. Aufl., § 11 WpÜG Rn. 116;… Thoma in Baums/Thoma/Verse, WpÜG, 6. Lfg. 12/11, § 12 Rn. 47;… § 31 WpÜG Rn. 110; Verse, Der Konzern 2015, 1, 3;… Nietsch in Paschos/Fleischer, Handbuch Übernahmerecht nach dem WpÜG, 2017, § 29 Rn. 25; vgl. OLG Frankfurt, AG 2007, 749, 754;… Aisenbrey, Die Preisfindung im Übernahmerecht, 2017, S. 144 f.).
  • LG Stuttgart, 17.03.2014 - 28 O 183/13

    Klage von Hedgefonds gegen eine Holding-Gesellschaft: Schadensersatzansprüche …

    Rn. 130 Die in der Literatur jedenfalls in der Vergangenheit nicht unumstrittene Frage, ob § 20a WpHG ein Schutzgesetz im Sinne von § 823 Abs. 2 BGB darstellt (vgl. zum Meinungsstand die Nachweise in BGH, NJW 2012, 1800, 1802), hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 13.12.2011 dahingehend entschieden, dass die Schutzgesetzeigenschaft zu verneinen ist (BGH, NJW 2012, 1800 ff.; ebenso OLG Düsseldorf, AG 2011, 706, 711; OLG Düsseldorf…, Urt. vom 27.10.2010, Az. I-15 U 230/09, juris Rz. 53 ff.; OLG Frankfurt a.M., AG 2007, 749, 753; LG Braunschweig…, Urt. vom 19. Sept. 2012, Az. 5 O 1110/11, juris Rz. 54; LG Braunschweig…, Urt. vom 19. Sept. 2012, Az. 5 O 2894/11, juris Rz. 43; zur Vorgängervorschrift des § 88 BörsG bereits BGH, NJW 2004, 2664, 2665; BVerfG, NJW 2003, 501).
  • BGH, 23.11.2021 - II ZR 315/19

    Öffentliche Übernahme einer Aktiengesellschaft: Anspruch der Aktionäre auf …

    Rn. 22 bb) Für das öffentliche Angebotsverfahren wird, soweit eine Haftung wegen vorvertraglicher Pflichten in Betracht gezogen wird, überwiegend angenommen, der Bieter habe für eine ausreichende Information der Aktionäre der Zielgesellschaft und die Richtigkeit der gemachten Angaben einzustehen(…KK-WpÜG/Möllers, 2. Aufl., § 12 Rn. 4, 83a;… MünchKommAktG/Wackerbarth, 5. Aufl., § 11 WpÜG Rn. 116;… Thoma in Baums/Thoma/Verse, WpÜG, 6. Lfg. 12/11, § 12 Rn. 47;… § 31 WpÜG Rn. 110; Verse, Der Konzern 2015, 1, 3;… Nietsch in Paschos/Fleischer, Handbuch Übernahmerecht nach dem WpÜG, 2017, § 29 Rn. 25; vgl. OLG Frankfurt, AG 2007, 749, 754;… Aisenbrey, Die Preisfindung im Übernahmerecht, 2017, S. 144 f.).
  • LG Bonn, 08.01.2008 - 11 O 132/06
    Rn. 59 Klagen der Klägerinnen auf Feststellung einer Schadensersatzpflicht der Beklagten wegen Annahme eines öffentlichen Kaufangebots zum Erwerb von Aktien der W wurden vom Landgericht und Oberlandesgericht Frankfurt abgewiesen (3/11 0 153/05 = 21 U 71/06 bzw. 3/11 0 1543/05 = 21 U 72/06).
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Rechtsprechung
   LG Berlin, 03.05.2007 - 93 O 187/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14422
LG Berlin, 03.05.2007 - 93 O 187/06 (https://dejure.org/2007,14422)
LG Berlin, Entscheidung vom 03.05.2007 - 93 O 187/06 (https://dejure.org/2007,14422)
LG Berlin, Entscheidung vom 03. Mai 2007 - 93 O 187/06 (https://dejure.org/2007,14422)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1992
  • NZG 2007, 800 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (20)

  • OLG Hamm, 17.03.2005 - 27 W 3/05

    Zum Freigabeverfahren bei Aufhebung der Registersperre eines angefochtenen …

    Auszug aus LG Berlin, 03.05.2007 - 93 O 187/06
    Rn. 223 Ob das Gericht bei der Ausübung seines Auswahlermessens alle einzubeziehenden Gesichtspunkte ordnungsgemäß abgewogen hat unterliegt nicht der Nachprüfung in einer späteren Anfechtungsklage (vgl. OLG Hamm ZIP 2005, 1457, 1460 "GEA").

    Allein wenn der Prüfungsbericht grob unvollständig ist oder ansonsten gravierende inhaltliche Mängel aufweist, die den Grad der Nichterfüllung des Prüfungsauftrages erreichen, kann eine Anfechtbarkeit des Beschlusses aus diesem Grunde in Betracht kommen (vgl. OLG Hamm ZIP 2005, 1457, 1460 "GEA").

    Dieser Ansicht hat sich nach der am 1. November 2005 in Kraft getretenen Änderung des § 243 Abs. 4 S. 2 AktG auch das OLG Hamm angeschlossen (BB 2005, 2259), das zuvor anderer Auffassung gewesen war (AG 2005, 773, 775).

    Weitergehende Informationen als die, die ihr selbst zur Verfügung standen, musste sie nicht erteilen, da sich die Frage auf ein Rechtsverhältnis zwischen Dritten, nämlich zwischen der GmbH und dem Verkäufer der Aktien, bezog (vgl. OLG Hamm, ZIP 2005, 1457, 1463 "GEA").

  • BGH, 18.09.2006 - II ZR 225/04

    Squeezeout-Verfahren auch im Liquidationsstadium zulässig

    Auszug aus LG Berlin, 03.05.2007 - 93 O 187/06
    Auch der Übertragungsbeschluss für einen Squeeze Out bedarf keiner sachlichen Rechtfertigung (BGH ZIP 2006, 2080, 2081).

    Anhaltspunkte dafür, dass sich das Gericht an den von der GmbH und der Antragstellerin vorgeschlagenen Prüfer gebunden gefühlt hätte (vgl. BGH ZIP 2006, 2080, 2082), sind nicht ersichtlich.

    Rn. 232 2. Es ist nicht zu beanstanden, dass die Vertragsprüfung von W und K zeitlich parallel zur Prüfung von KP erfolgte (vgl. BGH ZIP 2006, 2080).

  • BGH, 05.04.1993 - II ZR 238/91

    Gestaltungsspielraum bei Unternehmensverträgen

    Auszug aus LG Berlin, 03.05.2007 - 93 O 187/06
    Denn eine solche Regelung liegt im Rahmen der Vertragsfreiheit der Parteien des Unternehmensvertrages (vgl. BGHZ 122, 211 f., 229).

    Die Antragstellerin hat in der mündlichen Verhandlung aber unwidersprochen vorgetragen, dass es sich bei der - zweifellos zulässigen (vgl. BGHZ 122, 211 f.) - Kündigungsklausel nicht um eine besondere Regelung handele, weil eine derartige Klausel in Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen üblich sei.

  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien …

    Auszug aus LG Berlin, 03.05.2007 - 93 O 187/06
    In dem überhöhten Preis kommt allein der Grenznutzen zum Ausdruck, den der Mehrheitsaktionär - und nur der - aus den erworbenen Aktien ziehen kann (vgl. Bundesverfassungsgericht ZIP 1999, 1436, 1441 "DAT/Altana").
  • BGH, 13.03.1978 - II ZR 142/76

    Kali & Salz - Sachliche Rechtfertigung eines Bezugsrechtsausschlusses

    Auszug aus LG Berlin, 03.05.2007 - 93 O 187/06
    Das Erfordernis sachlicher Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre bei einer Kapitalerhöhung (BGHZ 71, 40, 46 "Kali und Salz") lässt sich nicht verallgemeinern (…Hüffer, AktG 7. Aufl., § 243 Rdn. 27, § 293 Rdn. 6 f.).
  • BGH, 12.03.2001 - II ZB 15/00

    Ausgleichsansprüche außenstehender Aktionäre bei Eingliederung in die herrschende …

    Auszug aus LG Berlin, 03.05.2007 - 93 O 187/06
    145 Die Ansicht des Bundesgerichtshofs, es sei auf den durchschnittlichen Börsenkurs der unmittelbar vor der Hauptverhandlung liegenden drei Monate abzustellen (BGH ZIP 2001, 734, 737) ist weder praktikabel noch sonst überzeugend.
  • BGH, 30.01.1992 - IX ZR 112/91

    Bürgschaftsähnliche Patronatserklärung

    Auszug aus LG Berlin, 03.05.2007 - 93 O 187/06
    Rn. 112 Sollte die GmbH insolvent werden, stünde den außenstehenden Aktionären der Antragstellerin gegen die B AG ein direkter Schadensersatzanspruch zu, weil die B AG ihre Pflicht zur Ausstattung der GmbH verletzt hätte (vgl. BGHZ 117, 127 ff. sowie KG WM 2002, 1190, 1191).
  • BGH, 18.10.2004 - II ZR 250/02

    Anfechtungsklage gegen die Entlastung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder …

    Auszug aus LG Berlin, 03.05.2007 - 93 O 187/06
    Maßgebend ist vielmehr, ob der Verfahrensverstoß für das Mitgliedschafts- bzw. Mitwirkungsrecht des Aktionärs im Sinne eines dem Beschluss anhaftenden Legitimationsdefizits relevant ist und dieses Defizit bei einer wertenden, am Schutzzweck der verletzten Norm orientierten Betrachtung die Rechtsfolge der Anfechtbarkeit rechtfertigt (BGH ZIP 2004, 2428, 2430 "Thyssen-Krupp").
  • OLG Frankfurt, 08.02.2006 - 12 W 185/05

    Freigabeverfahren für die Verschmelzung der Deutschen Telekom AG mit der T-Online …

    Auszug aus LG Berlin, 03.05.2007 - 93 O 187/06
    Der Anfechtungsausschluss betrifft sämtliche auf bewertungsrelevante Umstände bezogene Fragen (OLG Frankfurt, AG 2006, 249, 251).
  • BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 636/95

    Aktienrechtlicher Auskunftsanspruch und Eigentumsgarantie

    Auszug aus LG Berlin, 03.05.2007 - 93 O 187/06
    Rn. 171 Eine Hauptversammlung soll in angemessener und zumutbarer Zeit abgewickelt werden (Bundesverfassungsgericht AG 2000, 74, 75).
  • OLG Düsseldorf, 27.02.2004 - 19 W 3/00
  • BGH, 11.11.1965 - II ZR 122/63

    Redezeitbeschränkung, Wortentzug und Saalverweisung

  • LG Frankfurt/Main, 21.12.2005 - 9 O 98/03

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen von Aktiengesellschaften nur nach …

  • OLG Hamm, 19.08.2005 - 8 W 20/05

    Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär - …

  • OLG Hamm, 28.02.2005 - 8 W 6/05

    Zur Zulässigkeit der gerichtlichen Freigabe eines Verschmelzungsbeschlusses gem. …

  • OLG Hamburg, 29.09.2004 - 11 W 78/04

    Beginn der Verzinsung der Barabfindung der außenstehenden Aktionäre; Bestimmung …

  • OLG München, 24.01.2003 - 23 U 4026/02

    Rechtsnatur, Auslegung und Umfang einer sog. "harten Patronatserklärung"

  • OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - 26 W 9/06

    Keine Befangenheit eines Sachverständigen durch vorherige Tätigkeit als …

  • KG, 18.01.2002 - 14 U 3416/00

    Umfang einer Patronatserklärung

  • LG Mainz, 14.04.2005 - 12 HKO 82/04

    Aktiengesellschaft: Einberufung der Hauptversammlung mit Angabe der …

  • OLG Stuttgart, 26.07.2024 - 20 AktG 1/24

    Freigabeverfahren in Bezug auf die Eintragung von Beschlüssen einer …

    Dies gilt auch dann, wenn über Strukturmaßnahmen beschlossen werden soll (vgl. LG Berlin, Beschluss vom 03.05.2007 - 93 O 187/06, juris Rn. 170 ff.;… BeckOGK-AktG/Rieckers, § 121 Rn. 102; Arnold/Carl/Götze, AG 2011, 349, 350).

    Die darin zum Ausdruck kommende gesetzgeberische Entscheidung, Unternehmensverträge unter den dort genannten Voraussetzungen zuzulassen, würde in ihr Gegenteil verkehrt, wenn es stets zusätzlich des außergesetzlichen Erfordernisses einer sachlichen Rechtfertigung bedürfte (vgl. LG Frankfurt…, Urteil vom 21.02.2006 - 5 O 71/05, juris Rn. 137 f.; LG Berlin, Beschluss vom 03.05.2007 - 93 O 187/06, juris Rn. 160 f.; LG München I…, Urteil vom 04.06.2009 - 5 HK O 591/09, juris Rn. 194;… GroßKomm-AktG/Mülbert, 4. Aufl., § 293 Rn. 70, 72;… MünchKomm-AktG/Altmeppen, 6. Aufl., § 293 Rn. 51 f.;… BeckOGK-AktG/Veil/Walla, § 293 Rn. 24, Stand: 01.06.2024;… Koch, AktG, 18. Aufl., § 243 Rn. 26 f., § 293 Rn. 6 f.;… Emmerich in Emmerich/Habersack, Aktien- und GmbH-Konzernrecht, 10. Aufl., § 293 Rn. 35;… Schenk in Bürgers/Körber/Lieder, AktG, 5. Aufl., § 293 Rn. 16; auch OLG Düsseldorf…, Urteil vom 16.01.2003 - 6 U 60/02, juris Rn. 43 ff. zu Strukturmaßnahmen nach dem UmwG).

    Eine Verwässerung ihrer Anteile bzw. des Wertes ihrer Anteile tritt durch diese volle Kompensation gerade nicht ein, weil sie beim Verkauf den uneingeschränkten Gegenwert durch die Abfindung und beim Verbleib in der abhängigen Aktiengesellschaft den festen Ausgleich anstelle ihres Dividendenanspruchs erhalten (vgl. LG München I…, Urteil vom 04.06.2009 - 5 HK O 591/09, juris Rn. 195; LG Berlin, Beschluss vom 03.05.2007 - 93 O 187/06, juris Rn. 161).

  • OLG Frankfurt, 26.08.2009 - 23 U 69/08

    Aktiengesellschaft: Wirksamkeit von Squeeze-out und Beherrschungs- und …

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung (OLG München, AG 2007, 334; OLG Hamburg, AG 2002, 409; LG Berlin, Urteile vom 29.5.2008, Az. 95 O 63/07 - Anl. B 58 und vom 3.5.2007, Az. 93 O 187/06 - Anl. B 25) und der herrschenden Meinung in der Literatur (…vgl. Spindler/Stilz-Veil, a.a.O., § 304 Rn 34;… Hüffer, a.a.O., § 304 Rn; MünchKommAktG-Bilda, § 304 Rn 104; Tebben, AG 2003, 600; jeweils m.w.N.) kann mangels gesetzlicher Regelung dem Willen der Vertragsparteien entsprechend auf den Tag der ordentlichen Hauptversammlung abgestellt werden, an dem an sich über die Verteilung des Bilanzgewinns entschieden und somit der Dividendenzahlungsanspruch fällig geworden wäre.
  • KG, 09.06.2008 - 2 W 101/07

    Unternehmensvertrag mit einer Aktiengesellschaft: Zulässigkeit eines …

    Die sofortigen Beschwerden der Antragsgegner zu 1., 3. - 6., 8. - 16., 18., 19., 22., 23., 25., 26. und 28. - 40. gegen den Beschluss des Landgerichts Berlin vom 03.05.2007 -93 O 187/06- werden zurückgewiesen.
  • LG Berlin, 11.03.2009 - 100 O 17/07

    Form der Stimmrechtsvollmacht in der Hauptversammlungseinladung - weitere …

    Ebenfalls am 03.05.07 stellte das Landgericht Berlin - 93 O 187/06 - auf Antrag der Beklagten gemäß § 246 a AktG fest, dass die Anfechtungsklagen gegen den Zustimmungsbeschluss die Eintragung des Vertrages in das Handelsregister nicht hindern bzw. die Wirkung der bereits erfolgten Eintragung unberührt lassen.

    Soweit vereinzelt Kläger dieselben Rügen erheben wie gegen die Vertragsprüfung im Zusammenhang mit dem BGAV, sei auf die überzeugenden Gründe im Beschluss des LG Berlin, 93 O 187/06, S. 54, verwiesen, die sich die hier entscheidende Kammer zu eigen macht.

  • OLG Frankfurt, 21.07.2008 - 23 W 13/08

    Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses über einen Beherrschungs- und …

    Der Senat ist daher mit der bisher zu dieser Frage ergangenen Rechtsprechung, die entweder einen Freigabeantrag bei schon erfolgter Eintragung für ausdrücklich zulässig hält (LG Berlin, ZIP 2007, 1992 f) oder dies wenigstens stillschweigend annimmt (OLG Köln, Beschluss vom 8. März 2007, Az.: 18 W 71/06; LG München I, BB 2006, 459), sowie der ganz überwiegenden Auffassung im Schrifttum - mit der sich das Landgericht auch auseinandergesetzt hat - (Ihrig/Erwin, BB 2005, 1973, 1974 f.; Veil, AG 2005, 567, 573; Kort, BB 2005, 1577, 1581; s. a. Handelsrechtsausschuss des DAV, NZG 2005, 388, 393; a. A.. Schütz, NZG 2005, 5, 9;… Heidel, Aktienrecht, § 246 a Rdnr. 2) der Auffassung, dass die Antragstellerin aufgrund der Eintragung nicht gehindert ist, ein Freigabeverfahren nach § 246 a AktG zu initiieren, weil sich mit der Freigabe die Rechtswirkung der Eintragung ändert und sie danach den erwähnten Bestandsschutz genießt.
  • KG, 17.03.2009 - 1 W 623/07

    Handelsregister: Amtslöschung wegen der Eintragung durch Richter, gegen den ein …

    Bereits das Amtsgericht hat in seinem Beschluss vom 6. August 2007 rechtlich zutreffend ausgeführt, dass die - wenn auch damals noch nicht rechtskräftige - Freigabeentscheidung des Landgerichts Berlin - 93 O 187/06 - vom 3. Mai 2007 für die Eintragung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags sprach.
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