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Rechtsprechung
   BGH, 03.05.2011 - X ARZ 101/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3295
BGH, 03.05.2011 - X ARZ 101/11 (https://dejure.org/2011,3295)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2011 - X ARZ 101/11 (https://dejure.org/2011,3295)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2011 - X ARZ 101/11 (https://dejure.org/2011,3295)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    ZPO § 29c, § 60

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Besonderer Gerichtsstand des Haustürgeschäfts: Klage eines an einem Vermögensfonds beteiligten Anlegers gegen ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen wegen Verletzung von Pflichten aus einem Mittelverwendungskontrollvertrag; sachlicher Zusammenhang für eine ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29c ZPO, § 60 ZPO
    Besonderer Gerichtsstand des Haustürgeschäfts: Klage eines an einem Vermögensfonds beteiligten Anlegers gegen ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen wegen Verletzung von Pflichten aus einem Mittelverwendungskontrollvertrag; sachlicher Zusammenhang für eine ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Der Gerichtsstand des Haustürgeschäfts ist nicht einschlägig für eine Klage bzgl. eines als Haustürgeschäft zustande gekommenen Vertrages über die Beteiligung an einem Vermögensfonds; Ein sachlicher Zusammenhang für eine Streitgenossenschaft besteht bei Inanspruchnahme ...

  • Betriebs-Berater

    Klage gegen Vermittler einer Kapitalanlage und Wirtschaftsprüfungsunternehmen - Gerichtsstand - Streitgenossenschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 29c; ZPO § 60
    Gerichtsstand für eine Klage bzgl. eines als Haustürgeschäft zustande gekommenen Vertrages über die Beteiligung an einem in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft organisierten Vermögensfonds

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gerichtsstand bei Streitgenossenschaft / Haustürgeschäft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Streitgenossenschaft und gemeinsamer Gerichtsstand bei Kapitalanlagen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kommanditbeteiligung als Haustürgeschäft

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Klage gegen Vermittler einer Kapitalanlage und Wirtschaftsprüfungsunternehmen - Gerichtsstand - Streitgenossenschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1137
  • ZIP 2011, 1074
  • MDR 2011, 807
  • VersR 2012, 1452
  • WM 2011, 1026
  • BB 2011, 1281
  • DB 2011, 1274
  • NZG 2011, 710
 
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Wird zitiert von ... (71)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.02.2011 - X ARZ 388/10

    Bestimmung eines zuständigen Gerichts für Klage gegen mehrere Personen als …

    Auszug aus BGH, 03.05.2011 - X ARZ 101/11
    Rn. 16 2. Der Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstands steht auch nicht entgegen, dass die Klage bereits - vor demselben Gericht - gegen beide Beklagten anhängig ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 23. Februar 2011 - X ARZ 388/10, zur Veröffentlichung vorgesehen, Rn. 6 f. mwN, Volltext in juris).
  • BGH, 07.01.2003 - X ARZ 362/02

    Gerichtliche Zuständigkeit für Klagen wegen schuldhafter Verletzung vertraglicher …

    Auszug aus BGH, 03.05.2011 - X ARZ 101/11
    Hierzu gehören auch alle Folgeansprüche aus Haustürgeschäften sowie Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsschluss oder wegen einer in Zusammenhang mit dem Haustürgeschäft begangenen unerlaubten Handlung gegen den Vertragspartner oder gegen Dritte, die in die Vertragsanbahnung eingeschaltet waren (BGH, Beschluss vom 7. Januar 2003 - X ARZ 362/02, NJW 2003, 1190 f.).
  • BGH, 30.01.2007 - X ARZ 381/06

    Gemeinsamer Gerichtsstand wegen Bezugnahme auf öffentliche …

    Auszug aus BGH, 03.05.2011 - X ARZ 101/11
    Dies gilt auch dann, wenn der Beklagte sich bei der Beratung auf öffentliche Kapitalmarktinformationen bezogen hat (BGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - X ARZ 381/06, NJW 2007, 1364 Rn. 11;… Beschluss vom 30. Oktober 2008 - III ZB 92/07, NJW 2009, 513 Rn. 15).
  • BGH, 30.10.2008 - III ZB 92/07

    Zulässigkeit des Musterfeststellungsverfahrens für Schadensersatzansprüche gegen …

    Auszug aus BGH, 03.05.2011 - X ARZ 101/11
    Dies gilt auch dann, wenn der Beklagte sich bei der Beratung auf öffentliche Kapitalmarktinformationen bezogen hat (BGH…, Beschluss vom 30. Januar 2007 - X ARZ 381/06, NJW 2007, 1364 Rn. 11; Beschluss vom 30. Oktober 2008 - III ZB 92/07, NJW 2009, 513 Rn. 15).
  • BGH, 23.05.1990 - I ARZ 186/90

    Streitgenossenschaft bei Inanspruchnahme der Kaufvertragsparteien durch den …

    Auszug aus BGH, 03.05.2011 - X ARZ 101/11
    Dies gestattet es, auch ohne Identität oder Gleichheit des tatsächlichen und rechtlichen Grundes der geltend zu machenden Ansprüche Streitgenossenschaft anzunehmen, wenn diese Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (BGH, Beschluss vom 23. Mai 1990 - I ARZ 186/90, MDR 1991, 222 f. = NJW-RR 1991, 381).
  • BGH, 06.06.2018 - X ARZ 303/18

    Gerichtsstandsbestimmungsverfahren: Verkäufer und Hersteller eines Fahrzeugs als …

    Es genügt, dass die Ansprüche in einem inneren sachlichen Zusammenhang stehen, der sie ihrem Wesen nach als gleichartig erscheinen lässt (BGH, Beschluss vom 23. Mai 1990 - I ARZ 186/90, NJW-RR 1991, 381; Beschluss vom 3. Mai 2011 - X ARZ 101/11, NJW-RR 2011, 1137 Rn. 18).
  • BGH, 20.10.2020 - X ARZ 124/20

    Gerichtsstandsbestimmung: Internationale und örtliche Zuständigkeit in …

    Nach der Rechtsprechung des Senats (BGH, Beschluss vom 3. Mai 2011 - X ARZ 101/11, NJW-RR 2011, 1137 Rn. 18) ist ferner unerheblich, dass die Klage auf verschiedene vertragliche und gesetzliche Anspruchsgrundlagen gestützt wird.
  • BGH, 30.07.2013 - X ARZ 320/13

    Gemeinsamer Gerichtsstand bei irreführenden Kapitalmarktinformationen

    Rn. 21 Dabei sollte insbesondere dem Umstand Rechnung getragen werden, dass die Verwendung von öffentlichen Kapitalmarktinformationen durch einen Anlageberater oder -vermittler nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 3. Mai 2011 - X ARZ 101/11, NJW-RR 2011, 1137 Rn. 15 mwN) nicht von § 32b Abs. 1 Nr. 1 ZPO erfasst wird.
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