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Rechtsprechung
   BGH, 14.07.2011 - III ZR 23/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,2540
BGH, 14.07.2011 - III ZR 23/11 (https://dejure.org/2011,2540)
BGH, Entscheidung vom 14.07.2011 - III ZR 23/11 (https://dejure.org/2011,2540)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 2011 - III ZR 23/11 (https://dejure.org/2011,2540)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

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  • lexetius.com

    ZPO § 3

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Streitwert einer Klage auf Befreiung von einer Verbindlichkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 ZPO
    Streitwert einer Klage auf Befreiung von einer Verbindlichkeit

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Streitwertbemessung einer Klage auf Befreiung von einer Verbindlichkeit nach der zu schätzenden wirtschaftlichen Bedeutung bei Aussichtslosigkeit der Inanspruchnahme des Kläges in der Zukunft

  • Betriebs-Berater

    Zur Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Befreiung von einer Verbindlichkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Streitwertbemessung einer Klage auf Befreiung von einer Verbindlichkeit nach der zu schätzenden wirtschaftlichen Bedeutung bei Aussichtslosigkeit der Inanspruchnahme des Kläges in der Zukunft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zivilprozess - Streitwert einer Klage auf Freistellung von einer Verbindlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 60
  • ZIP 2011, 1686
  • MDR 2011, 1075
  • FamRZ 2011, 1504
  • VersR 2011, 1589
  • BB 2011, 2049
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.1989 - VII ZR 152/88

    Streitwert einer Klage auf Freistellung von einer Verbindlichkeit entspricht …

    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - III ZR 23/11
    Rn. 2 Grundsätzlich entspricht der Streitwert einer Klage auf Freistellung von einer Verbindlichkeit dem bezifferten Schuldbetrag (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1989 - VII ZR 152/88, NJW-RR 1990, 958).
  • OLG Düsseldorf, 30.04.1993 - 5 WF 61/93
    Auszug aus BGH, 14.07.2011 - III ZR 23/11
    Eine geringere Bewertung des Freistellungsinteresses ist jedoch im Rahmen des nach § 3 ZPO auszuübenden Ermessens möglich, wenn besondere Umstände vorliegen, die eine solche Bewertung rechtfertigen (vgl. OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 57;… s. auch Schneider in Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 13. Aufl., Rn. 1563; Anders/Gehle/Kunze, Streitwertlexikon S. 76;… a.A. Musielak/Heinrich, ZPO, 8. Aufl., § 3 Rn. 24;… Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 3 Rn. 16 "Befreiung";… Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 3 Rn. 48 "Befreiung von Verbindlichkeit"; einschränkend auch OLG Karlsruhe OLGR 1998, 16).
  • OLG Frankfurt, 07.05.2013 - 6 UF 373/11

    Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach Überlassung der Alleinnutzung der …

    Im Fall der Befreiung von einer Verbindlichkeit ist nicht der bezifferte Schuldbetrag maßgeblich, sondern in Anwendung von § 42 FamGKG (nur) die zu schätzende wirtschaftliche Bedeutung, wenn eine dauerhafte Inanspruchnahme (z. B. auf Gesamtschuldnerausgleich) in der Zukunft ausgeschlossen erscheint (vgl. BGH NJW-RR 2012, 60 = MDR 2011, 1075).

    Auch der BGH (NJW-RR 2012, 60 = MDR 2011, 1075) hat für den Fall der Befreiung von einer Verbindlichkeit entschieden, dass nicht der bezifferte Schuldbetrag maßgeblich ist, sondern die zu schätzende wirtschaftliche Bedeutung, wenn eine Inanspruchnahme in der Zukunft als ausgeschlossen erscheint.

  • OLG München, 13.07.2020 - 8 U 2610/20

    Abgrenzung von Anlagevermittlung und Anlageberatung

    Der Streitwert ist aber dann nicht nach dem bezifferten Schuldbetrag, sondern ihrer zu schätzenden wirtschaftlichen Bedeutung zu bemessen, wenn eine künftige Inanspruchnahme des Klägers in der Zukunft als ausgeschlossen erscheint (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2011 - III ZR 23/11).
  • OLG Saarbrücken, 29.07.2020 - 5 U 2/20

    1. Zur Auslegung von "Besitzklausel" und "Benzinklausel" in der privaten …

    Demgegenüber richtete sich der Streitwert des ursprünglich gestellten Freistellungsantrags nach dem vollen Wert des Anspruchs, von dem die Freistellung begehrt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 14.07.2011 - III ZR 23/11, VersR 2011, 1589; Beschluss vom 21.12.1989 - VII ZR 152/88, NJW 1990, 958).
  • OLG Hamm, 27.07.2018 - 33 U 2/18
    Rn. 75 Es entspricht billigem Ermessen, das verbleibende Restrisiko mit einem Bruchteil von 20% der vollständigen Darlehensvaluta i.H.v. 235.000,00 EUR zu bewerten und hierfür einen Wert i.H.v. 47.000,00 EUR anzusetzen (vgl. BGH, 14.07.2011 - III ZR 23/11 -, Rn. 2, juris).
  • OLG Frankfurt, 23.08.2022 - 21 U 81/20

    Inanspruchnahme von Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern einer AG durch …

    Der bezifferte Schuldbetrag ist jedoch um einen angemessenen Wertabschlag zu reduzieren, wenn die künftige Inanspruchnahme ungewiss ist, denn dann ist auch die wirtschaftliche Bedeutung der Forderung maßgeblich (vgl. BGH NJW-RR 2012, 60).

    So kann es insbesondere dort liegen, wo von einem Anleger die Befreiung von einer von ihm seitens des Insolvenzverwalters der Anlagegesellschaft befürchteten Rückgriffsforderung geltend gemacht wird, und solche Ansprüche bislang trotz längerer Dauer des Verfahrens nicht geltend gemacht worden waren (vgl. BGH MDR 2011, 1075, juris, Rn. 3).

  • BGH, 30.11.2023 - III ZR 174/22

    Streitwert einer Klage auf Freistellung von einer Verbindlichkeit

    Rn. 4 1. Grundsätzlich entspricht der Streitwert einer Klage auf Freistellung von einer Verbindlichkeit zwar dem bezifferten Schuldbetrag (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Juli 2011 - III ZR 23/11, NJW-RR 2012, 60 Rn. 2; BGH, Beschluss vom 21. Dezember 1989 - VII ZR 152/88, NJW-RR 1990, 958).

    Das Freistellungsinteresse bewertet der Senat gemäß § 3 ZPO daher - ebenso wie in der mit dem gegebenen Sachverhalt vergleichbaren Fallgestaltung, die dem Beschluss vom 14. Juli 2011 (aaO Rn. 4) zugrunde lag - mit 20 % des Nominalwerts der auf Freistellung gerichteten Forderungen.

  • BGH, 01.03.2023 - IV ZR 84/22

    Bestimmung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer; …

    Grundsätzlich entspricht dieser Wert dem bezifferten Schuldbetrag (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2011 - III ZR 23/11, NJW-RR 2012, 60 Rn. 2).

    Ausnahmsweise kann die Beschwer jedoch niedriger als der Betrag der Forderungen geschätzt werden, von denen die Partei freigehalten werden möchte (BGH, Beschluss vom 14. Juli 2011 aaO).

  • OLG München, 30.01.2012 - 5 W 2164/11

    Bestimmung des Streitwertes bei Gesellschaftsbeteiligungen, die ratenweise …

    Dagegen erhoben die Prozessbevollmächtigten des Klägers mit Schriftsatz vom 01.11.2011, Bl. 119/121 d.A., unter Verweis auf den Beschluss des BGH vom 14.07.2011 - III ZR 23/11 und weitere Fundstellen aus Rechtsprechung und Literatur Beschwerde, mit der sie die Festsetzung auf 57.600,- Euro weiterverfolgen.

    Rn. 13 b) Demgegenüber geht der 3. Zivilsenat des BGH in seinem Beschluss vom 14.07.2011 - III ZR 23/11 (ZIP 2011, 1686 = MDR 2011, 1075 = JurBüro 2011, 591 = NJW-RR 2012, 60 = JurionRS 2011, 20709, juris), bevor er einen Abschlag wegen fehlender künftiger Inanspruchnahme aus dem Gesellschaftsanteil vornimmt, vom Gesamtbetrag der noch offenen Ratenzahlungen aus.

  • OLG Brandenburg, 03.12.2020 - 13 UF 133/19
    Maßgeblich ist bei der Freistellung regelmäßig der volle Betrag der in Rede stehenden Verbindlichkeit (BGH NJW-RR 2012, 60).
  • BGH, 11.04.2016 - II ZR 194/15

    Bestimmung des Gebührenstreitwerts im Verfahren über die Beschwerde gegen die …

    aa) Für die Ermittlung der formellen Beschwer des Klägers durch die Abweisung der auf Freistellung von eventuellen Verpflichtungen gerichteten Klageanträge zu IV und V ist, sofern entsprechende Anhaltspunkte vorliegen, unter anderem darauf abzustellen, wie wahrscheinlich eine Inanspruchnahme (noch) ist (BGH…, Beschluss vom 26. November 2015 - III ZR 304/15, juris Rn. 4 unter Verweis auf BGH, Beschluss vom 14. Juli 2011 - III ZR 23/11, ZIP 2011, 1686 Rn. 2 mwN auch zur Gegenauffassung).
  • BGH, 01.03.2012 - III ZR 209/11

    Abänderung einer Streitwertbemessung und Festsetzung eines neuen Streitwertes

  • BGH, 10.04.2018 - XI ZR 515/15

    Festsetzung des Streitwerts für das Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

  • BGH, 26.11.2015 - III ZR 304/15

    Festsetzung des Streitwerts für das Beschwerdeverfahren; Beruhen von späteren …

  • BGH, 03.11.2011 - III ZR 211/10

    Abänderung des Streitwerts infolge der Änderung der Festsetzung des Streitwerts …

  • BGH, 08.09.2011 - III ZR 36/11

    Streitwertfestsetzung aus dem Zahlungsantrag für eine beantragte Freistellung von …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2012 - 1 Ta 269/11

    Festsetzung des Gegenstandswerts - kurzfristiges Arbeitsverhältnis

  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.12.2011 - 1 Ta 272/11

    Streitwert eines Kündigungsschutzverfahrens - kurzfristiges Arbeitsverhältnis

  • OLG Karlsruhe, 15.05.2017 - 9 W 7/17

    Streitwertbemessung: Negative Feststellungsklage auf Nichtbestehen einer …

  • OLG Karlsruhe, 14.11.2014 - 12 U 256/14

    Streitwertbemessung: Minderung des Streitwerts eines Freistellungsanspruchs bei …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.01.2012 - 1 Ta 273/11

    Festsetzung des Gegenstandswerts - kurzfristiges Arbeitsverhältnis

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