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Rechtsprechung
   OLG Jena, 09.04.2013 - 2 U 905/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,19926
OLG Jena, 09.04.2013 - 2 U 905/12 (https://dejure.org/2013,19926)
OLG Jena, Entscheidung vom 09.04.2013 - 2 U 905/12 (https://dejure.org/2013,19926)
OLG Jena, Entscheidung vom 09. April 2013 - 2 U 905/12 (https://dejure.org/2013,19926)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Darlegungs- und Beweislast des GmbH-Gesellschafters für eine lange zurückliegende Zahlung der Stammeinlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahme der Pflicht eines Gründungsgesellschafters zur Einzahlung einer Stammeinlage bei der Gründung einer (insolventen) GmbH

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Pflicht zur Einzahlung einer Stammeinlage i.H.v. 25.000,- EUR durch einen Gründungsgesellschafter i.R.d. Gründung des Insolvenzschuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Darlegungs- und Beweislast, sekundäre Beweislast, sekundäre Darlegungslast, Stammeinlage

  • datenbank.nwb.de (Kurzinformation)

    Anforderung an den Nachweis der Einzahlung der Stammeinlage

Verfahrensgang

  • LG Meiningen - 3 O 1138/11
  • OLG Jena, 09.04.2013 - 2 U 905/12

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 1378
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • OLG Jena, 14.08.2009 - 6 U 833/08

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Erbringung der Stammeinlage in der …

    Auszug aus OLG Jena, 09.04.2013 - 2 U 905/12
    Denn der Einlageanspruch der Gesellschaft gegen den Beklagten unterlag bis zur Neufassung des § 19 Abs. 6 GmbH-Gesetz der regelmäßigen dreißigjährigen Verjährung des § 195 BGB a.F. (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 14. August 2009, 6 U 833/08, zitiert nach [...], Rn. 50, m.w.N.).

    Da der Beklagte keinerlei substantiierten Sachvortrag dazu gehalten hat, wann und auf welche Weise er die Beträge eingezahlt haben will, ist dem Kläger eine weitergehende Stellungnahme nicht möglich (in diesem Sinne auch Brandenburgisches OLG…, Urteil vom 5. April 2006, 4 U 156/05, zitiert nach [...], Rn. 63; Brandenburgisches OLG…, Urteil vom 12. September 2006, 6 U 29/06, zitiert nach [...], Rn. 21; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 14. August 2009, 6 U 833/08, zitiert nach [...], Rn. 33, 35).

    Ohne dies erlauben die Darstellungen in den Jahresabschlüssen dem Gericht keine eigenständige Bewertung der Zahlungsvorgänge und reichen für sich zum Nachweis der Erfüllung der Einlageforderung nicht aus (vgl. a. Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 14. August 2009, 6 U 833/08, zitiert nach [...], Rn. 42; Brandenburgisches OLG…, Urteil vom 5. April 2006, 4 U 156/05, zitiert nach [...], Rn. 54).

    Aber zum Einen bietet diese Erklärung keinerlei Anhaltspunkte, die dem Gericht eine Bewertung ermöglichen würden, ob und auf welche Weise die Einlagenforderungen tatsächlich erfüllt wurden (so auch: Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 14.08.2009, 6 U 833/08, zitiert nach [...], Rn. 32), zum Anderen ergeben sich aus der Zeugenaussage des Zeugen T auch erhebliche Zweifel daran, dass der Zeuge die Zahlungsvorgänge zutreffend bewertet hat.

  • OLG Brandenburg, 05.04.2006 - 4 U 156/05

    GmbH-Recht: Beweislast für Erbringung der Stammeinlage; Beweiserleichterungen; …

    Auszug aus OLG Jena, 09.04.2013 - 2 U 905/12
    Es entsprach daher dem offensichtlichen privaten Interesse des Beklagten, entsprechende Belege über die handelsrechtliche Aufbewahrungspflicht hinaus aufzubewahren; insofern befand er sich in derselben Lage wie sonstige Schuldner auch, und es wird ihm damit nichts Unmögliches abverlangt (vgl. a. Brandenburgisches OLG, Urteil vom 5. April 2006, 4 U 156/05, zitiert nach [...], Rn. 62).

    Da der Beklagte keinerlei substantiierten Sachvortrag dazu gehalten hat, wann und auf welche Weise er die Beträge eingezahlt haben will, ist dem Kläger eine weitergehende Stellungnahme nicht möglich (in diesem Sinne auch Brandenburgisches OLG, Urteil vom 5. April 2006, 4 U 156/05, zitiert nach [...], Rn. 63; Brandenburgisches OLG…, Urteil vom 12. September 2006, 6 U 29/06, zitiert nach [...], Rn. 21; Thüringer Oberlandesgericht…, Urteil vom 14. August 2009, 6 U 833/08, zitiert nach [...], Rn. 33, 35).

    Ohne dies erlauben die Darstellungen in den Jahresabschlüssen dem Gericht keine eigenständige Bewertung der Zahlungsvorgänge und reichen für sich zum Nachweis der Erfüllung der Einlageforderung nicht aus (vgl. a. Thüringer Oberlandesgericht…, Urteil vom 14. August 2009, 6 U 833/08, zitiert nach [...], Rn. 42; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 5. April 2006, 4 U 156/05, zitiert nach [...], Rn. 54).

  • BGH, 09.07.2007 - II ZR 222/06

    Darlegungs- und Beweislast für die länger zurückliegende Einzahlung der …

    Auszug aus OLG Jena, 09.04.2013 - 2 U 905/12
    Zu Recht ist das Landgericht davon ausgegangen, dass der Beklagte für die Zahlung der Stammeinlage darlegungs- und beweisbelastet ist und dies auch bei einem längeren Zeitablauf seit der behaupteten Einzahlung der Stammeinlage gilt (BGH, B. v. 09.07.2007, II ZR 222/06, NJW 2007, 3067 ; OLG Frankfurt/Main, B. v. 18.07.2005, 1 U 109/05, zitiert nach [...], RN 8).

    Zwar kann die Unrichtigkeit solcher Angaben nicht als Regel unterstellt werden (BGH, Beschluss vom 09.07.2007, II ZR 222/06, zitiert nach [...], Rn. 4).

  • OLG Brandenburg, 12.09.2006 - 6 U 29/06

    Darlegungslast des Insolvenzverwalters bei einer Klage auf rückständige …

    Auszug aus OLG Jena, 09.04.2013 - 2 U 905/12
    Da der Beklagte keinerlei substantiierten Sachvortrag dazu gehalten hat, wann und auf welche Weise er die Beträge eingezahlt haben will, ist dem Kläger eine weitergehende Stellungnahme nicht möglich (in diesem Sinne auch Brandenburgisches OLG…, Urteil vom 5. April 2006, 4 U 156/05, zitiert nach [...], Rn. 63; Brandenburgisches OLG, Urteil vom 12. September 2006, 6 U 29/06, zitiert nach [...], Rn. 21; Thüringer Oberlandesgericht…, Urteil vom 14. August 2009, 6 U 833/08, zitiert nach [...], Rn. 33, 35).
  • BGH, 13.09.2004 - II ZR 137/02

    Zulässigkeit der Ablehnung der Vernehmung eines Zeugen

    Auszug aus OLG Jena, 09.04.2013 - 2 U 905/12
    Aus dem Urteil des BGH vom 13.09.2004 ( II ZR 137/02, DStr 2004, 2112) ergibt sich, dass auch der BGH den vom Einlageschuldner zu führenden Beweis nicht schlechthin bereits dadurch für erbracht hält, dass in der oder den nach Begründung der Einzahlungsverpflichtungen erstellten Bilanzen keine Einlageforderung mehr ausgewiesen ist.
  • OLG Frankfurt, 18.07.2005 - 1 U 109/05

    Gesellschaftsrecht: Beweispflichtige Erfüllung der Einlageschuld des …

    Auszug aus OLG Jena, 09.04.2013 - 2 U 905/12
    Zu Recht ist das Landgericht davon ausgegangen, dass der Beklagte für die Zahlung der Stammeinlage darlegungs- und beweisbelastet ist und dies auch bei einem längeren Zeitablauf seit der behaupteten Einzahlung der Stammeinlage gilt (BGH, B. v. 09.07.2007, II ZR 222/06, NJW 2007, 3067 ; OLG Frankfurt/Main, B. v. 18.07.2005, 1 U 109/05, zitiert nach [...], RN 8).
  • OLG Karlsruhe, 18.11.2013 - 7 W 45/13

    Geltendmachung einer Stammeinlageforderung gegen den Gründungsgesellschafter …

    Das gilt im Grundsatz auch bei einem längeren Zeitabstand seit der behaupteten Zahlung und späterem Erwerb des Geschäftsanteils durch den nunmehrigen Gesellschafter (BGH, NJW 2007, 3067 f., juris Tz. 2 m.w.N.; OLG Jena, ZIP 2013, 1378 f., juris Tz. 6; OLG Frankfurt, NJW-RR 2005, 898 f., juris Tz. 8; a. A. OLG Frankfurt, NJW-RR 2001, 402 f., juris Tz. 5).

    Auch kann allein die Vorlage von Jahresabschlüssen und Bilanzen, die die Stammeinlage als vollständig erbracht ausweisen, eine substanziierte Darlegung der Einzahlungsvorgänge regelmäßig jedenfalls dann nicht ersetzen, wenn sie nicht erkennen lassen, ob und in welcher Art und Weise sich die mit der Erstellung befassten Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater von der tatsächlichen Erbringung der Stammeinlagen überzeugt haben (OLG Jena, ZIP 2013, 1378 f., juris Tz. 11; NZG 2010, 68 ff., juris Tz. 31 f.;… OLG Brandenburg, a.a.O.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2006, 1188 f., juris Tz. 10).

    Denn bis zur Einführung des § 19 Abs. 6 GmbHG in der Fassung vom 09.12.2004 unterlag der Einlageanspruch der Gesellschaft gegen den Gründungsgesellschafter der regelmäßigen dreißigjährigen Verjährung des § 195 BGB a.F. Deshalb entsprach es dem offensichtlichen privaten Interesse des Gründungsgesellschafters, entsprechende Belege über die handelsrechtliche Aufbewahrungspflicht hinaus aufzubewahren (OLG Jena, ZIP 2013, 1378 f., juris Tz. 9 m.w.N.; vgl. OLG Brandenburg, ZIP 2006, 1343 ff., juris Tz. 62).

    Bereits diese Umstände rechtfertigen den Schluss, dass das Bestreiten des Antragstellers entgegen dem angefochtenen Beschluss nicht "ins Blaue hinein" erfolgt (vgl. OLG Jena, ZIP 2013, 1378 f., juris Tz. 9 m.w.N.; OLG Brandenburg, ZIP 2006, 1343 ff., juris Tz. 63).

  • OLG Jena, 19.04.2017 - 2 U 18/15

    Anforderungen an den Nachweis der Erfüllung der Stammeinlagenschuld durch den …

    Aus dem Urteil des BGH vom 13.09.2004 ( II ZR 137/02, DStr 2004, 2112) ergibt sich, dass auch der BGH den vom Einlageschuldner zu führenden Beweis nicht schlechthin bereits dadurch für erbracht hält, dass in der oder den nach Begründung der Einzahlungsverpflichtungen erstellten Bilanzen keine Einlageforderung mehr ausgewiesen ist (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 09. April 2013 - 2 U 905/12 -, Rn. 11, juris).
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