Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 24.09.2015 - I-26 W 13/15 (AktE) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Keine inhaltlichen Anweisungen des Gerichts an von ihm bestellten sachverständigen Prüfer einer gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahme
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Strukturmaßnahme; Spaltung; Spaltungsprüfer; Auswahl durch das Gericht; Anweisungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit der Erteilung gerichtlicher Anweisungen für die Durchführung der Prüfung einer gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- noerr.com (Kurzinformation)
Keine inhaltlichen Anweisungen des Gerichts an Spaltungsprüfer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zulässigkeit der Erteilung gerichtlicher Anweisungen für die Durchführung der Prüfung einer gesellschaftsrechtlichen Strukturmaßnahme
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 04.08.2015 - 33 O 73/15
- OLG Düsseldorf, 24.09.2015 - I-26 W 13/15 (AktE)
Papierfundstellen
- ZIP 2015, 2323
- WM 2016, 128
- NZG 2016, 151
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- OLG Stuttgart, 14.09.2011 - 20 W 7/08
Spruchverfahren: Überprüfung der Angemessenheit einer Barabfindung und einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2015 - 26 W 13/15
Seine Aufgabe ist es nur, eine fremde Bewertung mit ihren Wertansätzen und Prognosen und damit deren Plausibilität zu bewerten und nicht etwa, eine komplette Neubewertung durchzuführen; sein Prüfungsumfang ist mithin eingeschränkt (vgl. nur: OLG Stuttgart AG 2012, 135 Rn. 66; Wittgens, BB 2007, 1069, 1072). - OLG Düsseldorf, 12.12.2012 - 26 W 19/12
Zulässigkeit der Beschwerde gegen den Erlass eines Beweisbeschlusses und die …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2015 - 26 W 13/15
Kann dies nicht zur Klärung führen, hat das Gericht zu prüfen, ob die Bewertungsrügen eine - zeit- und kostenintensive - Begutachtung durch einen unabhängigen, mit der konkreten Bewertung noch nicht befassten Sachverständigen notwendig machen (…Drygala in: Lutter, a.a.O., § 10 Rn. 18; Senat, Beschluss vom 12.12.2012 - I-26 W 19/12 (AktE), AG 2013, 226, Rn. 43 f.). - LG Düsseldorf, 04.08.2015 - 33 O 73/15
Anforderungen an die Bestellung eines Vertragsprüfers zur Erstellung eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.09.2015 - 26 W 13/15
Auf die Beschwerde der Antragstellerinnen wird der Beschluss der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf vom 4. August 2015 - 33 O 73/15 [AktE] - aufgehoben, soweit in Ziffer II. des Beschlusses Anweisungen an den gem. Ziffer I. bestellten Spaltungsprüfer erteilt werden.
- OLG Düsseldorf, 25.05.2016 - 26 W 2/15
Stichtagsprinzip: Berücksichtigung zukünftiger Erträge gemäß den Verhältnissen am …
Der Schutz der außenstehenden Aktionäre gebietet es daher grundsätzlich nicht, im Spruchverfahren neben dem sachverständigen Prüfer einen weiteren gerichtlichen Sachverständigen hinzuzuziehen (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss v. 24.09.2015 - I-26 W 13/15 (AktE) - Rn. 30, ZIP 2015, 2323 ff.;… ebenso bereits OLG Düsseldorf, 19. Zivilsenat, Beschluss v. 14.04.2000 - 19 W 6/98 - Rn. 30;… OLG Stuttgart, Beschlüsse v. 26.10.2006 - 20 W 14/05 - Rn. 24 ff.;… 14.09.2011 - 20 W 4/10 - Rn. 51 ff.;… 17.10.2011 - 20 W 7/11 - Rn. 206 ff.;… 05.06.2013 - 20 W 6/10 - Rn. 133;… OLG München, Beschlüsse v. 19.10.2006 - 31 Wx 92/05 - Rn. 14 f.;… 10.05.2007 - 31 Wx 119/06 - Rn. 13;… 18.02.2014 - 31 Wx 211/13 - Rn. 10, jeweils juris). - OLG Düsseldorf, 08.06.2020 - 26 W 7/20
Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen in einem aktienrechtlichen Spruchverfahren
Gleichzeitig will das Gesetz zum Zweck der Beschleunigung und Entlastung die Anwesenheit einer sachverständigen Person sicherstellen, die - als sachkundige Auskunftsperson - aufgrund ihrer Vorbefassung mit dem Bewertungsfall ohne größere Vorbereitung die stattgefundene Unternehmensbewertung samt den zugrunde liegenden Annahmen im Licht ihrer Prüfung detailliert vor Gericht erläutern und einzelne Fragen mündlich oder schriftlich beantworten kann (Senat, Beschluss v. 24.09.2015 - I-26 W 13/15 (AktE), BeckRS 2015, 19042 Rn. 27).
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