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   LG Heilbronn, 09.05.2011 - 1 T 418/10 Hn   

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https://dejure.org/2011,41743
LG Heilbronn, 09.05.2011 - 1 T 418/10 Hn (https://dejure.org/2011,41743)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 09.05.2011 - 1 T 418/10 Hn (https://dejure.org/2011,41743)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 09. Mai 2011 - 1 T 418/10 Hn (https://dejure.org/2011,41743)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eine Bemessungsgrundlage für die Zusatzvergütung eines Insolvenzverwalters wird bei bereits erfolgter Berücksichtigung in der Teilungsmasse nicht durch den zur Masse geflossenen Verkaufserlös erhöht; Erhöhung einer Bemessungsgrundlage für die Zusatzvergütung eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2011, 1958
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.10.2008 - IX ZB 157/05

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei der Verwertung mit Absonderungsrechten

    Auszug aus LG Heilbronn, 09.05.2011 - 1 T 418/10
    Es ist daher zu fordern, dass die zwischen dem Absonderungsgläubiger und dem Insolvenzverwalter getroffene Vereinbarung die vereinbarten Massebeiträge ausdrücklich als Feststellungskostenbeiträge bezeichnet (LG Heilbronn, Beschl. v. 17.10.2006 - 1 T 408/06 Bm, Rpfleger 2007, 105 ff. [LG Heilbronn 17.10.2006 - 1 T 408/06] m.w.N.; vgl. BGH, Beschl. v. 23.10.2008 - IX ZB 157/05 , veröffentlicht in [...]).
  • LG Heilbronn, 17.10.2006 - 1 T 408/06
    Auszug aus LG Heilbronn, 09.05.2011 - 1 T 418/10
    Es ist daher zu fordern, dass die zwischen dem Absonderungsgläubiger und dem Insolvenzverwalter getroffene Vereinbarung die vereinbarten Massebeiträge ausdrücklich als Feststellungskostenbeiträge bezeichnet (LG Heilbronn, Beschl. v. 17.10.2006 - 1 T 408/06 Bm, Rpfleger 2007, 105 ff. [LG Heilbronn 17.10.2006 - 1 T 408/06] m.w.N.; vgl. BGH, Beschl. v. 23.10.2008 - IX ZB 157/05 , veröffentlicht in [...]).
  • BGH, 09.06.2016 - IX ZB 17/15

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Berücksichtigung des Werts eines mit

    Der Anspruch auf eine Vergütung unter Berücksichtigung des vollen Werts eines mit einem Absonderungsrecht belasteten Grundstücks setzt jedenfalls voraus, dass die Verwertung durch den Insolvenzverwalter zu einem dem Feststellungsbeitrag vergleichbaren Massezufluss geführt hat (allg. Meinung; vgl. LG Heilbronn, ZInsO 2011, 1958, 1959; Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren, 3. Aufl., Rn. 188a; Haarmeyer/Mock, InsVV, 5. Aufl., § 1 Rn. 61 f; Prasser/Stoffler in Kübler/Prütting/Bork, 2015, § 1 InsVV Rn. 43; Graeber/Graeber, InsVV, § 1 Rn. 103 f; BK-InsO/Blersch, 2009, § 1 InsVV Rn. 11 aE; Amberger in Leonhardt/Smid/Zeuner, InsVV, § 1 Rn. 53 f).
  • BGH, 22.07.2021 - IX ZB 85/19

    Vergütung des Insolvenzverwalters: Anspruch auf eine Mehrvergütung bei

    Von der ganz überwiegenden Auffassung wird eine entsprechende Anwendung bejaht, also eine Berechnung wie bei beweglichen Sachen vorgenommen (vgl. LG Heilbronn, ZInsO 2011, 1958, 1959; Prasser/Stoffler in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2015, § 1 InsVV Rn. 43; MünchKomm-InsO/Riedel, 4. Aufl., § 1 InsVV Rn. 19; HmbKomm-InsO/Büttner, 8. Aufl., § 1 InsVV Rn. 34; HK-InsO/Keller, 10. Aufl., § 1 InsVV Rn. 23; Haarmeyer/Mock, InsVV, 6. Aufl., § 1 Rn. 62; Keller, Vergütung und Kosten im Insolvenzverfahren, 5. Aufl., § 3 Rn. 83).
  • LG Duisburg, 17.04.2018 - 7 T 147/17
    Delegiert der Verwalter die Fortführung selbst oder einen erheblichen Teil der Aufgaben zu Lasten der Masse auf einen Dritten (zB einen Interim Manager), so ist dies entsprechend mindernd im Rahmen des Zuschlags zu berücksichtigen, damit die Masse nicht überproportional in Anspruch genommen wird (BGH ZInsO 2010, 730; LG Heilbronn ZInsO 2011, 1958; Haarmeyer/Mock, InsVV, 5. Aufl. 2014, § 3 Rn. 19 - 30, beck-online).
  • LG Flensburg, 02.10.2019 - 5 T 108/18

    Insolvenzverwaltervergütung: Zuschlagsgewährung wegen Unternehmensfortführung und

    Delegiert der Verwalter die Fortführung selbst oder einen erheblichen Teil der Aufgaben zu Lasten der Masse auf einen Dritten (zB einen Interimmanager), so ist dies entsprechend mindernd im Rahmen des Zuschlags zu berücksichtigen, damit die Masse nicht überproportional in Anspruch genommen wird (BGH ZInsO 2010, 730; LG Heilbronn ZInsO 2011, 1958).
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