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   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - L 16 AL 264/10   

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https://dejure.org/2012,3509
LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - L 16 AL 264/10 (https://dejure.org/2012,3509)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.01.2012 - L 16 AL 264/10 (https://dejure.org/2012,3509)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Januar 2012 - L 16 AL 264/10 (https://dejure.org/2012,3509)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZI 2013, 174
  • NZS 2012, 635
  • ZInsO 2013, 36
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 29.10.1992 - 10 RAr 14/91

    Verschulden - Rechtsanwalt - Arbeitsförderung - Nachfrist - Konkursausfallgeld -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - L 16 AL 264/10
    Zu der inhaltlich gleich lautenden Vorgängerregelung des § 141e Abs. 1 Satz 3 AFG hat das BSG im Urteil vom 29.10.1992 (BSGE 71, 213) darauf hingewiesen, dass diese Vorschrift eine spezialgesetzliche Ausprägung des Rechtsinstituts der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand sei und somit das Vertretenmüssen nach den gleichen Grundsätzen zu beurteilen sei.
  • EuGH, 18.09.2003 - C-125/01

    Pflücke

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - L 16 AL 264/10
    (2) Für eine zurückhaltende Zurechnung fremden Verschuldens spricht die Überlegung einer gemeinschaftsrechtskonformen Auslegung des § 324 Abs. 2 SGB III. Der EuGH hat zwar im Urteil vom 18.09.2003 (SozR 4 - 4300 § 324 Nr. 1) die Anwendung einer Ausschlussfrist für die Stellung eines Antrags auf Insolvenzgeld für grundsätzlich vereinbar mit der Richtlinie 987/80 EWG gehalten, jedoch unter der Voraussetzung, dass die betreffende Frist nicht weniger günstig ist als bei gleichartigen innerstaatlichen Anträgen und nicht so ausgestaltet ist, dass sie die Ausübung der von der Gemeinschaftsrechtsordnung eingeräumten Rechte praktisch unmöglich macht (a.a.O. Randziffer 46).
  • LSG Sachsen, 17.04.2007 - L 1 AL 282/04

    Versäumung der Antragsfrist beim Anspruch auf Insolvenzgeld

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - L 16 AL 264/10
    Dem gegenüber ist der Insolvenzverwalter, an den sich der Arbeitnehmer zwecks Auskunft über die Voraussetzungen eines Insolvenzgeldantrages gewandt hat, nicht als "Vertreter" des Arbeitnehmers anzusehen, so dass bei einer unzutreffenden Auskunft ein Wiedereinsetzungsgrund gegeben ist (vgl. Sächsisches LSG, Urteil vom 17.04.2007 - L 1 AL 282/04).
  • LSG Hessen, 24.04.2006 - L 9 AL 118/04

    Insolvenzgeld - Versäumung der Antragsfrist - Zurechnung des Verschuldens des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - L 16 AL 264/10
    Nach diesen Maßstäben ist somit das Verschulden eines mit der Durchsetzung der offenen Entgeltansprüche beauftragten Rechtsanwalts (vgl. LSG NRW, Urteil vom 25.09.2003 - L 9 AL 171/01) oder gewerkschaftlichen Bevollmächtigten (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 29.04.2006 - L 9 AL 118/04) zuzurechnen.
  • SG Kassel, 07.11.2007 - S 7 AL 2474/04

    Insolvenzgeld - Versäumung der Antragsfrist - keine Zurechnung des Verschuldens

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - L 16 AL 264/10
    (1) Der 9. Senat des LSG NRW hat allerdings in einem vergleichbaren Fall gemeint, die nicht rechtzeitige Weiterleitung eines Antrags durch den Insolvenzverwalter sei dem Arbeitnehmer zuzurechnen, denn wenn der Insolvenzverwalter eine im Interesse des Arbeitnehmers liegende Aufgabe übernehme, müsse dieser sich etwaiges Verschulden des Insolvenzverwalters wie bei einem anderen Vertreter zurechnen lassen ( Urteil vom 22.07.2004 - L 9 AL 3/04; im Ergebnis anders mit freilich widersprüchlicher Begründung SG Kassel, Urteil vom 07.11.2007 - S 7 AL 2474/04, das zwar zunächst davon ausgeht, dass sich der Arbeitnehmer das Verschulden des Insolvenzverwalters zurechnen lassen müsse, dann aber im Rahmen des § 324 Abs. 3 Satz 2 SGB III offenbar doch nur eigenes Verschulden des Arbeitnehmers berücksichtigen will).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2004 - L 9 AL 3/04

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - L 16 AL 264/10
    (1) Der 9. Senat des LSG NRW hat allerdings in einem vergleichbaren Fall gemeint, die nicht rechtzeitige Weiterleitung eines Antrags durch den Insolvenzverwalter sei dem Arbeitnehmer zuzurechnen, denn wenn der Insolvenzverwalter eine im Interesse des Arbeitnehmers liegende Aufgabe übernehme, müsse dieser sich etwaiges Verschulden des Insolvenzverwalters wie bei einem anderen Vertreter zurechnen lassen ( Urteil vom 22.07.2004 - L 9 AL 3/04; im Ergebnis anders mit freilich widersprüchlicher Begründung SG Kassel, Urteil vom 07.11.2007 - S 7 AL 2474/04, das zwar zunächst davon ausgeht, dass sich der Arbeitnehmer das Verschulden des Insolvenzverwalters zurechnen lassen müsse, dann aber im Rahmen des § 324 Abs. 3 Satz 2 SGB III offenbar doch nur eigenes Verschulden des Arbeitnehmers berücksichtigen will).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2003 - L 9 AL 171/01

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.01.2012 - L 16 AL 264/10
    Nach diesen Maßstäben ist somit das Verschulden eines mit der Durchsetzung der offenen Entgeltansprüche beauftragten Rechtsanwalts (vgl. LSG NRW, Urteil vom 25.09.2003 - L 9 AL 171/01) oder gewerkschaftlichen Bevollmächtigten (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 29.04.2006 - L 9 AL 118/04) zuzurechnen.
  • BGH, 25.04.2013 - IX ZR 65/12

    Anwaltshaftung: Verjährungsbeginn bei Versäumung einer Ausschlussfrist infolge

    Bei der Regelung des § 324 Abs. 3 Satz 3 SGB III aF, bei der es sich um eine spezialgesetzliche Ausprägung des Rechtsinstituts der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand handelte (vgl. BSGE 71, 213, 214; LSG Baden-Württemberg, aaO Rn. 23; LSG Nordrhein-Westfalen, ZInsO 2013, 36, 39), ging es nicht um die Beurteilung der Frage, ob der Arbeitnehmer den Antrag auf Insolvenzgeld rechtzeitig gestellt hatte.
  • LSG Schleswig-Holstein, 08.06.2018 - L 3 AL 1/16

    Insolvenzgeldanspruch - Versäumung der Antrags- bzw Ausschlussfrist - keine

    Dieses Ergebnis liegt auch auf einer Linie mit der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen, nach der eine Zurechnung ausscheidet, wenn die Falschauskunft im Rahmen einer bloßen Gefälligkeit erteilt wird (im konkreten Fall durch einen Sachbearbeiter eines Steuerbüros; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. Januar 2012, L 16 AL 264/10, NZS 2012, 635 ff.).
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