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   BGH, 27.09.2012 - IX ZB 243/11   

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https://dejure.org/2012,31564
BGH, 27.09.2012 - IX ZB 243/11 (https://dejure.org/2012,31564)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2012 - IX ZB 243/11 (https://dejure.org/2012,31564)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2012 - IX ZB 243/11 (https://dejure.org/2012,31564)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 InsVV, § 10 InsVV, § 11 Abs 1 S 2 InsVV
    Vergütungsfestsetzung für den vorläufigen Insolvenzverwalter: Berücksichtigung zuerkannter Zuschläge bei der fiktiven Vergütung des endgültigen Verwalters

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestimmung der Höhe der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Berücksichtigung erschwerender Umstände

  • rewis.io

    Vergütungsfestsetzung für den vorläufigen Insolvenzverwalter: Berücksichtigung zuerkannter Zuschläge bei der fiktiven Vergütung des endgültigen Verwalters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsVV § 11 Abs. 1 S. 2
    Bestimmung der Höhe der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Berücksichtigung erschwerender Umstände

  • datenbank.nwb.de

    Vergütungsfestsetzung für den vorläufigen Insolvenzverwalter: Berücksichtigung zuerkannter Zuschläge bei der fiktiven Vergütung des endgültigen Verwalters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergütung des Insolvenzverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZInsO 2013, 840
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 22.07.2004 - IX ZB 161/03

    Erstattung von Auslagen des Insolvenzverwalters für die Erfüllung steuerlicher

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - IX ZB 243/11
    Der Senat macht von der Möglichkeit Gebrauch, die Sache unmittelbar an das Insolvenzgericht zurückzuverweisen (BGH, Beschluss vom 22. Juli 2004 - IX ZB 161/03, BGHZ 160, 176, 185).
  • BGH, 08.03.2012 - IX ZB 162/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Festsetzung eines Zuschlags für

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - IX ZB 243/11
    aa) Das Beschwerdegericht hat den vom Insolvenzgericht gewährten Zuschlag von 10 vom Hundert für die vorläufige Weiterführung des Unternehmens der Schuldnerin gebilligt, ohne zu prüfen, ob die Masse nicht durch die Fortführung entsprechend größer geworden ist; eine solche vergleichende Beurteilung wäre geboten gewesen unabhängig davon, ob es sich um eine Betriebsfortführung im Sinne von § 3 Abs. 1 lit. b InsVV handelte oder um eine so genannte Ausproduktion (vgl. BGH, Beschluss vom 8. März 2012 - IX ZB 162/11, WM 2012, 666 Rn. 15 f).
  • BGH, 18.12.2003 - IX ZB 50/03

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - IX ZB 243/11
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters grundsätzlich in der Weise zu berechnen, dass besondere Umstände, welche die Tätigkeit erleichtern oder erschweren, unmittelbar den für den vorläufigen Insolvenzverwalter maßgeblichen Bruchteil verringern oder erhöhen (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - IX ZB 50/03, ZIP 2004, 518, 519; vom 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, WM 2004, 1783, 1784 f.; vom 13. Juli 2006 - IX ZB 108/04 Rn. 5; vom 28. September 2006 - IX ZB 212/03, ZInsO 2007, 439 Rn. 6).
  • BGH, 26.04.2007 - IX ZB 160/06

    Berücksichtigung von Forderungen bei der Berechnung der Vergütung des vorläufigen

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - IX ZB 243/11
    In die dann zu erstellende Einnahmen-/Ausgabenrechnung sind einerseits sämtliche die künftige Masse belastenden Verbindlichkeiten aufzunehmen, die bis zum Ende der vorläufigen Verwaltung angefallen sind, andererseits auch alle zu diesem Zeitpunkt entstandenen Forderungen des Schuldners (BGH, Beschluss vom 26. April 2007 - IX ZB 160/06, WM 2007, 1528 Rn. 10, 13).
  • BGH, 12.01.2006 - IX ZB 127/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bei Ünternehmensübertragung im

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - IX ZB 243/11
    Sie erhöhen vielmehr den Regelbruchteil um den Prozentsatz, der als Zuschlag gewährt wird (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2006 - IX ZB 127/04, ZIP 2006, 672 Rn. 17).
  • BGH, 08.07.2004 - IX ZB 589/02

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - IX ZB 243/11
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters grundsätzlich in der Weise zu berechnen, dass besondere Umstände, welche die Tätigkeit erleichtern oder erschweren, unmittelbar den für den vorläufigen Insolvenzverwalter maßgeblichen Bruchteil verringern oder erhöhen (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - IX ZB 50/03, ZIP 2004, 518, 519; vom 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, WM 2004, 1783, 1784 f.; vom 13. Juli 2006 - IX ZB 108/04 Rn. 5; vom 28. September 2006 - IX ZB 212/03, ZInsO 2007, 439 Rn. 6).
  • BGH, 11.10.2007 - IX ZB 15/07

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Gewährung eines Zuschlags wegen

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - IX ZB 243/11
    Die Vorinstanzen haben dabei berücksichtigt, dass nach der Rechtsprechung des Senats nur erhebliche, signifikante Abweichungen vom Normalfall einen Zuschlag zur Vergütung rechtfertigen (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2007 - IX ZB 15/07, WM 2007, 2303 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 13.11.2008 - IX ZB 141/07

    Vergütung des Insolvenzverwalters bei Betriebsfortführung ohne Massemehrung

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - IX ZB 243/11
    Sie ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf zu prüfen, ob sie die Gefahr der Verschiebung von Maßstäben mit sich bringt (BGH, Beschluss vom 13. November 2008 - IX ZB 141/07, ZInsO 2009, 55 Rn. 8 mwN; vom 25. Juni 2009 - IX ZB 118/08, ZInsO 2009, 1511 Rn. 3; vom 12. Januar 2012 - IX ZB 97/11, ZInsO 2012, 300 Rn. 2).
  • BGH, 28.09.2006 - IX ZB 212/03

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - IX ZB 243/11
    Nach der Rechtsprechung des Senats ist die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters grundsätzlich in der Weise zu berechnen, dass besondere Umstände, welche die Tätigkeit erleichtern oder erschweren, unmittelbar den für den vorläufigen Insolvenzverwalter maßgeblichen Bruchteil verringern oder erhöhen (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - IX ZB 50/03, ZIP 2004, 518, 519; vom 8. Juli 2004 - IX ZB 589/02, WM 2004, 1783, 1784 f.; vom 13. Juli 2006 - IX ZB 108/04 Rn. 5; vom 28. September 2006 - IX ZB 212/03, ZInsO 2007, 439 Rn. 6).
  • BGH, 25.06.2009 - IX ZB 118/08

    Überprüfung der Insolvenzverwaltervergütung in der Rechtsbeschwerdeinstanz

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - IX ZB 243/11
    Sie ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf zu prüfen, ob sie die Gefahr der Verschiebung von Maßstäben mit sich bringt (BGH, Beschluss vom 13. November 2008 - IX ZB 141/07, ZInsO 2009, 55 Rn. 8 mwN; vom 25. Juni 2009 - IX ZB 118/08, ZInsO 2009, 1511 Rn. 3; vom 12. Januar 2012 - IX ZB 97/11, ZInsO 2012, 300 Rn. 2).
  • BGH, 12.01.2012 - IX ZB 97/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Nicht auskömmliche Vergütung nach Abschlag wegen

  • BGH, 13.07.2006 - IX ZB 108/04

    Berechnung der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

  • BGH, 21.07.2016 - IX ZB 70/14

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters: Zu vergütende Tätigkeiten;

    Zuzuerkennende Zuschläge erhöhen den Regelbruchteil um den Vomhundertsatz, der als Zuschlag gewährt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - IX ZB 50/03, WM 2004, 585 ff; vom 27. September 2012 - IX ZB 243/11, ZInsO 2013, 840 Rn. 13 mwN; st. Rspr.).
  • BGH, 22.09.2016 - IX ZB 71/14

    Vergütung des vorläufigen Sachwalters: Zu vergütende Tätigkeiten; Beauftragung

    (1) Zuzuerkennende Zuschläge erhöhen den Regelbruchteil um den Vomhundertsatz, der als Zuschlag gewährt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 2003 - IX ZB 50/03, WM 2004, 585 ff; vom 27. September 2012 - IX ZB 243/11, ZInsO 2013, 840 Rn. 13 mwN; st. Rspr.).
  • BGH, 10.06.2021 - IX ZB 51/19

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters: Befassung in erheblichem Umfang

    Soweit der Mehraufwand in diesem Fall bereits durch die Erhöhung der Berechnungsgrundlage um den Wert des Aus- oder Absonderungsguts vergütet ist, darf dieser Aufwand nicht mehr für die Bemessung eines Zuschlags für die Unternehmensfortführung herangezogen werden (vgl. auch BGH, Beschluss vom 27. September 2012 - IX ZB 243/11, ZInsO 2013, 840 Rn. 10 zur Rechtslage in Insolvenzverfahren, die auf einen bis zum 18. Juli 2013 gestellten Insolvenzantrag eröffnet worden sind).
  • BGH, 10.10.2013 - IX ZB 38/11

    Insolvenzverwaltervergütung: Begründung einer Kürzung der Vergütung

    Sie ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf zu überprüfen, ob sie die Gefahr der Verschiebung von Maßstäben mit sich bringt (BGH, Beschluss vom 27. September 2012 - IX ZB 243/11, ZInsO 2013, 840 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 18.12.2014 - IX ZB 5/13

    Grundlagen für die Berechnung der Insolvenzverwaltervergütung:

    Sie ist in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur darauf zu überprüfen, ob sie die Gefahr der Verschiebung von Maßstäben mit sich bringt (BGH, Beschluss vom 27. September 2012- IX ZB 243/11, ZInsO 2013, 840 Rn. 8; vom 10. Oktober 2013 - IX ZB 38/11, ZInsO 2013, 2285 Rn. 19 je mwN).
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