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   LG Saarbrücken, 02.02.2010 - 2 Qs 1/10   

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LG Saarbrücken, 02.02.2010 - 2 Qs 1/10 (https://dejure.org/2010,21681)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 02.02.2010 - 2 Qs 1/10 (https://dejure.org/2010,21681)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 02. Februar 2010 - 2 Qs 1/10 (https://dejure.org/2010,21681)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Durchsuchung von Kanzleiräumen und Geschäftsräumen; Prinzip des geringstmöglichen Eingriffs i.R.d. Durchsuchung von Räumen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1767
  • NStZ 2010, 534
  • NZI 2010, 68
  • ZInsO 2010, 431
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Potsdam, 08.01.2007 - 25 Qs 60/06

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Voraussetzungen für eine Durchsuchung beim

    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.02.2010 - 2 Qs 1/10
    Demnach unterliegen die von der Staatsanwaltschaft begehrten Unterlagen auch keinem Beschlagnahmeverbot nach § 97 Abs. 2 StPO (vgl. hierzu auch LG Potsdam, JR 2008, S. 260 f. mit Anm. Menz; Weyand, a.a.O.).

    Gerade bei der Anordnung der Durchsuchung bei einem unverdächtigen Insolvenzverwalter ist Zurückhaltung geboten (vgl. LG Berlin, ZInsO 2008, Seite 865 ; LG Potsdam, JR 2008, S. 260 f.).

    Ein auf diese Norm gestütztes Herausgabeverlangen bietet sich immer dann als strafprozessuales Instrument an, wenn Gewissheit herrscht, dass sich ein beschlagnahmefähiger Beweisgegenstand im Gewahrsamsbereich eines herausgabepflichtigen Adressaten befindet - also nicht etwa im Gewahrsamsbereich des Beschuldigten (Meyer-Goßner, § 95 StPO, Rz. 5 m.w.N.) -, es zur Erlangung des Gegenstandes nicht auf einen Überraschungseffekt ankommt, die Maßnahme erfolgversprechend ist, das Gebot der Verfahrensbeschleunigung nicht entgegensteht und weder ein das Ermittlungsverfahren bedrohender Verlust der begehrten Sache zu befürchten ist, noch etwaige Verdunkelungsmaßnahmen zu besorgen sind (vgl. hierzu Kurth, NStZ 1983, S. 327; Bittmann, NStZ 2001, S. 231ff.; LG Berlin ZInsO 2008, S. 865 ; LG Potsdam JR 2008, S. 260f. mit Anm. Menz; BVerfG NJW 1994, S. 2079, 2080f.; a.A. zur praktischen Bedeutung LG Bonn NStZ 1983, S. 327).

  • BVerfG, 18.09.2008 - 2 BvR 683/08

    Anforderungen an den effektiven Rechtsschutz im Beschwerdeverfahren gegen eine

    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.02.2010 - 2 Qs 1/10
    In Fällen gewichtiger Grundrechtseingriffe ist ein Rechtsschutzbedürfnis auch nach zeitlichem Ablauf des angegriffenen Hoheitsaktes noch gegeben (vgl. BVerfG, wistra 2008, S. 463, 464).

    Spätestens in diesem Stadium liegt ein Eingriff in Artikel 13 Abs. 1 GG vor (BVerfG wistra 2008, S. 463, 464f.).

  • LG Bonn, 11.11.1982 - 37 Qs 116/82
    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.02.2010 - 2 Qs 1/10
    Ein auf diese Norm gestütztes Herausgabeverlangen bietet sich immer dann als strafprozessuales Instrument an, wenn Gewissheit herrscht, dass sich ein beschlagnahmefähiger Beweisgegenstand im Gewahrsamsbereich eines herausgabepflichtigen Adressaten befindet - also nicht etwa im Gewahrsamsbereich des Beschuldigten (Meyer-Goßner, § 95 StPO, Rz. 5 m.w.N.) -, es zur Erlangung des Gegenstandes nicht auf einen Überraschungseffekt ankommt, die Maßnahme erfolgversprechend ist, das Gebot der Verfahrensbeschleunigung nicht entgegensteht und weder ein das Ermittlungsverfahren bedrohender Verlust der begehrten Sache zu befürchten ist, noch etwaige Verdunkelungsmaßnahmen zu besorgen sind (vgl. hierzu Kurth, NStZ 1983, S. 327; Bittmann, NStZ 2001, S. 231ff.; LG Berlin ZInsO 2008, S. 865 ; LG Potsdam JR 2008, S. 260f. mit Anm. Menz; BVerfG NJW 1994, S. 2079, 2080f.; a.A. zur praktischen Bedeutung LG Bonn NStZ 1983, S. 327).
  • BVerfG, 23.03.1994 - 2 BvR 396/94

    Durchsuchung von Banken wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.02.2010 - 2 Qs 1/10
    Ein auf diese Norm gestütztes Herausgabeverlangen bietet sich immer dann als strafprozessuales Instrument an, wenn Gewissheit herrscht, dass sich ein beschlagnahmefähiger Beweisgegenstand im Gewahrsamsbereich eines herausgabepflichtigen Adressaten befindet - also nicht etwa im Gewahrsamsbereich des Beschuldigten (Meyer-Goßner, § 95 StPO, Rz. 5 m.w.N.) -, es zur Erlangung des Gegenstandes nicht auf einen Überraschungseffekt ankommt, die Maßnahme erfolgversprechend ist, das Gebot der Verfahrensbeschleunigung nicht entgegensteht und weder ein das Ermittlungsverfahren bedrohender Verlust der begehrten Sache zu befürchten ist, noch etwaige Verdunkelungsmaßnahmen zu besorgen sind (vgl. hierzu Kurth, NStZ 1983, S. 327; Bittmann, NStZ 2001, S. 231ff.; LG Berlin ZInsO 2008, S. 865 ; LG Potsdam JR 2008, S. 260f. mit Anm. Menz; BVerfG NJW 1994, S. 2079, 2080f.; a.A. zur praktischen Bedeutung LG Bonn NStZ 1983, S. 327).
  • LG Berlin, 09.04.2008 - 523 Qs 35/08

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Durchsuchungsbeschlusses in einem

    Auszug aus LG Saarbrücken, 02.02.2010 - 2 Qs 1/10
    Gerade bei der Anordnung der Durchsuchung bei einem unverdächtigen Insolvenzverwalter ist Zurückhaltung geboten (vgl. LG Berlin, ZInsO 2008, Seite 865 ; LG Potsdam, JR 2008, S. 260 f.).
  • BGH, 18.11.2021 - StB 6/21

    Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung gegen einen nichtverdächtigen

    Deshalb ist nichtverdächtigen Betroffenen zumindest vor der Vollstreckung der Zwangsmaßnahme in der Regel Gelegenheit zur freiwilligen Herausgabe des sicherzustellenden Gegenstandes zu geben (MüKoStPO/Hauschild, § 103 Rn. 16; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 64. Aufl., § 103 Rn. 1a; SSW-StPO/Hadamitzky, 4. Aufl., § 103 Rn. 9; KMR/Hadamitzky, StPO, 94. Lfg., § 103 Rn. 9; LG Kaiserslautern, Beschluss vom 19. März 1981 - 5 Qs 346/80, NStZ 1981, 438, 439; LG Mühlhausen, Beschluss vom 15. November 2006 - 6 Qs 9/06, wistra 2007, 195, 197; LG Saarbrücken, Beschluss vom 2. Februar 2010 - 2 Qs 1/10, NStZ 2010, 534, 535; LG Dresden, Beschluss vom 27. November 2013 - 5 Qs 113/13 u.a., NZI 2014, 236, 237; LG Hamburg, Beschluss vom 18. September 2018 - 608 Qs 26/18, juris Rn. 13 f.; enger: LR/Tsambikakis, StPO, 27. Aufl., § 103 Rn. 8; SK-StPO/Wohlers/Jäger, 5. Aufl., § 103 Rn. 16, die eine Durchsuchung ohne vorherige Aufforderung generell für rechtswidrig halten).

    Ein solches kann sich insbesondere dann als gleich geeignet, indes weniger beeinträchtigend erweisen, wenn Gewissheit herrscht, dass sich ein beschlagnahmefähiger Beweisgegenstand im Gewahrsamsbereich eines herausgabepflichtigen Adressaten befindet, es zur Erlangung des Gegenstandes nicht auf einen Überraschungseffekt ankommt, die Maßnahme erfolgversprechend ist, das Gebot der Verfahrensbeschleunigung nicht entgegensteht und weder ein das Ermittlungsverfahren bedrohender Verlust der begehrten Sache zu befürchten ist noch etwaige Verdunkelungsmaßnahmen zu besorgen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. März 1994 - 2 BvR 396/94, NJW 1994, 2079, 2080 f.; LG Bonn, Beschluss vom 11. November 1982 - 37 Qs 116/82, NStZ 1983, 327 f.; LG Saarbrücken, Beschluss vom 2. Februar 2010 - 2 Qs 1/10, NStZ 2010, 534, 535; LG Dresden, Beschluss vom 27. November 2013 - 5 Qs 113/13 u.a., NZI 2014, 236, 237; vgl. SSW-StPO/Hadamitzky, 4. Aufl., § 103 Rn. 9).

  • BGH, 18.11.2021 - StB 7/21
    Deshalb ist nichtverdächtigen Betroffenen zumindest vor der Vollstreckung der Zwangsmaßnahme in der Regel Gelegenheit zur freiwilligen Herausgabe des sicherzustellenden Gegenstandes zu geben (MüKoStPO/Hauschild, § 103 Rn. 16; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO, 64. Aufl., § 103 Rn. 1a; SSW- StPO/Hadamitzky, 4. Aufl., § 103 Rn. 9; KMR/Hadamitzky, StPO, 94. Lfg., § 103 Rn. 9; LG Kaiserslautern, Beschluss vom 19. März 1981 - 5 Qs 346/80, NStZ 1981, 438, 439; LG Mühlhausen, Beschluss vom 15. November 2006 - 6 Qs 9/06, wistra 2007, 195, 197; LG Saarbrücken, Beschluss vom 2. Februar 2010 - 2 Qs 1/10, NStZ 2010, 534, 535; LG Dresden, Beschluss vom 27. November 2013 - 5 Qs 113/13 u.a., NZI 2014, 236, 237; LG Hamburg, Beschluss vom 18. September 2018 - 608 Qs 26/18, juris Rn. 13 f.; enger: LR/Tsambikakis, StPO, 27. Aufl., § 103 Rn. 8; SK-StPO/Wohlers/Jäger, 5. Aufl., § 103 Rn. 16, die eine Durchsuchung ohne vorherige Aufforderung generell für rechtswidrig halten).

    Ein solches kann sich insbesondere dann als gleich geeignet, indes weniger beeinträchtigend erweisen, wenn Gewissheit herrscht, dass sich ein beschlagnahmefähiger Beweisgegenstand im Gewahrsamsbereich eines herausgabepflichtigen Adressaten befindet, es zur Erlangung des Gegenstandes nicht auf einen Überraschungseffekt ankommt, die Maßnahme erfolgversprechend ist, das Gebot der Verfahrensbeschleunigung nicht entgegensteht und weder ein das Ermittlungsverfahren bedrohender Verlust der begehrten Sache zu befürchten ist noch etwaige Verdunkelungsmaßnahmen zu besorgen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. März 1994 - 2 BvR 396/94, NJW 1994, 2079, 2080 f.; LG Bonn, Beschluss vom 11. November 1982 - 37 Qs 116/82, NStZ 1983, 327 f.; LG Saarbrücken, Beschluss vom 2. Februar 2010 - 2 Qs 1/10, NStZ 2010, 534, 535; LG Dresden, Beschluss vom 27. November 2013 - 5 Qs 113/13 u.a., NZI 2014, 236, 237; vgl. SSW-StPO/ Hadamitzky, 4. Aufl., § 103 Rn. 9).

  • LG Dresden, 27.11.2013 - 5 Qs 113/13

    Durchsuchung, Insolvenzverwalter, Verhältnismäßigkeit, Herausgabeverlangen

    Denn § 53 Abs. 1 StPO schützt ein besonderes, vom Hilfe und Sachkunde Suchenden zum Berufsgeheimnisträger freiwillig begründetes Vertrauensverhältnis, während dem Insolvenzverwalter durch das Insolvenzgericht durch hoheitlichen Akt das Amt des (vorläufigen) Insolvenzverwalters verliehen wird (LG Saarbrücken, Beschluss vom 2. Februar 2010, 2 Qs 1/10, zitiert nach juris, m. w. N.).

    Ein Vorgehen der Ermittlungsbehörden nach § 95 StPO bietet sich immer dann als strafprozessuales Instrument an, wenn anzunehmen ist, dass der Herausgabepflichtige die gesuchten Beweisgegenstände freiwillig herausgibt und weder das Gebot der Verfahrensbeschleunigung entgegensteht noch ein das Ermittlungsverfahren bedrohender Verlust der begehrten Sache oder gar Verdunkelungsmaßnahmen zu besorgen sind (LG Saarbrücken, Beschluss vom 2. Februar 2010, 2 Qs 1/10, zitiert nach juris, m. w. N.).

  • LG Bonn, 22.12.2016 - 27 Qs 23/16

    Durchsuchung beim Insolvenzverwalter, Verhältnismäßigkeit

    Schließlich war die Durchsuchung - insoweit entgegen dem dokumentierten Vorbringen des Beschwerdeführers im Rahmen der begonnenen Durchsuchungsmaßnahme - auch nicht deshalb unzulässig, weil es sich bei den aufzufinden erhofften Unterlagen eines Insolvenzverwalters von vornherein notwendig um solche handelt, die einem Beschlagnahmeverbot unterfallen (vgl. LG Ulm NJW 2007, 2056; LG Potsdam ZInsO 2007, 1162; LG Saarbrücken ZInsO 2010, 431; LG Dresden NZI 2014, 236).
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