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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.10.1996 - 8 B 196.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8500
BVerwG, 08.10.1996 - 8 B 196.96 (https://dejure.org/1996,8500)
BVerwG, Entscheidung vom 08.10.1996 - 8 B 196.96 (https://dejure.org/1996,8500)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Oktober 1996 - 8 B 196.96 (https://dejure.org/1996,8500)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verwendungszweck einer Zweitwohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 105 Abs. 2a
    Kommunalabgaben - Zweitwohnungssteuer, Abgrenzung zur zweitwohnungssteuerfreien reinen Kapitalanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Art. 105 Abs. 2a GG
    Zweitwohnungsteuer; zum Begriff der ,,reinen Kapitalanlage''

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZKF 1997, 157
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 40.93

    Das Bundesverwaltungsgericht präzisiert die Voraussetzungen für die Erhebung der …

    Auszug aus BVerwG, 08.10.1996 - 8 B 196.96
    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Urteil vom 10. Oktober 1995 - BVerwG 8 C 40.93 - (BVerwGE 99, 303 ff.) entschieden, daß für die zur Abgrenzung zur zweitwohnungssteuerfreien reinen Kapitalanlage gebotene im Ausgangspunkt subjektive Bestimmung des Verwendungszwecks einer Zweitwohnung nicht die unüberprüfbare innere Absicht des Zweitwohnungsinhabers, sondern nur eine auf die umfassende Würdigung des gesamten Sachverhalts abstellende Beurteilung maßgeblich ist, die sich auf objektive, nach außen in Erscheinung tretende, verfestigte und von Dritten nachprüfbare Umstände gründet.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.06.2004 - 4 K 38/02

    Ladungsfrist; (Global-)Kalkulation; Grundstücksanschlussleitung; …

    Denn nach der bisherigen Rechtsprechung des OVG Greifswald, die im vorliegenden Fall fortentwickelt ist, gilt: Die Ungültigkeit einer Abgabensatzung ist dann anzunehmen, wenn erstens in erheblichem Umfang nicht beitragsfähiger Aufwand angesetzt und daher gegen das Aufwandsüberschreitungsverbot verstoßen wird, oder zweitens, wenn erhebliche methodische Fehler die Feststellung unmöglich machen, ob das Aufwandsüberschreitungsverbot beachtet ist oder nicht (OVG Greifswald, Urteil vom 7. November 1996 - 4 K 11/96 -, RAnB 1997, 179 = VwRR MO 1997, 13 = FiWi 1999, 234 = NJ 1997, 280 = ZKF 1997, 157 = DVBl 1997, 1072 = LKV 1997, 422 = Überblick 1997, 298).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 25.05.2009 - 1 M 157/08

    Umstellung des Refinanzierungssystems von einer Beitragserhebung auf eine …

    Die Ungültigkeit einer Abgabensatzung ist dann anzunehmen, wenn erstens in erheblichem Umfang nicht beitrags- oder gebührenfähiger Aufwand angesetzt und daher gegen das Aufwandsüberschreitungsverbot verstoßen wird, oder zweitens, wenn erhebliche methodische Fehler die Feststellung unmöglich machen, ob das Aufwandsüberschreitungsverbot beachtet ist oder nicht (…OVG Greifswald, Urt. v. 02.06.2004 - 4 K 38/02 -, DVBl. 2005, 64 - juris; Urt. v. 7.11.1996 - 4 K 11/96 -, RAnB 1997, 179 = VwRR MO 1997, 13 = FiWi 1999, 234 = NJ 1997, 280 = ZKF 1997, 157 = DVBl. 1997, 1072 = LKV 1997, 422 = Überblick 1997, 298).
  • VG Oldenburg, 23.05.2007 - 2 A 1610/05

    Aufwand; Innehaben; Insichgeschäft; juristische Person; Kapitalanlage; …

    Es ist anerkannt, dass für künftige Veranlagungszeiträume Anhaltspunkte aus vergangenen Veranlagungszeiträumen gewürdigt werden können (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10. Oktober 1995, a.a.O.; dasselbe, Beschluss vom 2. Juni 1997 - 8 B 113.97 -, Juris; dasselbe, Beschluss vom 8. Oktober 1996 - 8 B 196.96 -, Juris, mit Veröffentlichungshinweis auf ZKF 1997, 157; OVG Schleswig, Urteil vom 20. April 2005 - 2 LB 61/04 -, Juris).
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