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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 16.08.2002 - 9 LA 152/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14988
OVG Niedersachsen, 16.08.2002 - 9 LA 152/02 (https://dejure.org/2002,14988)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.08.2002 - 9 LA 152/02 (https://dejure.org/2002,14988)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. August 2002 - 9 LA 152/02 (https://dejure.org/2002,14988)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Abwasser; Gebührenkalkulation; Nutzung der Einrichtung durch die Nachbargemeinde

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 5 KAG ND; § 6 KAG ND
    Abwasserbeseitigungssystem; Abwassergebühr; Anlagenteil; Beteiligung; Dritter; Einnahme; Ermittlung; Gebührenkalkulation; Kommunalabgabe; Nachbargemeinde; öffentliche Einrichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZKF 2003, 84
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.1994 - 9 A 1248/92

    Betriebswirtschafliche Grundsätze; Kalkulatorische Abschreibungen; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.08.2002 - 9 LA 152/02
    Dem vom Verwaltungsgericht ferner zitierten Urteil des OVG Münster vom 5. August 1994 (9 A 1248/92 - KStZ 1994, 213, 217 = NVwZ 1995, 1233, 1236) vermag sich der Senat für das niedersächsische Landesrecht nicht anzuschließen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.1999 - 9 A 3342/98

    Kalkulatorische Abschreibungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.08.2002 - 9 LA 152/02
    Die in diesem Zusammenhang vorgenommene Bezugnahme des Verwaltungsgerichts auf das Urteil des OVG Münster vom 1. September 1999 (9 A 3342/98 - NVwZ-RR 2000, 383, 385) geht schon deshalb fehl, weil die Entscheidung sich auf das Nebeneinander von kalkulatorischen Zinsen und Abschreibungen nach dem Wiederbeschaffungszeitwert bezieht, nicht aber auf die Behandlung von Zinserträgen aus Abschreibungserlösen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.1995 - 2 L 128/94

    Leerkosten; Überkapazität; Gebührenfahigkeit; Abschreibungserlös; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.08.2002 - 9 LA 152/02
    Soweit daher Zinserträge aus Abschreibungserlösen in Bezug auf Eigenkapital vorliegen, ist die Gemeinde in der Tat nicht zu einer Gutschrift zu Gunsten des Gebührenhaushalts verpflichtet (anders OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 30.1.1995 - 2 L 128/94 - DÖV 1995, 474 = KStZ 1996, 113,.wonach alle Zinserträge aus Abschreibungserlösen dem Gebührenhaushalt gutzuschreiben sind).
  • OVG Niedersachsen, 23.09.1992 - 9 L 67/90
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.08.2002 - 9 LA 152/02
    Vom Ansatz her hat das Verwaltungsgericht zwar zutreffend unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des beschließenden Senats (z.B. Urt. v. 23.9.1992 - 9 L 67/90 - NSt-N 1994, 22) darauf abgestellt, dass die von der Nachbargemeinde entrichteten und in die Gebührenkalkulation eingestellten Benutzungsentgelte "kostendeckend" sein müssten, weil anderenfalls die Gebührenpflichtigen im Gebiet der Beklagten die entstehenden Kostenunterdeckungen auszugleichen hätten und daher mit nicht betriebsbedingten Kosten belastet würden.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.09.1980 - 3 C 2/79
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.08.2002 - 9 LA 152/02
    Der Wertverlust wird in Form von Kosten auf die einzelnen Jahre entsprechend der Nutzung aufgeteilt (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 25.9.1980 - 3 C 2/79 - KStZ 1981, 193).
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2021 - 9 KN 162/17

    Allgemeinanteil; Allgemeininteresse; Anliegergrundstück; Anliegergrundstücke; …

    Rn. 242 In die ansatzfähigen Kosten sind diejenigen Kosten einzustellen, die sich als nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermittelnde Kosten der öffentlichen Einrichtung erweisen (vgl. zu § 5 Abs. 2 NKAG Senatsbeschluss vom 17.8.2002 - 9 LA 152/02 - juris Rn. 6).
  • OVG Bremen, 17.12.2025 - 2 D 107/25

    Rechtswidrige Erhöhung der Jahrmarktgebühren, 2 D 107/25, Urteil vom 17.12.2025 - …

    (b) Unter "nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten" versteht man den gesamten in Geld ausgedrückten betriebsbedingten Verzehr an Wirtschaftsgütern zum Zweck der betrieblichen Leistungserbringung (NdsOVG, Beschl. v. 16.08.2002 - 9 LA 152/02, juris Rn. 6).

    Abzustellen ist dabei allein auf diejenigen Kosten, die nach der Prognose der Antragsgegnerin im Kalkulationszeitraum anfallen werden (NdsOVG, Beschl. v. 16.08.2002 - 9 LA 152/02, juris Rn. 7).

    Der Wertverlust wird in Form von Kosten auf die einzelnen Jahre entsprechend der Nutzung aufgeteilt (vgl. ausführlich NdsOVG, Beschl. v. 16.08.2002 - 9 LA 152/02, juris Rn. 7 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 15.04.2011 - 9 LB 146/09

    Eine Abwasserbeseitigung darf den Aufwand für die im Kalkulationszeitraum …

    Zu gebührenfähigen Kosten im Sinne des § 5 Abs. 2 NKAG können solche längerfristigen Investitionen nur dadurch werden, dass sie über eine Abschreibung im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 4 NKAG der jeweiligen Kalkulationsperiode zugeordnet werden (vgl. Beschluss des Senats vom 16.8.2002 - 9 LA 152/02 -, juris, m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats müssen Zinsvorteile aus Abschreibungserlösen, die sich auf beitragsfinanzierte Anlagenteile beziehen und nicht sofort für Abwasserbeseitigungszwecke verwendet werden, dem Abwassergebührenhaushalt gutgeschrieben werden, wenn die Kosten der Abwasserbeseitigung vollständig über Gebühren gedeckt, nicht also teilweise durch den allgemeinen Gemeindehaushalt beglichen werden (vgl. dazu im Einzelnen Beschluss des Senats vom 16.8.2002 - 9 LA 152/02 - und Urteil vom 18.9.2003 - 9 LB 390/02 -).

  • OVG Niedersachsen, 18.09.2003 - 9 LB 390/02

    Inanspruchnahme eines Abwasserbeseitigungssystems durch eine Nachbargemeinde; …

    Auf den Antrag des Klägers hat der Senat die Berufung gegen das Urteil mit Beschluss vom 16. August 2002 (9 LA 152/02) zugelassen, weil in dreifacher Hinsicht ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Gebührenkalkulation der Beklagten und damit an der Richtigkeit des Urteils bestünden: In der Gebührenkalkulation der Beklagten hätte der mit der Stadt E. geschlossene Vertrag so berücksichtigt werden müssen, als ob sich das von der Stadt zu zahlende Entgelt nach den anteiligen Kosten nicht nur am Klärwerk, sondern am gesamten, also nicht nur am benutzten, Leitungsnetz bemesse.

    Zur Begründung verweist der Senat zunächst auf seine im Zulassungsbeschluss vom 16. August 2002 (- 9 LA 152/02 - NSt-N 2002, 320) gemachten Ausführungen.

  • OVG Thüringen, 29.09.2008 - 4 KO 1313/05

    Benutzungsgebührenrecht; Rechtswidrige Widmung der Entwässerungseinrichtung einer …

    Ausnahmen mögen für die Einbeziehung von Anlagen oder Anlagenteilen gemacht werden können, die sich auf dem Gebiet einer anderen Gemeinde befinden, aber dem Betrieb der eigenen Einrichtung dienen, mit dieser verbunden sind und nach entsprechender Vereinbarung im Einverständnis der anderen Gemeinde genutzt werden können (z. B. ein teilweise über das Gebiet einer Nachbargemeinde verlaufender Kanal, der zur eigenen Abwasserbeseitigungsanlage führt, vgl. VGH BW…, Urteil vom 04.12.1990, a. a. O.; die Zugehörigkeit gemeinsam genutzter Anlagenteile zu verschiedenen gemeindlichen Entwässerungseinrichtungen offen lassend: OVG Lüneburg, Beschluss vom 16.08.2002 - 9 LA 152/02 - ZKF 2003, 84).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2024 - 1 LZ 814/19

    Zulassung der Berufung - Heranziehung zu einem Anschlussbeitrag Schmutzwasser; …

    Rn. 46 Soweit die Klägerin für ihre Ansicht die Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Gestalt des Beschlusses vom 16. August 2002 - 9 LA 152/02 - heranzieht, führt dies zu keinem abweichenden Ergebnis.
  • VG Oldenburg, 24.09.2009 - 2 A 1323/06

    Abwassergebühren; Kalkulation; Abschreibungen; Verzinsung; Zinsvorteile

    Es handelt sich hierbei um einen deutlich höheren Prozentsatz als derjenige, der dem Nds. Oberverwaltungsgericht in dem Urteil vom 18. September 2003 Anlass gegeben hat, wegen der Nichtberücksichtigung der damit verbundenen Gutschrift eine relevante Erhöhung des Gebührensatzes anzunehmen (vgl. hierzu auch den vorangegangenen Beschluss des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 16. August 2002 - 9 LA 152/02 - , juris, in dem von einem etwa 50%igen Anteil der Mittel aus den Abschreibungen von drittfinanzierten Anlageteilen, die nicht für Abwasserbeseitigungszwecke verwendet werden, ausgegangen worden ist).
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