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Rechtsprechung
   BVerwG, 14.07.1960 - III C 66.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,198
BVerwG, 14.07.1960 - III C 66.58 (https://dejure.org/1960,198)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.1960 - III C 66.58 (https://dejure.org/1960,198)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 1960 - III C 66.58 (https://dejure.org/1960,198)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZLA 1960, 329
 
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Wird zitiert von ... (31)

  • BVerwG, 10.04.1963 - IV CB 37.62

    Rechtsmittel

    Festsetzung der Rechtsprechung in den Urteilen vom 14. Juli 1960 - BVerwG III C 66.58 -, vom 9. März 1962 - BVerwG IV C 143.61 -.

    Damit folge das Gericht auch der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 14. Juli 1960 - BVerwG III C 66.58 -, so daß ein Grund für die Zulassung der Revision nicht gegeben sei.

    Demgegenüber hält der Kläger die Nichtzulassungsbeschwerde für unbegründet, nachdem das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juli 1960 - BVerwG III C 66.58 - vorliege, mit dem das angefochtene Urteil voll übereinstimme.

    Nach dem Urteil des ebenfalls mit Lastenausgleichssachen befaßten III. Senats vom 14. Juli 1960 - BVerwG III C 66.58 - sind die Vorschriften des § 12 Abs. 7 und Abs. 11 Nr. 1 LAG dahin auszulegen, daß sie die Feststellungsfähigkeit von Vertreibungsschäden zugunsten der Erben eines im Vertreibungsgebiet Verstorbenen erweitern, aber Vertriebene nicht von den Rechten ausschließen, die ihnen als unmittelbar Geschädigte nach § 12 Abs. 1 LAG zustehen.

  • BVerwG, 13.02.1963 - IV B 77.62

    Schadensfeststellung für den Verlust landwirtschaftlichen Vermögens unter …

    Fortsetzung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwG III C 66.58; BVerwG IV C 143.61 - Urteile vom 14. Juli 1960 bzw. 9. März 1962.

    Abs. 7 und Abs. 11 Nr. 1 des § 12 LAG erweiterten die Feststellungsfähigkeit von Vertreibungsschäden zugunsten Dritter, schlössen aber nicht Vertriebene von den Rechten aus, die ihnen als unmittelbare Geschädigte nach § 12 Abs. 1 LAG zuständen (Hinweis auf Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juli 1960 in ZLA 1960 S. 329).

    - Genügt es aber in der Regel für die Annahme eines Vertreibungsschadens, daß sich die Maßnahmen gegen die Deutschen in den Vertreibungsgebieten als Beeinträchtigung ihrer Eigentümerstellung auswirkten, mit oder ohne formelle Enteignung, so kann der Umstand, daß dem Erblasser nach dem vorliegenden Sachverhalt vor seinem Tode das Wirtschaftsgut bereits weggenommen war und er seinen Betrieb verlassen mußte, nicht entscheidend sein, diesen Fall anders zu beurteilen, wie etwa die Sache BVerwG III C 66.58 in dem Urteil vom 14. Juli 1960.

    Der III. Senat hatim Urteil vom 14. Juli 1960 - BVerwG III C 66.58 - leitsatzmäßig ausgesprochen, "daß Abs. 7 und Abs. 11 Nr. 1 in § 12 LAG die Feststellungsfähigkeit von Vertreibungsschäden zugunsten der Erben eines im Vertreibungsgebiet Verstorbenen erweitern, aber Vertriebene nicht von den Rechten ausschließen, die ihnen als unmittelbar Geschädigte nach § 12 Abs. 1 LAG zustehen" - Die Gründe enthalten sinngemäß Ausführungen darüber, daß § 12 Abs. 1 LAG die Regel und § 12 Abs. 7 LAG die Ausnahme bilde.

  • BVerwG, 20.04.1963 - IV CB 36.62

    Zulassung der Revision wegen Klärungsbedürftigkeit der Feststellungsfähigkeit von …

    Damit folge das Gericht auch der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtsim Urteil vom 14. Juli 1960 - BVerwG III C 66.58 -, so daß ein Grund für die Zulassung der Revision nicht gegeben sei.

    Demgegenüber hält der Kläger die Nichtzulassungsbeschwerde für unbegründet, nachdem das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 14. Juli 1960 - BVerwG III C 66.58 - vorliege, mit dem das angefochtene Urteil voll übereinstimme.

    Nach dem Urteil des ebenfalls mit Lastenausgleichssachen befaßten III. Senatsvom 14. Juli 1960 - BVerwG III C 66.58 - sind die Vorschriften des § 12 Abs. 7 und Abs. 11 Nr. 1 LAG dahin auszulegen, daß sie die Feststellungsfähigkeit von Vertreibungsschäden zugunsten der Erben eines im Vertreibungsgebiet Verstorbenen erweitern, aber Vertriebene nicht von den Rechten ausschließen, die ihnen als unmittelbar Geschädigte nach § 12 Abs. 1 LAG zustehen.

  • BVerwG, 10.04.1963 - IV CB 35.62

    Zulassung der Revision wegen Klärungsbedürftigkeit des Vorliegens von …

    Damit folge das Gericht auch der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtsim Urteil vom 14. Juli 1960 - BVerwG III C 66.58 -, so daß ein Grund für die Zulassung der Revision nicht gegeben sei.

    Demgegenüber hält der Kläger die Nichtzulassungsbeschwerde für unbegründet, nachdem das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 14. Juli 1960 - BVerwG III C 66.58 - vorliege, mit dem das angefochtene Urteil voll übereinstimme.

    Nach dem Urteil des ebenfalls mit Lastenausgleichssachen befaßten III. Senatsvom 14. Juli 1960 - BVerwG III C 66.58 - sind die Vorschriften des § 12 Abs. 7 und Abs. 11 Nr. 1 LAG dahin auszulegen, daß sie die Feststellungsfähigkeit von Vertreibungsschäden zugunsten der Erben eines im Vertreibungsgebiet Verstorbenen erweitern, aber Vertriebene nicht von den Rechten ausschließen, die ihnen als unmittelbar Geschädigte nach § 12 Abs. 1 LAG zustehen.

  • BVerwG, 10.04.1963 - IV CB 26.62

    Rechtsmittel

    Damit folge das Gericht auch der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtsim Urteil vom 14. Juli 1960 - BVerwG III C 66.58 -, so daß ein Grund für die Zulassung der Revision nicht gegeben sei.

    Demgegenüber hält die Klägerin die Nichtzulassungsbeschwerde für unbegründet, nachdem das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 14. Juli 1960 - BVerwG III C 66.58 - vorliege, mit dem das angefochtene Urteil voll übereinstimme.

    Nach dem Urteil des ebenfalls mit Lastenausgleichssachen befaßten III. Senatsvom 14. Juli 1960 - BVerwG III C 66.58 - sind die Vorschriften des § 12 Abs. 7 und Abs. 11 Nr. 1 LAG dahin auszulegen, daß sie die Feststellungsfähigkeit von Vertreibungsschäden zugunsten der Erben eines im Vertreibungsgebiet Verstorbenen erweitern, aber Vertriebene nicht von den Rechten ausschließen, die ihnen als unmittelbar Geschädigte nach § 12 Abs. 1 LAG zustehen.

  • BVerwG, 13.03.1962 - III C 37.60

    Vertreibungsschaden des Erben eines im Vertreibungsgebiet Verstorbenen

    Bestätigung von BVerwG III C 66.58, Urteil vom 14. Juli 1960, und BVerwG IV C 139.61 sowie BVerwG IV C 143.61, beide vom 9. März 1962.

    Trotz der von der Revision insoweit geführten Angriffe, die sich insbesondere auf die Ausführungen des Präsidenten des Bundesausgleichsamts vom 6. Februar 1961 - II/1 - LA 2140 - 3/61 - stützen, hält der Senat an seiner in dem Urteil vom 14. Juli 1960 - BVerwG III C 66.58 - gewonnenen Rechtsansicht fest, die der Auffassung des Verwaltungsgerichts in dem angefochtene Urteil entspricht.

    In seinen am 9. März 1962 verkündeten Urteilen - BVerwG IV C 139.61 und BVerwG IV C 143.61 - hat der IV. Senat das Urteil des erkennenden Senats BVerwG III C 66.58 in seinem Ausgangspunkt ausdrücklich gebilligt und keinen Anlaß gefunden, von dieser Rechtsprechung abzuweichen.

  • BVerwG, 09.03.1962 - IV C 143.61

    Rechtsmittel

    (Fortsetzung der Rechtsprechung BVerwG III C 66.58).

    Er schließt sich damit auch der Rechtsprechung des III. Senats an, der die hier umstrittene Frage im gleichen Sinne im Urteil vom 14. Juli 1960 beantwortet hat (BVerwG III C 66.58 in RLA 60, 380).

  • BVerwG, 09.03.1962 - IV B 10.62
    Der vertriebene Erbe kann unmittelbar geschädigt hinsichtlich des Eigentums sein, das er von dem im Vertreibungsgebiet verstorbenen Erblasser geerbt hat (BVerwG III C 66.58 und BVerwG IV C 143.61).

    Die Frage, ob der Erbe eines im Vertreibungsgebiet verstorbenen Geschädigten dann hinsichtlich des ererbten Eigentumes unmittelbar Geschädigter im Sinne des Lastenausgleichsrechtes sein kann, wenn er später selbst vertrieben wurde, ist von Bundesverwaltungsgericht bereits im Sinne des angefochtenen Urteils entschieden worden (BVerwG III C 66.58 und BVerwG IV C 143.61).

  • BVerwG, 09.03.1962 - IV C 139.61

    Rechtsmittel

    Der VIA beim Bundesverwaltungsgericht versucht, durch vertiefte Ausführungen die auch im Urteil BVerwG III C 66.58 entwickelte Ansicht zu erschüttern.

    Dieser vom III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem vorerwähnten Urteil vom 14. Juli 1960 - BVerwG III C 66.58 - (RLA 60, 380) entwickelten Ansicht, der hier auch das Verwaltungsgericht gefolgt ist, tritt der erkennende Senat nach eingehender Prüfung vollauf bei.

  • BVerwG, 20.11.1981 - 3 B 52.81

    Zurückweisung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …

    Soweit in dem früheren Verfahren vom Kläger eine Änderung des Bescheides vom 20. Mai 1960 begehrt worden war, sei zunächst folgendes bemerkt: Das Bundesverwaltungsgericht hatte bereits nach der Änderung des § 12 Abs. 7 LAG durch das 11. ÄndG zum LAG und schon vor der erneuten Änderung dieser Vorschrift durch § 61 Abs. 1 Nr. 1 c RepG in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß bei einem Sachverhalt, wie er hier gegeben ist, die inhaltlich mehrdeutige Regelung des § 12 Abs. 7 LAG dahin auszulegen sei, daß die Erben des Verstorbenen als unmittelbar Geschädigte anzusehen sind (so die Urteile vom 14. Juli 1960 - BVerwG 3 C 66.58 - [Buchholz 427.3 § 12 Nr. 59 a = ZLA 1960, 329], vom 13. März 1962 - BVerwG 3 C 37.60 [ZLA 1962, 246], vom 24. Mai 1962 - BVerwG 3 C 55.61 und BVerwG 3 C 136.61 [ZLA 1962, 311] - sowie vom 28. Januar 1965 - BVerwG 3 C 92.63 - [Buchholz 427.3 § 12 Nr. 105 = ZLA 1965, 117]).
  • BVerwG, 31.01.1962 - IV C 169.60

    Zusammenrechnung der Grundbeträge von Ehegatten für Zwecke der …

  • BVerwG, 14.12.1967 - III C 168.66

    Unterscheidung zwischen Erbfällen vor und nach dem 01. April 1952 - Zeitpunkt des …

  • BVerwG, 28.01.1965 - III C 92.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.04.1968 - III C 87.66

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Tod des unmittelbar Geschädigten nach …

  • BVerwG, 29.10.1970 - III C 14.69

    Feststellung eines Vertreibungsschadens - Vertreibungsschaden an …

  • BVerwG, 24.01.1968 - III B 153.67

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Schadensfeststellung an …

  • BVerwG, 22.02.1967 - III B 28.67

    Vertreibungsschaden an landwirtschaftlichem Vermögen - Verlust der …

  • BVerwG, 03.05.1962 - III C 65.61

    Antrag auf Kriegsschadenrente - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision …

  • BVerwG, 02.03.1972 - III C 56.70

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

  • BVerwG, 16.03.1965 - III C 89.64

    Feststellung von Vertreibungsschaden an Grundstücken des unmittelbar Geschädigten …

  • BVerwG, 08.02.1963 - III B 33.62
  • BVerwG, 24.05.1962 - III C 55.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 24.05.1962 - III C 136.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.05.1961 - IV B 70.61

    Feststellung der umittelbaren Schädigung der Erben eines im Vertreibungsgebiet …

  • BVerwG, 18.07.1966 - III B 42.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

  • BVerwG, 27.03.1963 - IV B 22.63

    Entzug des Wirtschaftsguts vor dem Tod eines im Vertreibungsgebiet verstorbenen …

  • BVerwG, 14.02.1963 - III C 172.60

    Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens

  • BVerwG, 23.11.1962 - IV B 138.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.06.1962 - IV B 51.62

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 25.05.1961 - IV B 78.61

    Feststellung der unmittelbaren Schädigung der vertriebenen Erben eines im …

  • BVerwG, 17.07.1963 - IV B 64.63

    Untergang der Vertriebeneneigenschaft und der …

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