Rechtsprechung
| BVerwG, 13.01.1966 - III C 200.64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Vertreibungsschaden wegen des Verlustes einer Viehgroßhandlung - Feststellung des Einheitswertes für wirtschaftliche Einheiten des Betriebsvermögens - Festlegung des Zeitpunkt der Ersatzeinheitsbewertung - Begriff der Spareinlagen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 26.06.1964 - II A 270.63
- BVerwG, 17.02.1965 - III CB 200.64
- BVerwG, 13.01.1966 - III C 200.64
Papierfundstellen
- WM 1966, 1109
- ZLA 1966, 136
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 17.12.1965 - III C 142.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 13.01.1966 - III C 200.64
Unter dem genannten Zeitpunkt ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich der Feststellungszeitpunkt zu verstehen, auf den bei Anwendung des Bewertungsgesetzes ein Einheitswert hätte festgestellt werden dürfen und müssen (BVerwGE 20, 8 und 250; Urteile von16. März 1965 - BVerwG III C 178.64 -, 2. Juli 1965 - BVerwG III C 76.64 - und17. Dezember 1965 - BVerwG III C 142.63 -).Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß Betriebe in der Art und in der Größe des von dem Ehemann der Klägerin zu 1) geführten Viehgroßhandels Jahresabschlüsse zum Schluß eines Kalenderjahres machten und daß für die Zeit nach der Stillegung ein berechtigter Anlaß für einen Jahresabschluß entfiel, daß ferner der Betrieb bereits im Frühjahr 1940 stillgelegt, also nur wenige Monate in dem genannten Jahr geöffnet war, rechtfertigt sich die Annahme, daß der letzte regelmäßige jährliche Abschluß im Sinne des § 63 Abs. 2 BewG für den Schluß des Kalenderjahres 1939 gefertigt worden ist (Urteil vom 17. Dezember 1965 a.a.O.).
- BVerwG, 05.11.1964 - III C 34.63
Vertreibungsschaden an Betriebsvermögen - Ersatzeinheitswert eines im Jahre 1940 …
Auszug aus BVerwG, 13.01.1966 - III C 200.64
Unter dem genannten Zeitpunkt ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich der Feststellungszeitpunkt zu verstehen, auf den bei Anwendung des Bewertungsgesetzes ein Einheitswert hätte festgestellt werden dürfen und müssen (BVerwGE 20, 8 und 250; Urteile von16. März 1965 - BVerwG III C 178.64 -, 2. Juli 1965 - BVerwG III C 76.64 - und17. Dezember 1965 - BVerwG III C 142.63 -). - BVerwG, 14.01.1965 - III C 154.62
Feststellung der Zugehörigkeit eines geretteten Geldbetrages zum Betriebsvermögen
Auszug aus BVerwG, 13.01.1966 - III C 200.64
Das Verwaltungsgericht wird ferner zu beachten haben, daß der zu bildende Ersatzeinheitswert 2 950 RM nicht übersteigen darf, sofern seinerzeit kein Einheitswert für den Betrieb festgestellt worden sein sollte (§ 2 Abs. 3 Satz 1 der 6. FeststellungsDV), und daß das auf den Sparkonten angelegte Betriebskapital gemäß § 21 FG mit dem Wert am Währungsstichtag von dem ermittelten Ersatzeinheitswert abzusetzen ist (BVerwGE 20, 167).
- BVerwG, 02.07.1965 - III C 76.64
Auszug aus BVerwG, 13.01.1966 - III C 200.64
Unter dem genannten Zeitpunkt ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich der Feststellungszeitpunkt zu verstehen, auf den bei Anwendung des Bewertungsgesetzes ein Einheitswert hätte festgestellt werden dürfen und müssen (BVerwGE 20, 8 und 250; Urteile von16. März 1965 - BVerwG III C 178.64 -, 2. Juli 1965 - BVerwG III C 76.64 - und17. Dezember 1965 - BVerwG III C 142.63 -). - BVerwG, 24.06.1965 - III C 83.64
Differenzbetrag der Einheitswerte als Höchstbetrag der Schadensfeststellung - …
Auszug aus BVerwG, 13.01.1966 - III C 200.64
Hatten der Betriebsinhaber oder sein Vertreter im Zeitpunkt der Stillegung den nach außen durch Erklärungen, Handlungen oder sonstige Umstände in die Erscheinung getretenen Willen, das Unternehmen in absehbarer Zeit fortzusetzen (Urteil des Senatsvom 24. Juni 1965 - BVerwG III C 83.64 -), so behalten Wirtschaftsgüter, die den Betrieb zu dienen bestimmt waren, auch dann diesen Charakter, wenn sie - soweit es sich um Bargeld oder Bestände auf Bankkonten und dergleichen handelt - für die Dauer der Stillegung zur Begründung von Spareinlagen benutzt werden. - BVerwG, 16.03.1965 - III C 178.64
Berechnung eines Vertreibungsschadens an Betriebsvermögen - Letzter …
Auszug aus BVerwG, 13.01.1966 - III C 200.64
Unter dem genannten Zeitpunkt ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich der Feststellungszeitpunkt zu verstehen, auf den bei Anwendung des Bewertungsgesetzes ein Einheitswert hätte festgestellt werden dürfen und müssen (BVerwGE 20, 8 und 250; Urteile von16. März 1965 - BVerwG III C 178.64 -, 2. Juli 1965 - BVerwG III C 76.64 - und17. Dezember 1965 - BVerwG III C 142.63 -).
- BVerwG, 06.02.1967 - III B 109.66
Rechtsmittel
Das Urteil des Verwaltungsgerichts steht nicht in Widerspruch zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 13. Januar 1966 - BVerwG III C 200.64 - (RLA 1966, 187 = ZLA 1966, 136).Es kommt hinzu, daß dem Urteil vom 13. Januar 1966 a.a.O. ein Sachverhalt zugrunde lag, in dem der Betrieb aus kriegsbedingten Gründen Anfang Mai 1940 zum Ruhen gekommen war.
Die Ansicht der Klägerin, Privatentnahmen verminderten das Betriebsvermögen nicht, hat das Verwaltungsgericht unter Berufung auf das Urteil des Senats vom 13. Januar 1966 a.a.O. zu Recht als widerlegt angesehen, denn der Vortrag der Klägerin, daß sie von ihrer Mutter keine Zuwendungen erhalten habe, wird durch den zu den Akten des Ausgleichsamts eingereichten Schenkungssteuerbescheid vom 5. Oktober 1944 widerlegt, nach dem die Klägerin von ihrer Mutter in den Jahren 1942/43 Zuwendungen von insgesamt 122.700 RM erhalten hat.
Die Klägerin hat abgesehen davon keine Tatsachen vorgetragen, nach denen die Entnahmen wie in der von dem Senat am 13. Januar 1966 a.a.O. entschiedenen Streitsache beispielsweise nur zu Anlagezwecken auf Sparkonten übertragen worden sind.
- BVerwG, 05.06.1973 - III C 67.72
Bewertungsstichtag für ruhende Betriebe - Zulässigkeit von Abschreibungen auf …
Die vom Verwaltungsgericht für seine gegenteilige Auffassung angeführte Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 17. Dezember 1965 - BVerwG III C 142.63 - [Buchholz 427.2 § 12 Nr. 253] und vom 13. Januar 1966 - BVerwG III C 200.64 -) gilt nur für Betriebe, die durch Vertreibungsmaßnahmen verlorengegangen sind. - BVerwG, 13.02.1969 - III C 202.67
Feststellung von Vertreibungsschäden eines Hotels und Café-Restaurants - …
Dies hat der erkennende Senat bereits in seinemUrteil vom 13. Januar 1966 - BVerwG III C 200.64 - zum Ausdruck gebracht. - BVerwG, 19.09.1967 - III B 112.66
Rechtsmittel
Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, weil in einem künftigen Revisionsverfahren über die bisherige Rechtsprechung des Senats hinaus (BVerwGE 20, 8 sowie Urteile vom 17. Dezember 1965 - BVerwG III C 142.63 [ZLA 1966 S. 72] - und vom 13. Januar 1966 - BVerwG III C 200.64 [ZLA 1966 S. 136] -) weitere Fragen hinsichtlich der Festsetzung des Ersatzeinheitswertes für Betriebe, die aus Kriegsgründen stillgelegt worden sind, geklärt werden können. - BVerwG, 18.10.1968 - III B 31.67 Die Rechtssache hat grundsätzliche Bedeutung, weil in einem künftigen Revisionsverfahren über die bisherige Rechtsprechung des Senats (BVerwGE 20, 8 sowie Urteile vom 17. Dezember 1965 - BVerwG III C 142.63 - [ZLA 1966 S. 72] und vom 13. Januar 1966 - BVerwG III C 200.64 [ZLA 1966 S. 136]) hinaus weitere Fragen hinsichtlich der Ermittlung des Ersatzeinheitswertes für Betriebe, die aus Kriegsgründen stillgelegt worden sind, geklärt werden können.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerwG, 22.12.1965 - III C 14.64 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 29.07.1963 - II A 276.62
- BVerwG, 17.12.1963 - III B 123.63
- BVerwG, 22.12.1965 - III C 14.64
Papierfundstellen
- JR 1966, 311
- ZLA 1966, 136
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 25.08.1966 - III C 61.65
Wirkung einer Beiladung im Streit um die Wirksamkeit der Abtretung eines …
Als Hauptbeispiel ist hier die Folgenbeseitigungsklage zu nennen (vgl. OVG Lüneburg vom 24. September 1954 [DVBl. 1955, 32]) sowie die Klage eines Vertreters des öffentlichen Interesses gegen einen begünstigenden Verwaltungsakt oder im Lastenausgleichsrecht die Klage des Vertreters der Interessen des Ausgleichsfonds gegen einen Feststellungs- oder Zuerkennungsbescheid (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. Dezember 1965 - BVerwG III C 14.64 - [JR 1966, 311 = ZLA 1966, 136]).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".