Rechtsprechung
| BVerwG, 08.12.1965 - V C 14.65 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Gewährung von Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz - Antrag auf Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz auf Weitergewährung einer Kriegsschadenrente als Unterhaltsbeihilfe für die allein stehende Tochter der zunächst Leistungsberechtigten - Bewertung einer ...
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 28.05.1964 - III A 19/64
- BVerwG, 08.12.1965 - V C 14.65
Papierfundstellen
- ZLA 1966, 155
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 23.10.1964 - IV C 131.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.12.1965 - V C 14.65
Der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinemUrteil vom 23. Oktober 1964 - BVerwG IV C 99.64 - (ZLA 1965, 59 = RLA 1965, 46) die frühere Rechtsprechung des III. ebenfalls mit Lastenausgleichssachen befaßten Senats des Bundesverwaltungsgerichts(Urteil vom 28. März 1957 - BVerwG III C 13.56 - [JR 1958, 34 = RLA 1957, 265]) ausdrücklich aufgegeben, nach der eine alleinstehende Tochter keinerlei andere Berufstätigkeit ausüben durfte, wenn sie in die Kriegsschadenrente der Eltern nachrücken wollte.Auch daran ist festzuhalten, zumal der IV. Senat dies bis in die jüngste Zeit immer wieder bestätigt hat (zu vgl. u.a.Urteil vom 23. Oktober 1964 - BVerwG IV C 131.64 - [ZLA 1965, 59 = RLA 1965, 203]):.
Da sie Alleinerbin der Mutter ist, kommt es auf die Probleme, die in demUrteil vom 23. Oktober 1964 - BVerwG IV C 131.64 - angeschnitten worden sind, wegen des Unfangs des Erbrechts nicht an.
- BVerwG, 06.12.1963 - IV C 37.63
Anspruch einer Erbin auf Nachrücken in die von ihren Eltern bezogene …
Auszug aus BVerwG, 08.12.1965 - V C 14.65
Bestätigung und Fortsetzung der Rechtsprechung in BVerwG IV C 99.64 - und BVerwGE 17, 212 und 218.Der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat bereits in seinen Urteilen vom 6. Dezember 1963 (BVerwGE 17, 212 und 218) ausgesprochen, daß es außerdem noch sechs Voraussetzungen für das Nachrücken der alleinstehenden Tochter in die Kriegsschadenrente der Eltern gibt.
- BVerwG, 23.10.1964 - IV C 99.64
Nachrücken der überlebenden Tochter in die elterliche Kriegsschadenrente - …
Auszug aus BVerwG, 08.12.1965 - V C 14.65
Bestätigung und Fortsetzung der Rechtsprechung in BVerwG IV C 99.64 - und BVerwGE 17, 212 und 218.Der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinemUrteil vom 23. Oktober 1964 - BVerwG IV C 99.64 - (ZLA 1965, 59 = RLA 1965, 46) die frühere Rechtsprechung des III. ebenfalls mit Lastenausgleichssachen befaßten Senats des Bundesverwaltungsgerichts(Urteil vom 28. März 1957 - BVerwG III C 13.56 - [JR 1958, 34 = RLA 1957, 265]) ausdrücklich aufgegeben, nach der eine alleinstehende Tochter keinerlei andere Berufstätigkeit ausüben durfte, wenn sie in die Kriegsschadenrente der Eltern nachrücken wollte.
- BVerwG, 28.03.1957 - III C 13.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.12.1965 - V C 14.65
Der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinemUrteil vom 23. Oktober 1964 - BVerwG IV C 99.64 - (ZLA 1965, 59 = RLA 1965, 46) die frühere Rechtsprechung des III. ebenfalls mit Lastenausgleichssachen befaßten Senats des Bundesverwaltungsgerichts(Urteil vom 28. März 1957 - BVerwG III C 13.56 - [JR 1958, 34 = RLA 1957, 265]) ausdrücklich aufgegeben, nach der eine alleinstehende Tochter keinerlei andere Berufstätigkeit ausüben durfte, wenn sie in die Kriegsschadenrente der Eltern nachrücken wollte.
- BVerwG, 18.10.1967 - V C 206.65
Nachrücken einer sog. allein stehenden Tochter in die Anspruchsberechtigung ihrer …
Im Anschluß an diese Entscheidung hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 8. Dezember 1965 - BVerwG V C 14.65 - (ZLA 1966, 155) ausgeführt, daß die Höhe der erzielten Einkünfte (dort von 50 DM monatlich) kein Beweis für eine für das Nachrücken schädliche Nebentätigkeit sei. - BVerwG, 18.10.1967 - V C 3.66
Bestimmung des unmittelbar Geschädigten beim Verlust obligatorischer Ansprüche - …
Dieser Rechtsprechung des IV. Senats zum Begriff der alleinstehenden Tochter im Sinne von § 261 Abs. 2 Satz 2 LAG hat sich der erkennende Senat angeschlossen, nachdem die Kriegsschadenrenten-Sachen auf ihn übergegangen sind (Urteil vom 8. Dezember 1965 - BVerwG V C 14.65 - [ZLA 1966, 155 = RLA 1966, 233]). - BVerwG, 23.02.1967 - V B 19.66
Unschädlichkeit des gleichzeitigen Nebeneinanders von Hauswirtschaftsführung und …
Insbesondere in seinem Urteil vom 23. Oktober 1964 - BVerwG IV C 99.64 - (ZLA 1965, 59 = RLA 1965, 46) hat der IV. Senat Grundsätze darüber aufgestellt, und diese hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 8. Dezember 1965 - BVerwG V C 14.65 - (ZLA 1966, 155) bestätigt.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BVerwG, 23.02.1966 - V C 20.65 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Abhängigkeit der Geltendmachung eines Vertreibungsschadens vom Erfüllen der Aufenthaltsvoraussetzungen
Verfahrensgang
- VG Bremen, 28.08.1964 - III LA 129/63
- BVerwG, 23.02.1966 - V C 20.65
Papierfundstellen
- ZLA 1966, 155
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 16.12.1965 - III C 192.64
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BVerwG, 23.02.1966 - V C 20.65
(Vgl. Urteil des III. Senats vom 16. Dezember 1965 - BVerwG III C 192.64 -.).Indessen kann sich der Kläger auch auf diese Verordnung - wie der III. Senat in seinem Urteil vom 16. Dezember 1965 - BVerwG III C 192.64 - näher dargelegt hat - nicht mit Erfolg berufen; denn sein Recht, den Schaden geltend zu machen, "ruht" zufolge § 7 Abs. 1 Satz 2 der 11. LelstungsDV-LA.
- BVerwG, 13.11.1959 - IV C 109.58
Auszug aus BVerwG, 23.02.1966 - V C 20.65
Denn für die Aufhebung des "ständigen Aufenthalts" genügt ein dahin gehender Wille allein nicht, ebensowenig wie der Wille allein ohne körperliche Anwesenheit ausreicht, um an einem Ort ständigen Aufenthalt zu nehmen (vgl. Urteil vom 13. November 1959 - BVerwG IV C 109.58 - [RLA 1960, 87 = ZLA 1960, 69 = Buchholz BVerwG 427.3, § 230 LAG Nr. 21]). - BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52
Wohnungsbauförderung
Auszug aus BVerwG, 23.02.1966 - V C 20.65
Rechtsnormen sind grundsätzlich nach dem objektivierten Willen des Gesetz- oder Verordnungsgebers auszulegen, wie er sich aus Wortlaut und Sinnzusammenhang ergibt (BVerfGE 1, 299). - BVerwG, 15.02.1961 - V C 248.58
Auszug aus BVerwG, 23.02.1966 - V C 20.65
Schließlich aber ist dem Gesetzgeber - und so auch hier dem Verordnungsgeber - für die leistunggewährende Verwaltung ein weiter Rahmen gesetzt, innerhalb dessen er die Gewährung von Vergünstigungen regeln kann (Urteil vom 15. Februar 1961 [BVerwGE 12, 59 [63]]). - BVerwG, 28.09.1962 - IV C 263.61
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.02.1966 - V C 20.65
Darüber hinaus sind Bestimmungen, durch die gegenüber der allgemeinen Regelung - hier der des § 230 LAG - eine Ausnahme geschaffen wird, in aller Regel eng auszulegen, sofern ihr Wortlaut überhaupt eine engere oder weitere Auslegung zuläßt (vgl. hierzu Urteil vom 28. September 1962 - BVerwG IV C 263.61 - [RLA 1965, 73 - ZLA 1963, 41 = Mtbl.BAA 1964, 454]).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".