Rechtsprechung
| BVerwG, 28.10.1965 - III C 136.63 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Ersatz von Vertreibungsschaden an Betriebsvermögen und Grundvermögen - Rechtmäßigkeit der Anwendung des Rohmietverfahrens zur Berechnung des Ersatzeinheitswerts - Anforderungen an den Nachweis des Einheitswerts - Rechtmäßigkeit der Anwendung der Vorschriften ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 13.06.1963 - XVI A 3.63
- BVerwG, 28.10.1965 - III C 136.63
Papierfundstellen
- BVerwGE 22, 251
- ZLA 1966, 40
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 07.05.1965 - III C 245.64
Geltendmachung des Verlustes eines Grundstücks im Sudetenland als …
Auszug aus BVerwG, 28.10.1965 - III C 136.63
Auch entspricht diese Auslegung dem von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage des bekannten Einheitswertes herausgearbeiteten Grundsatz, daß dieser Einheitswert immer mit einem bestimmten Betrage bekannt gewesen sein müsse und nicht durch Vergleiche und Schätzungen auf dem Umweg über andere Werte gefunden werden dürfe (BVerwGE 16, 352, Urteile vom 7. Mai 1965 - BVerwG III C 245.64 - undvom 10. Mai 1965 - BVerwG III C 135.64 - [ZLA 1965, 313]).Wie der Senat in seinem oben angeführtenUrteil vom 7. Mai 1965 - BVerwG III C 245.64 - ausgeführt hat, ist es nicht angängig, aus einem bekannten Element der Einheitswertbewertung auf das Bekanntsein des Einheitswertes zu schließen.
- BVerwG, 12.09.1963 - III C 279.61
Feststellung eines Vertreibungsschadens an landwirtschaftlichem Vermögen - …
Auszug aus BVerwG, 28.10.1965 - III C 136.63
Auch entspricht diese Auslegung dem von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage des bekannten Einheitswertes herausgearbeiteten Grundsatz, daß dieser Einheitswert immer mit einem bestimmten Betrage bekannt gewesen sein müsse und nicht durch Vergleiche und Schätzungen auf dem Umweg über andere Werte gefunden werden dürfe (BVerwGE 16, 352, Urteile vom 7. Mai 1965 - BVerwG III C 245.64 - undvom 10. Mai 1965 - BVerwG III C 135.64 - [ZLA 1965, 313]). - BVerwG, 09.09.1965 - III C 60.64
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 28.10.1965 - III C 136.63
Dementsprechend hat der Senat auch in seinemUrteil vom 9. September 1965 - BVerwG III C 60.64 - die Möglichkeit verneint, bei einer bekannten für Wohn- und gewerbliche Räume gezahlten Miete durch Aufschlüsselung fiktive Beträge zu ermitteln, die als Wohnraummieten möglicherweise gezahlt worden wären, wenn die Räume, für die die "gemischte Miete" gezahlt worden ist, nur als Wohnraum vermietet oder genutzt worden wären. - BVerwG, 10.05.1965 - III C 135.64
Feststellung eines Vertreibungsschadens nach dem Lastenausgleichsgesetz - …
Auszug aus BVerwG, 28.10.1965 - III C 136.63
Auch entspricht diese Auslegung dem von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Frage des bekannten Einheitswertes herausgearbeiteten Grundsatz, daß dieser Einheitswert immer mit einem bestimmten Betrage bekannt gewesen sein müsse und nicht durch Vergleiche und Schätzungen auf dem Umweg über andere Werte gefunden werden dürfe (BVerwGE 16, 352, Urteile vom 7. Mai 1965 - BVerwG III C 245.64 - undvom 10. Mai 1965 - BVerwG III C 135.64 - [ZLA 1965, 313]).
- BVerwG, 05.05.1966 - III C 136.64
Rechtsmittel
Bestätigung von BVerwG III C 136.63; Urteil vom 28. Oktober 1965.Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 28. Oktober 1965 in der Sache BVerwG III C 136.63 ausgeführt hat, bestimmen sich die Voraussetzungen für die Anwendung des Rohmietverfahrens im Lastenausgleich allein nach § 2 der 5. FeststellungsDV.
Diese Auslegung der 5. FeststellungsDV entspricht, wie das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 28. Oktober 1965 a.a.O. ausgeführt hat, dem von ihm zur Frage des bekannten Einheitswertes herausgearbeiteten Grundsatz, daß der Einheitswert immer mit einem bestimmten Betrage bekannt sein müsse und nicht durch Vergleiche oder Schätzungen auf dem Umweg über andere Werte gefunden werden dürfe.
- BVerwG, 07.06.1966 - III C 243.64
Schadensfeststellung wegen Verlustes von Grundvermögen - Ermittlung des …
Bei Anwendung des Rohmietverfahrens kann die Jahresrohmiete, die auf die vom Eigentümer genutzte Geschoßfläche eines Mietwohngrundstückes entfällt, nicht geschätzt werden (Bestätigung und Ergänzung von BVerwG III C 136.63).Die Verweisung in § 5 Abs. 2 der 5. FeststellungsDV auf § 34 BewDV bezieht sich nicht auf den Abs. 4 jener Vorschrift(Urteil vom 28. Oktober 1965 - BVerwG III C 136.63 -).
- BVerwG, 29.08.1967 - III C 203.64
Schadensfeststellung an einem gemischt genutzten Grundstück - Berechnung eines …
Solche Mieten sind nicht bekannt, weil sie der tatsächlich gezahlten Miete für Wohnraum, auf die es bei Anwendung des § 5 Abs. 3 der 5- FeststellungsDV in Verbindung mit § 4 Abs. 4 der 1. BAA-FeststellungsDV ankommt, nicht entsprechen (vgl. Urteile vom 9. September 1965 - BVerwG III C 6.0.64 7 vom 28. Oktober 1965 - BVerwG III C 136.63 - [ZLA 1966, 40 = RLA 1966, 39] und vom 7. Juni 1966 - BVerwG III C 243.64 -). - BVerwG, 02.11.1967 - III C 128.66 Das hat der Senat bereits entschieden, und zwar sowohl für eigengenutzte Grundstücke (Urteil vom 28. Oktober 1965 - BVerwG III C 136.63 -) als auch in bezug auf die vom Eigentümer genutzte Geschoßfläche eines Mietwohngrundstücks (Urteil vom 7. Juni 1966 - BVerwG III C 243.64 -).
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