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| BVerwG, 14.07.1965 - V C 16.65 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Unterhaltshilfe eines Vertriebenen wegen Erwerbsunfähigkeit - Antrag auf Gewährung eines Freibetrages und einer Pflegezulage - Feststellung der Pflegebedürftigkeit und Hilflosigkeit - Erfordernis der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Tatsächliches Ausüben einer ...
Verfahrensgang
- VG München, 25.11.1963 - 6113/63
- BVerwG, 16.06.1964 - IV B 1.64
- BVerwG, 14.07.1965 - V C 16.65
Papierfundstellen
- ZLA 1966, 45
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 09.12.1955 - IV C 82.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.07.1965 - V C 16.65
Die sich dann anschließende Frage, ob trotz Nichtzahlung eines Entgeltes ein solches als geschuldet anzusehen ist (vgl. Urteil des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 1955 - BVerwG IV C 82.54 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 269 LAG Nr. 9]), richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles (…vgl. Beschluß des III. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. April 1960 - BVerwG III B 26.58 - [Buchholz a.a.O., § 267 LAG Nr. 51]). - BVerwG, 06.04.1960 - III B 26.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.07.1965 - V C 16.65
Die sich dann anschließende Frage, ob trotz Nichtzahlung eines Entgeltes ein solches als geschuldet anzusehen ist (vgl. Urteil des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 1955 - BVerwG IV C 82.54 - [Buchholz BVerwG 427.3, § 269 LAG Nr. 9]), richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. Beschluß des III. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. April 1960 - BVerwG III B 26.58 - [Buchholz a.a.O., § 267 LAG Nr. 51]). - BVerwG, 02.09.1964 - IV C 114.64
Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung eines …
Auszug aus BVerwG, 14.07.1965 - V C 16.65
Denn im Zweifel ist es Sache des Sachverständigen anzugeben, welche Verrichtungen der betreffenden Person noch möglich sind und welche, nicht, während die Einordnung in die Rechtsbegriffe Erwerbsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit dem Gericht obliegt (vgl. Urteil des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts, vom 2. September 1964 - BVerwG IV C 114.64 - [ZLA 1964 S, 316]). - BVerwG, 17.12.1958 - IV C 128.58
Auszug aus BVerwG, 14.07.1965 - V C 16.65
Dabei wird zu berücksichtigen sein, daß eine ganztägig beschäftigte Schneiderin ein Entgelt dann um so mehr als geschuldet ansehen könnte, wenn ihr durch die Pflegetätigkeit Einnahmen entgangen oder wenn sie infolge der Überbeanspruchung durch die Versorgung des Haushalts von vier Personen zur Erhaltung ihrer Arbeitskraft mehr Nahrungs- und Genußmittel als durchschnittlich gebraucht hat und wenn ihr durch die Pflegetätigkeit tatsächlich mehr Aufwendungen entstanden sein können (vgl. Urteil des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1958 - BVerwG IV C 128.58 - [Buchholz a.a.O., § 267 LAG Nr. 38]). - BVerwG, 29.01.1960 - IV C 306.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.07.1965 - V C 16.65
Da der Erblasser den Antrag auf Unterhaltshilfe noch vor seinem Tode frist- und formgerecht gestellt hat, können die Klägerinnen als seine Erben diesen Anspruch weiterverfolgen (vgl. Urteil des IV. Senats vom 29. Januar 1960 - BVerwG IV C 306.58 - [RLA 1960 S. 188, ZLA 1960 S. 236]).
- BVerwG, 06.07.1966 - V C 195.65
Anforderungen an die Bewilligung von Unterhaltshilfe auf Lebenszeit wegen …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist wiederholt ausgesprochen worden, daß es Aufgabe der medizinischen Sachverständigen ist anzugeben, welche Verrichtungen der untersuchten Person noch möglich sind, während es allein Sache des Gerichts ist, die vom Sachverständigen vorgetragenen Erkenntnisse tatsächlicher Art unter die Rechtsbegriffe "Pflegebedürftigkeit" (§ 267 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c LAG) und "Erwerbsunfähigkeit" (§ 265 Abs. 1 LAG) einzuordnen (vgl. zur Pflegebedürftigkeit die Entscheidungen vom 2. September 1964 - BVerwG IV C 114.64 - [ZLA 1964, 316] und vom 14. Juli 1965 - BVerwG V C 16.65 - [ZLA 1966, 45] und zur Erwerbsunfähigkeit die Entscheidungen vom 23. Februar 1966 - BVerwG V C 161.65 - und vom 18. September 1963 - BVerwG IV C 162.62 - [ZLA 1964, 91 = RLA 1965, 204] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 13.12.1967 - V C 32.67
Erhöhung der Unterhaltshilfe für ehemals Selbstständige nach dem …
Bei seiner künftigen Entscheidung wird das Verwaltungsgericht zu beachten haben, daß es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Aufgabe der medizinischen Sachverständigen ist, anzugeben, welche Verrichtungen der untersuchten Person noch möglich sind, während es allein Sache des Gerichts ist, die vom Sachverständigen vorgetragenen Erkenntnisse tatsächlicher Art unter den Rechtsbegriff der Pflegebedürftigkeit einzuordnen (vgl. Urteile vom 2. September 1964 - BVerwG IV C 114.64 - [ZLA 1964, 316], vom 14. Juli 1965 - BVerwG V C 16.65 - [ZLA 1966, 45] und vom 6. Juli 1966 - BVerwG V C 195.65 - [ZLA 1966, 302]).
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