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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.12.1965 - III C 142.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,537
BVerwG, 17.12.1965 - III C 142.63 (https://dejure.org/1965,537)
BVerwG, Entscheidung vom 17.12.1965 - III C 142.63 (https://dejure.org/1965,537)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Dezember 1965 - III C 142.63 (https://dejure.org/1965,537)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZLA 1966, 72
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.11.1964 - III C 34.63

    Vertreibungsschaden an Betriebsvermögen - Ersatzeinheitswert eines im Jahre 1940 …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1965 - III C 142.63
    Letzter Feststellungszeitpunkt bei Betrieben, die aus kriegsbedingten Gründen stillgelegt worden sind, ist in der Regel der 31. Dezember des der Stillegung vorangegangenen Jahres (Ergänzung von BVerwGE 20, 8).

    Unter letztem Feststellungszeitpunkt vor der Vertreibung im Sinne des § 12 Abs. 2 FG ist grundsätzlich der Feststellungszeitpunkt zu verstehen, auf den bei Anwendung des Bewertungsgesetzes ein Einheitswert hätte festgestellt oder berichtigt werden dürfen und müssen (Urteile vom 5. November 1964 - BVerwG III C 34.63 - [BVerwGE 20, 8] , vom 11. Februar 1965 - BVerwG III C 72.63 - [BVerwGE 20, 250] , vom 16. März 1965 - BVerwG III C 178.64 - und vom 2. Juli 1965 - BVerwG III C 76.64 -).

    Nach alledem bestehen auch keine grundsätzlichen Bedenken dagegen, daß regelmäßig bei stillgelegten Betrieben als letzter Feststellungszeitpunkt der 31. Dezember des der Stillegung vorhergehenden Jahres angenommen wird, wenn auch das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 20, 8 in einem Einzelfall bei einem, am 1. September 1939 stillgelegten Betrieb die Auffassung vertreten hat, als letzter Feststellungszeitpunkt sei der der Stillegung folgende nächste 1. Januar anzusehen.

  • BVerwG, 11.02.1965 - III C 72.63
    Auszug aus BVerwG, 17.12.1965 - III C 142.63
    Unter letztem Feststellungszeitpunkt vor der Vertreibung im Sinne des § 12 Abs. 2 FG ist grundsätzlich der Feststellungszeitpunkt zu verstehen, auf den bei Anwendung des Bewertungsgesetzes ein Einheitswert hätte festgestellt oder berichtigt werden dürfen und müssen (Urteile vom 5. November 1964 - BVerwG III C 34.63 - [BVerwGE 20, 8] , vom 11. Februar 1965 - BVerwG III C 72.63 - [BVerwGE 20, 250] , vom 16. März 1965 - BVerwG III C 178.64 - und vom 2. Juli 1965 - BVerwG III C 76.64 -).
  • BVerwG, 14.02.1964 - III C 51.62
    Auszug aus BVerwG, 17.12.1965 - III C 142.63
    Daß der Kläger "Aussiedler" im Sinne des § 11 Abs. 2 Nr. 3 LAG ist und nach § 12 Abs. 11 Nr. 1 LAG der Vertreibungsschaden bei Aussiedlern erst in dem Zeitpunkt als eingetreten gilt, in dem der Aussiedler die zur Zeit unter fremder Verwaltung stehenden deutschen Ostgebiete oder das Gebiet desjenigen Staates, aus dem er vertrieben worden ist, verlassen hat, steht einer Schadensfeststellung unter Zugrundelegung des 31. Dezember 1943 als letztem Feststellungszeitpunkt nicht entgegen: Der erkennende Senat hat dahin entschieden, daß ein Aussiedler einen Anspruch auf Feststellung eines Vertreibungsschadens auch hinsichtlich solcher Wirtschaftsgüter hat, die er vor der Vertreibung durch einen Kriegssachschaden oder im Zuge der gegen die Deutschen gerichteten Vertreibungsmaßnahmen verloren hat (Urteil vom 14. Februar 1964 - BVerwG III C 51.62 -), und aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts darf entnommen werden, daß die Betriebsgegenstände im Zuge der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen zerstört worden sind.
  • BVerwG, 02.07.1965 - III C 76.64
    Auszug aus BVerwG, 17.12.1965 - III C 142.63
    Unter letztem Feststellungszeitpunkt vor der Vertreibung im Sinne des § 12 Abs. 2 FG ist grundsätzlich der Feststellungszeitpunkt zu verstehen, auf den bei Anwendung des Bewertungsgesetzes ein Einheitswert hätte festgestellt oder berichtigt werden dürfen und müssen (Urteile vom 5. November 1964 - BVerwG III C 34.63 - [BVerwGE 20, 8] , vom 11. Februar 1965 - BVerwG III C 72.63 - [BVerwGE 20, 250] , vom 16. März 1965 - BVerwG III C 178.64 - und vom 2. Juli 1965 - BVerwG III C 76.64 -).
  • BVerwG, 16.03.1965 - III C 178.64

    Berechnung eines Vertreibungsschadens an Betriebsvermögen - Letzter …

    Auszug aus BVerwG, 17.12.1965 - III C 142.63
    Unter letztem Feststellungszeitpunkt vor der Vertreibung im Sinne des § 12 Abs. 2 FG ist grundsätzlich der Feststellungszeitpunkt zu verstehen, auf den bei Anwendung des Bewertungsgesetzes ein Einheitswert hätte festgestellt oder berichtigt werden dürfen und müssen (Urteile vom 5. November 1964 - BVerwG III C 34.63 - [BVerwGE 20, 8] , vom 11. Februar 1965 - BVerwG III C 72.63 - [BVerwGE 20, 250] , vom 16. März 1965 - BVerwG III C 178.64 - und vom 2. Juli 1965 - BVerwG III C 76.64 -).
  • BVerwG, 03.07.1969 - III C 108.67

    Einhaltung einer bestimmte Reihenfolge der Bewertungsarten

    Für einen aus kriegsbedingten Gründen stillgelegten Betrieb ist als Bewertungsstichtag für das Anlage- und Umlaufvermögen sowie für Betriebsschulden abweichend von § 11 Abs. 3 der 6. FeststellungsDV in der Regel der 31. Dezember des der Stillegung vorhergehenden Jahres zugrunde zu legen (Bestätigung von BVerwG III C 142.63 - Buchholz BVerwG 427.2, § 12 FG Nr. 25 -).

    Bei stillgelegten Betrieben ist nach der Rechtsprechung des Senats letzter Feststellungszeitpunkt grundsätzlich der 31. Dezember des der Stillegung vorhergehenden Jahres (Urteil vom 17. Dezember 1965 - BVerwG III C 142.63 - [Buchholz BVerwG 427.2, § 12 FG Nr. 25]).

  • BVerwG, 13.01.1966 - III C 200.64

    Antrag auf Vertreibungsschaden wegen des Verlustes einer Viehgroßhandlung - …

    Unter dem genannten Zeitpunkt ist nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich der Feststellungszeitpunkt zu verstehen, auf den bei Anwendung des Bewertungsgesetzes ein Einheitswert hätte festgestellt werden dürfen und müssen (BVerwGE 20, 8 und 250; Urteile von16. März 1965 - BVerwG III C 178.64 -, 2. Juli 1965 - BVerwG III C 76.64 - und17. Dezember 1965 - BVerwG III C 142.63 -).

    Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß Betriebe in der Art und in der Größe des von dem Ehemann der Klägerin zu 1) geführten Viehgroßhandels Jahresabschlüsse zum Schluß eines Kalenderjahres machten und daß für die Zeit nach der Stillegung ein berechtigter Anlaß für einen Jahresabschluß entfiel, daß ferner der Betrieb bereits im Frühjahr 1940 stillgelegt, also nur wenige Monate in dem genannten Jahr geöffnet war, rechtfertigt sich die Annahme, daß der letzte regelmäßige jährliche Abschluß im Sinne des § 63 Abs. 2 BewG für den Schluß des Kalenderjahres 1939 gefertigt worden ist (Urteil vom 17. Dezember 1965 a.a.O.).

  • BVerwG, 31.08.1988 - 3 B 13.88

    Kriegssachschäden als Frage eines Teilschadens - Maßgeblicher Bewertungsstichtag …

    Entgegen dem Beschwerdevorbringen weicht das angefochtene Urteil nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1965 - BVerwG 3 C 142.63 - (Buchholz 427.2 § 12 Nr. 25) ab.
  • BVerwG, 25.01.1973 - III C 92.71

    Vertreibungsbedingter Verlust eines Betriebes - Vertreibungsbedingter Verlust …

    Nach dieser Rechtsprechung ist für einen aus kriegsbedingten Gründen stillgelegten Betrieb als Bewertungsstichtag für das Anlage- und Umlaufvermögen sowie für Betriebsschulden abweichend, von § 11 Abs. 3 der 6. FeststellungsDV in der Regel der 31. Dezember des der Stillegung vorhergehenden Jahres zugrunde zu legen (Urteile vom 17. Dezember 1965 - BVerwG III C 142.63 - und vom 3. Juli 1969 - BVerwG III C 108.67 - [Buchholz 427.2 § 12 Nr. 25 und 427.206 § 9 Nr. 9]).
  • BVerwG, 25.11.1976 - 3 C 68.75

    Ermittlung der im Bereich des Beweissicherungs- und Feststellungsgesetzes (BFG) …

    Von seiner Rechtsprechung, nach welcher bei ruhenden Betrieben Feststellungszeitpunkt regelmäßig der 1. Januar des Jahres ist, in dem der Betrieb stillgelegt worden ist (Urteile vom 17. Dezember 1965 - BVerwG III C 142.63 - [Buchholz 427.2 § 12 Nr. 25] und vom 3. Juli 1969 - BVerwG III C 108.67 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 9]), hat der erkennende Senat allerdings eine Ausnahme gemacht und einen späteren Feststellungszeitpunkt für den Fall angenommen, daß der Betrieb nach der Stillegung veräußert worden ist (…Urteil vom 25. Januar 1973 - BVerwG III C 92.71 - [Buchholz a.a.O. Nr. 20]).
  • BVerwG, 14.05.1970 - III C 17.68

    Ermittlung des Einheitswertes eines aus Kriegsgründen stillgelegten Betriebs - …

    Bei solchen Betrieben, die - wie der des Geschädigten - aus Kriegsgründen stillgelegt worden sind, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts letzter Feststellungszeitpunkt grundsätzlich der 31. Dezember des der Stillegung vorhergehenden Jahres (Urteil vom 3. Juli 1969 - BVerwG III C 108.67 - [BVerwGE 32, 292 [BVerwG 03.07.1969 - III C 108/67]; ZLA 1969, 328], Urteil vom 13. Februar 1969 - BVerwG III C 202.67 - [ZLA 1969, 205 und IFLA 1969, 117] und Urteil vom 17. Dezember 1965 - BVerwG III C 142.63 - [ZLA 1966, 72 und RLA 1966, 71]).
  • BVerwG, 13.08.1974 - III C 45.72

    Ansprüche wegen eines Vertreibungsschadens an dem Betriebsvermögen einer …

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bei stillgelegten Betrieben als letzter Feststellungszeitpunkt im Sinne von § 12 Abs. 2 FG der 31. Dezember des der Stillegung vorangegangenen Jahres anzusehen (so die Urteile vom 17. Dezember 1965 - BVerwG III C 142.63 - [Buchholz 427.2 § 12 Nr. 25] und vom 5. Juli 1969 - BVerwG III C 108.67 - [Buchholz 427.206 § 9 Nr. 9]).
  • BVerwG, 05.06.1973 - III C 67.72

    Bewertungsstichtag für ruhende Betriebe - Zulässigkeit von Abschreibungen auf …

    Die vom Verwaltungsgericht für seine gegenteilige Auffassung angeführte Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 17. Dezember 1965 - BVerwG III C 142.63 - [Buchholz 427.2 § 12 Nr. 253] und vom 13. Januar 1966 - BVerwG III C 200.64 -) gilt nur für Betriebe, die durch Vertreibungsmaßnahmen verlorengegangen sind.
  • BVerwG, 13.02.1969 - III C 202.67

    Feststellung von Vertreibungsschäden eines Hotels und Café-Restaurants - …

    Letzter Feststellungszeitpunkt bei Betrieben, die wie der der Kläger - aus kriegsbedingten Gründen stillgelegt worden sind, ist in der Regel der 31. Dezember des der Stillegung vorangegangenen Jahres (BVerwGE 20, 8 undUrteil vom 17. Dezember 1965 - BVerwG III C 142.63 -).
  • BVerwG, 14.05.1969 - III CB 88.68

    Rechtsmittel

    Das Verwaltungsgericht ist zwar bei seiner Entscheidung von der Rechtsprechung des Senats ausgegangen (BVerwGE 20, 8 und Urteil vom 17. Dezember 1965 - BVerwG III C 142.63 - [Buchholz BVerwG 427.2, § 12 FG Nr. 25]), nach der bei Betrieben, die aus kriegsbedingten Gründen stillgelegt worden sind, letzter Feststellungszeitpunkt in der Regel der 31. Dezember des der Stillegung vorangegangenen Jahres - hier der 31. Dezember 1940 - ist.
  • BVerwG, 18.01.1972 - III C 112.70

    Vertreibungsschaden an einem Fischereibetrieb

  • BVerwG, 19.09.1967 - III B 112.66

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 18.10.1968 - III B 31.67
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