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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 22.10.1970

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.02.1971 - III C 88.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,978
BVerwG, 25.02.1971 - III C 88.70 (https://dejure.org/1971,978)
BVerwG, Entscheidung vom 25.02.1971 - III C 88.70 (https://dejure.org/1971,978)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Februar 1971 - III C 88.70 (https://dejure.org/1971,978)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 37, 279
  • ZLA 1971, 97
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 20.11.1964 - IV C 151.64

    Anspruch auf Kriegslastenausgleich - Anspruch auf eine Hausratentschädigung

    Auszug aus BVerwG, 25.02.1971 - III C 88.70
    Das habe das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 20. November 1964 - BVerwG IV C 151.64 - (Mtbl. BAA 1966, 212) zu Recht entschieden.

    Die im Urteil des IV. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. November 1964 - BVerwG IV C 151.64 - vertretene gegenteilige Auffassung ist durch die vorgenannte Änderung des § 301 a Abs. 3 LAG jedenfalls für die Berechnung von Hausratbeihilfe für in der SBZ in Verlust geratenen Hausrat gegenstandslos geworden.

  • BVerwG, 02.12.1971 - III C 117.70

    Begründung eines zugrundeliegenden Arbeitsverhältnisses nach Beginn der …

    Jedoch wird z.B. in § 2 der 10. LeistungsDV vom Verordnungsgeber vorausgesetzt, daß der Verlust von Wirtschaftsgütern auch dann zu Ausgleichsleistungen führen kann, wenn sie erst nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen erworben worden sind (vgl. dazu auch die Entscheidung des erkennenden Senats vom 25. Februar 1971 - BVerwG III C 88.70 - [BVerwGE 37, 279]).
  • BVerwG, 02.12.1971 - III C 97.70

    Versorgungsanspruch auf Deputatkohle eines Aussiedlers aus Oberschlesien wegen …

    So wird z.B. in § 2 der 10. LeistungsDV- LA vom Verordnungsgeber vorausgesetzt, daß der Verlust von Wirtschaftsgütern auch dann zu Ausgleichsleistungen führen kann, wenn sie erst nach Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen erworben worden sind (vgl. dazu auch die Entscheidung des erkennenden Senats vom 25. Februar 1971 - BVerwG III C 88.70 - [BVerwGE 37, 279]).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.10.1970 - III B 79.70   

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BVerwG, 22.10.1970 - III B 79.70 (https://dejure.org/1970,2978)
BVerwG, Entscheidung vom 22.10.1970 - III B 79.70 (https://dejure.org/1970,2978)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Oktober 1970 - III B 79.70 (https://dejure.org/1970,2978)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Berücksichtigung von Schulden bei der Ermittlung des Ersatzeinheitswerts durch betriebswirtschaftlichen Vergleich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZLA 1971, 97
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 14.05.1970 - III C 17.68

    Ermittlung des Einheitswertes eines aus Kriegsgründen stillgelegten Betriebs - …

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1970 - III B 79.70
    In einem solchen Fall ist der Ansatz der individuellen Verschuldung des Betriebes überhaupt nicht möglich (Urteil vom 14. Mai 1970 - BVerwG III C 17.68 -).
  • BVerwG, 25.04.1968 - III C 163.67

    Betriebsschulden bei Ermittlung des Ersatzeinheitswertes i.W.d. …

    Auszug aus BVerwG, 22.10.1970 - III B 79.70
    Der Ansatz der tatsächlichen Verschuldung des Betriebes kann bei Anwendung des § 9 der 6. FeststellungsDV lediglich in Ausnahmefällen und nur dann in Betracht kommen, wenn die Höhe der Verschuldung des Betriebes zum maßgeblichen Stichtag bekannt ist (Urteil vom 25. April 1968 - BVerwG III C 163.67 - [Buchholz 427.206 § 9 der 6. FeststellungsDV Nr. 5]).
  • BVerwG, 21.04.1977 - 3 C 39.75

    Vergleich mit den Verhältnissen anderer Betriebe - Ersatz von Vertreibungsschaden …

    Schließlich habe die Rechtssache auch deshalb grundsätzliche Bedeutung, weil die Widersprüche im angefochtenen Urteil zu klären seien, die sich aus der Zitierung der höchstrichterlichen Rechtsprechung (Beschluß vom 22. Oktober 1970 - BVerwG III B 79.70 - und Urteil vom 14. Mai 1970 - BVerwG III C 17.68 -) zur Berücksichtigung konkreter Betriebsschulden bei Anwendung des § 9 der 6. FeststellungsDV ergäben.

    Das Verwaltungsgericht hat sich für seine Auffassung auf den Beschluß des erkennenden Senats vom 22. Oktober 1970 - BVerwG III B 79.70 - (ZLA 1971, 97) und das darin angeführte Urteil des Senats vom 14. Mai 1970 - BVerwG III C 17.68 - (Buchholz 427.206 § 9 Nr. 13 = ZLA 1970, 224) gestützt und daraus entnommen, daß im vorliegenden Fall, weil der Ersatzeinheitswert durch Vergleich mit den Verhältnissen anderer Betriebe nach § 9 Abs. 2 Satz 1 der 6. FeststellungsDV gewonnen worden sei, ein Ansatz der individuellen Verschuldung des Betriebes "überhaupt nicht möglich" sei.

    Die Klägerin hat zum einen auf die angeblich aus der Formulierung des Beschlusses des Senats vom 22. Oktober 1970 (a.a.O.) sich ergebenden Widersprüche hingewiesen, daß der Ansatz der tatsächlichen Verschuldung des Betriebes bei Anwendung des § 9 der 6. FeststellungsDV lediglich in Ausnahmefällen und nur dann in Betracht komme, wenn - wie in ihrem Fall durch Zeugen zu beweisen - die Höhe der Verschuldung des Betriebes zum maßgeblichen Stichtag bekannt sei, andererseits aber der Ansatz einer individuellen Verschuldung des Betriebes überhaupt nicht möglich sei, wenn der Ersatzeinheitswert nach derselben Vorschrift durch Vergleich mit den Verhältnissen anderer Betriebe gewonnen werde.

  • BVerwG, 16.06.1972 - III CB 122.71

    Rechtsmittel

    Das angefochtene Urteil weicht von BVerwG III B 79.70 - Beschluß vom 22. Oktober 1970 - und den hierin zitierten Urteilen des Senatsvom 25. April 1968 - BVerwG III C 163.67 - undvom 14. Mai 1970 - BVerwG III C 17.68 - (Buchholz 427.206 § 9 Nr. 5 und Nr. 13) ab und beruht auf dieser Abweichung.
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