Rechtsprechung
| BVerwG, 20.01.1977 - III C 19.76 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1977,2294) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Nacherwerber - Voraussetzungen einer Schadensfeststellung - Entzogene Vermögensgegenstände
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 06.09.1974 - 6 K 1371/71
- BVerwG, 16.01.1976 - 3 B 9.75
- BVerwG, 20.01.1977 - III C 19.76
Papierfundstellen
- ZLA 1977, 73
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 07.11.1974 - III C 21.73
Begehren einer Schadensfeststellung wegen Verlustes von Gesellschaftsanteilen …
Auszug aus BVerwG, 20.01.1977 - 3 C 19.76
Dies ist der Fall, soweit der Nacherwerber bei dem Vorerwerb von dem Verfolgten, sofern dieser unter den Voraussetzungen des 7. FeststellungsDV § 2 Abs. 2 erfolge, im Sinne von RepG § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 mitgewirkt hat (Anschluß an Urteil des Senatsvom 07.11.1974 - BVerwG III C 21/73 - (Buchholz 427/207 § 9 Nr. 24)).Das ist stets dann der Fall, wenn der Nacherwerber unter den in § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 RepG genannten Voraussetzungen am Vorerwerb beteiligt war (vgl. Urteil vom 7. November 1974 - BVerwG III C 21.73 - [Buchholz 427.207 § 9 Nr. 24]).
- BVerwG, 12.11.1970 - III C 123.69
Auszug aus BVerwG, 20.01.1977 - 3 C 19.76
Dabei muß hinsichtlich des Nacherwerbs selbständig geprüft werden, ob der Nacherwerber, bei dem die entzogenen Wirtschaftsgüter später in Verlust geraten sind und den § 1 Abs. 4 der 7. FeststellungsDV als Erwerber im Sinne dieser Verordnung bezeichnet, wegen seines eigenen Verhaltens gemäß § 2 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV von der Schadensfeststellung ausgeschlossen ist (vgl. Urteile vom 12. November 1970 - BVerwG III C 123.69 - [Buchholz 427.207 § 2 Nr. 12] und vom 5. Juni 1973 - BVerwG III C 87.72 - [Buchholz 427.207 § 2 Nr. 24]). - BVerwG, 05.06.1973 - III C 87.72
Vertreibungsschaden an einem entzogenen Unternehmen - Erwerb des …
Auszug aus BVerwG, 20.01.1977 - 3 C 19.76
Dabei muß hinsichtlich des Nacherwerbs selbständig geprüft werden, ob der Nacherwerber, bei dem die entzogenen Wirtschaftsgüter später in Verlust geraten sind und den § 1 Abs. 4 der 7. FeststellungsDV als Erwerber im Sinne dieser Verordnung bezeichnet, wegen seines eigenen Verhaltens gemäß § 2 Abs. 2 der 7. FeststellungsDV von der Schadensfeststellung ausgeschlossen ist (vgl. Urteile vom 12. November 1970 - BVerwG III C 123.69 - [Buchholz 427.207 § 2 Nr. 12] und vom 5. Juni 1973 - BVerwG III C 87.72 - [Buchholz 427.207 § 2 Nr. 24]).
- BVerwG, 09.04.1991 - 3 C 18.89
Erwerb von Wirtschaftsgütern von Verfolgten während der nationalsozialistischen …
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist dies der Fall, wenn der Nacherwerber unter den in § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 RepG genannten Voraussetzungen am Vorerwerb beteiligt war (- BVerwG 3 C 21.73, BVerwG 3 C 87.72 - a.a.O., Urteil vom 20. Januar 1977 - BVerwG 3 C 19.76 - ZLA 1977, 73 = IFLA 1977, 111).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.