Rechtsprechung
| BVerwG, 09.10.1957 - III C 1.57 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,1729) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VG Würzburg, 07.11.1956 - 92 III 56
- BVerwG, 09.10.1957 - III C 1.57
- BVerwG, 13.02.1958 - III C 1.57
Papierfundstellen
- MDR 1958, 450
- ZLA 58, 183
Wird zitiert von ... (2)
- BVerwG, 27.07.1959 - IV B 223.58
Rechtsmittel
Nach nunmehr einhelliger Rechtsansicht beider Senate kann zwar auch ein Geschädigter, der an zerstörtem Eigentum dinglich oder auch nur obligatorisch nutzungsberechtigt war, dann noch als unmittelbar geschädigt angesehen werden, wenn die Nutzung bei ihm ohne besonderen Zugriff und ohne daß sie zunächst ein fremdes Vermögen hätte durchlaufen müssen, anfiel (vgl. BVerwG III C 25.57, ZLA 58, 183, Leitsatz, 199; BVerwGE 7, 1 [BVerwG 16.01.1958 - III C 25/57]; BVerwG IV C 17.56, ZLA 57, 233 und 250 und BVerwG IV C 30.57, RLA 59 S. 12). - BVerwG, 29.01.1960 - IV C 170.58
Rechtsmittel
Die Existenzgrundlage der Klägerin beruhte bei Eintritt des Schadens weder auf einem am zerstörten Grundstück dinglich gesicherten Anspruch gegen ihre Mutter, noch auf schuldrechtlichen Forderungen, die als unmittelbare Nutzung des Grundstückes unmittelbar ihrem Vermögen zugeflossen wären (BVerwG III C 25.57 in BVerwGE 7, 1 [BVerwG 16.01.1958 - III C 25/57], ZLA 58, 183 u. 199, RLA 58, 300 und IV C 30.57 in ZLA 59, 42, RLA 59, 12).
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.