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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.04.1962 - III C 276.58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,1243
BVerwG, 17.04.1962 - III C 276.58 (https://dejure.org/1962,1243)
BVerwG, Entscheidung vom 17.04.1962 - III C 276.58 (https://dejure.org/1962,1243)
BVerwG, Entscheidung vom 17. April 1962 - III C 276.58 (https://dejure.org/1962,1243)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Reichweite der Pflicht des Gerichts zur Aufklärung des Sachverhalts - Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit im Lastenausgleichsrecht - Ausschluss von der Gewährung von Ausgleichsleistungen - Verpflichtung zur Angabe eines Nebenverdienstes bei Stellung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZLA 62, 23
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.05.1960 - III C 83.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1962 - III C 276.58
    Inhaltlich enthält er das Ergebnis einer erneuten Nachprüfung der mit ursprünglichem Bescheid angeordneten Ausschließung und hat daher den Rechtsweg neu eröffnet (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Mai 1960 - BVerwG III C 83.58 - [DVBl. 1960 S. 727 = DÖV 1960 S. 953 = ZLA 1960 S. 283 = RLA 1960 S. 221]).
  • BVerwG, 06.12.1961 - III C 215.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1962 - III C 276.58
    Auch hiernach ist es nicht von der Hand zu weisen, daß er seine Einkünfte als Maurer - sofern sie nicht wegen Raubbaus er seiner Gesundheit überhaupt außer Betracht bleiben müßten (Entscheidung des Senats vom 6. Dezember 1961 - BVerwG III C 215.60 -) - zunächst in gutem Glauben an die Auskunft des Zeugen M... nicht naher angegeben, sie dann aber, als er bei seiner Vernehmung richtig belehrt worden war, im Anschluß an seine bereits am 22. Februar 1954 abgegebene Erklärung über seine Arbeiten als Maurer durch die von seiner Ehefrau vorgelegten genauen Zahlen ergänzt hat.
  • BVerwG, 09.02.1962 - III C 357.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.04.1962 - III C 276.58
    Die Revision rügt ferner mit Recht, daß die Entscheidung über den Umfang der Ausschließung keine Frage des Ermessens ist, deren Beantwortung von den Verwaltungsgerichten nur in dem engen Rahmen nachgeprüft werden kann, der für die Nachprüfung von Ermessensentscheidungen zur Verfügung steht; sie unterliegt nach feststehender Rechtsprechung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht der richterlichen Nachprüfung (letzte Entscheidung des Senats vom 9. Februar 1962 - BVerwG III C 357.58 -).
  • BVerwG, 30.06.1963 - IV C 50.63

    Rechtsmittel

    Aus den Urteilen vom 24. Juni 1959 - BVerwG IV C 254.58 -, abgedruckt bei Buchholz 427.3, § 230 LAG Nr. 19; vom 17. März 1960 - BVerwG III C 383.58 - (IFLA 60, 178 = ZLA 60, 214); vom 21. Dezember 1960 - BVerwG IV C 298.59 - (ZLA 61, 107 = IFLA 62, 127 = RLA 61, 140 - Mtbl. BAA 62, 125 = Buchholz 427.3, § 230 Nr. 43 LAG); vom 3. Juli 1961 - BVerwG III C 327.58 - (IFLA 62, 91 = ZLA 62, 23) ist zu entnehmen, daß stets geprüft werden muß, ob von den Geschädigten geltend gemachte Umstände im Einzelfall die Annahme einer rechtzeitigen Einreise rechtfertigen.
  • BVerwG, 09.05.1963 - III C 141.59

    Rechtsmittel

    Das Verwaltungsgericht wird daher, um zu einer ausreichenden Grundlage seiner Entscheidung über die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Ausschlusses, insbesondere über seine Voraussetzungen und sein Ausmaß zu gelangen, den Sachverhalt erneut aufzuklären, festzustellen und zu würdigen haben; dabei wird es zu berücksichtigen haben, daß die Entscheidung über den Umfang der Ausschließung von der Feststellung eines Schadens im Sinne des § 41 Abs. 1 FG keine Frage des Ermessens ist, deren Beantwortung von den Verwaltungsgerichten nur in dem engen Rahmen nachgeprüft werden kann, der für die Entscheidung von Ermessensentscheidungen zur Verfügung steht, sondern daß sie nach feststehender Rechtsprechung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht der richterlichen Nachprüfung unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit unterliegt (Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Mai 1957 - BVerwG III C 378.56 - [BVerwGE 5, 50 [BVerwG 07.05.1957 - III C 378/56]] , vom 21. Oktober 1960 - BVerwG IV C 75.60 - [BVerwGE 11, 172] , vom 9. Februar 1962 - BVerwG III C 357.58 - und vom 17. April 1962 - BVerwG III C 276.58 -).
  • BVerwG, 21.04.1963 - IV CB 215.62

    Rechtsmittel

    Auch der in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 230 Abs. 2 Nr. 1 LAG entwickelte Begriff der "fortgesetzten Vertreibung" (BVerwG III C 327.58 in ZLA 62, 23) steht dem Kläger nicht zur Seite, da die Sowjetzone weder Ausland ist, noch der Aufenthaltsort als ein bloßer Zwischenaufenthalt angesehen werden kann, denn der Kläger hat sich dort beruflich und familiär nicht nur vorübergehend niedergelassen.
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