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Rechtsprechung
   BGH, 14.05.2020 - I ZR 142/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,17369
BGH, 14.05.2020 - I ZR 142/19 (https://dejure.org/2020,17369)
BGH, Entscheidung vom 14.05.2020 - I ZR 142/19 (https://dejure.org/2020,17369)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 2020 - I ZR 142/19 (https://dejure.org/2020,17369)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zur wettbewerbswidrigen Internet-Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel: Gesundheitsbezogene Angaben für eine Elasten Trink Kur - Beauty Claims

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 Nr 5 EGV 1924/2006, § 543 Abs 2 S 1 ZPO
    Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zur wettbewerbswidrigen Internet-Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel: Gesundheitsbezogene Angaben für eine Elasten Trink Kur - Beauty Claims

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bzgl. grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (hier: Ansehen von werblichen Angaben für ein Nahrungsergänzungsmittel als gesundheitsbezogene Angaben)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Wettbewerbswidrige Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel: Auf das gesundheitliche Wohlbefinden abzielende Aussagen als gesundheitsbezogene Angaben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZLR 2020, 664
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 09.10.2025 - I ZR 135/24

    Kollagen-Trinkampullen

    Allein der Begriff "gesundheitsbezogene Angabe" hat eine rechtliche Grundlage in der Health-Claims-Verordnung; nichts Anderes ergibt sich daraus, dass der Bundesgerichtshof den Begriff des "beauty claims" im Rahmen der Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde bereits erwähnt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 - I ZR 142/19, ZLR 2020, 664;… hierauf bezugnehmend OLG Stuttgart, GRUR-RR 2022, 335 [juris Rn. 50];… OLG Hamm, GRUR-RR 2023, 389 [juris Rn. 23];… KG, GRUR-RR 2024, 266 [juris Rn. 16];… LG München I, MD 2021, 395 [juris Rn. 50];… LG Bamberg, MD 2024, 710 [juris Rn. 38]; Hüttebräuker, PharmR-Sonderheft 2022, 42, 43;… ohne direkte Bezugnahme LG Berlin, MD 2022, 1100 [juris Rn. 29 f.];… LG Düsseldorf, WRP 2022, 1186 [juris Rn. 23 bis 30]).
  • OLG Stuttgart, 04.11.2021 - 2 U 49/21

    Collagen Youth Drink - Unterlassungsanspruch gegen gesundheitsbezogene …

    Auch der Bundesgerichtshof ordnet Angaben, die lediglich ein als optisch ansprechendes und als schön empfundenes glattes Aussehen versprechen, nicht als Gesundheitsangaben ein (BGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 - I ZR 142/19, juris).
  • OLG Hamm, 09.03.2023 - 4 W 10/23

    Festsetzung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoß gegen das Verbot bestimmter …

    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision hat der BGH zurückgewiesen (Beschluss vom 14.05.2020 - I ZR 142/19).
  • BayObLG, 14.09.2021 - 102 ZBR 68/21

    Zusammensetzung des Aufsichtsrats nach Umwandlung in eine Societas Europaea (SE) …

    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Rechtssache aber auch dann zu, wenn andere Auswirkungen der Sache das Allgemeininteresse in besonderem Maße berühren und eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts erfordern oder wenn eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof nach Art. 267 AEUV in Betracht kommt; Letzteres ist dann der Fall, wenn es um die Auslegung von Gemeinschaftsrecht geht (BVerfG…, Beschluss vom 2. Februar 2017, 2 BvR 787/16, juris Rn. 34;… Beschluss vom 8. Oktober 2015, 1 BvR 1320/14, juris Rn. 13;… Beschluss vom 31. Mai 1990, 2 BvL 12/88, 2 BvL 13/88, 2 BvR 1436/87, BVerfGE 82, 159/196 [juris Rn. 145]; BGH, Beschluss vom 14. Mai 2020, I ZR 142/19, juris;… Krüger in Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 543 Rn. 6).
  • LG Bamberg, 15.03.2024 - 13 O 431/23

    Gesundheitsbezogene Werbeaussagen für ein Haarwuchsmittel

    Rn. 28 Beauty Claims beziehen sich demgegenüber auf das bloße optische Erscheinungsbild von Haut oder Haaren, unabhängig von den gesundheitlichen Körperfunktionen i.S. von Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 HCVO und damit unabhängig von einem Zusammenhang zwischen dem beworbenen Wirkstoff und etwaigen körperlichen Funktionen (BGH, Urteil vom 14.05.2020 - I ZR 142/19;… Holle/Hüttebräuker, HCVO, 2018, Art. 2 Rn. 137).
  • KG, 06.12.2023 - 5 W 149/23

    Wertfestsetzung in einem Verfahren wegen unlauteren Wettbewerbs auf Unterlassen …

    Vor dem Hintergrund des Vorstehenden werden in der obergerichtlichen Rechtsprechung Unterlassungsansprüche, die auf unzulässige Health-Claims gestützt werden, nicht selten mit einem Betrag bewertet, der den vom Antragsteller für zutreffend erachteten Betrag übersteigt (vgl. aus jüngerer Zeit: OLG Hamm, Urteil vom 2. Juli 2019 - I-4 U 142/18, juris und nachgehend BGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 - I ZR 142/19, juris - Beauty Claims: 100.000,00 ? für sieben Werbeaussagen; OLG Celle, Beschluss vom 4. Oktober 2017 - 13 U 78/17, juris und nachgehend BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2018 - I ZR 197/17, juris - Vermindert Muskelstress II: 120.000,00 ? für sechs Werbeaussagen; OLG Celle, Urteil vom 10. März 2016 - 13 U 77/15, juris und nachgehend BGH, Beschluss vom 29. März 2017 - I ZR 71/16, juris: 50.000,00 ? für eine Werbeaussage; OLG Bamberg, Urteil vom 29. Juni 2016 - 3 U 32/16, juris und nachgehend BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - I ZR 167/16, juris - Detox: 30.000,00 ? für eine Werbeaussage).
  • LG München I, 27.11.2020 - 1 HKO 3899/20

    Unzulässige gesundheitsbezogene Werbung für Nahrungsergänzungsmittel im Bereich …

    Rn. 33 Der BGH hat in seinem Beschluss vom 14. Mai 2020, mit dem er die Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Urteil des OLG Hamm vom 02.07.2019 - I -4 U 142/18 (Anl. K 28) zurückgewiesen hat, ausgeführt, dass es sich bei den dort streitgegenständlichen beanstandeten werblichen Aussagen nicht lediglich um das Versprechen eines optisch ansprechenden und als schön empfundenen glatten Aussehens (Beauty Claim) handelt, sondern um Angaben, die auf das gesundheitliche Wohlbefinden abzielen und die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union und des Bundesgerichtshofs als gesundheitsbezogene Angaben gemäß Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 der VO(EG) 1924/2006 anzusehen sind (BGH I ZR 142/19).
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