Weitere Entscheidung unten: LG Köln, 18.01.2001

Rechtsprechung
   AG Kerpen, 18.07.2000 - 22 C 25/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14127
AG Kerpen, 18.07.2000 - 22 C 25/00 (https://dejure.org/2000,14127)
AG Kerpen, Entscheidung vom 18.07.2000 - 22 C 25/00 (https://dejure.org/2000,14127)
AG Kerpen, Entscheidung vom 18. Juli 2000 - 22 C 25/00 (https://dejure.org/2000,14127)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,14127) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen einer Kündigungserklärung bei der Kündigung eines Mietvertrages; Abgabe einer Kündigungserklärung durch einen beschränkt Geschäftsfähigen; Voraussetzungen an einen Mietaufhebungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 123
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.09.1980 - VIII ZR 299/79

    Abschluss eines Mietvertrages über ein Ladenlokal - Vorliegen von Baumängeln und

    Auszug aus AG Kerpen, 18.07.2000 - 22 C 25/00
    So hat BGH mit Urteil vom 24.9.1980 (VIII ZR 299/79, NJW 1981, 43) entschieden, daß gerade bei Miet- und Pachtverhältnissen in aller Regel in einer Kündigungserklärung kein Antrag auf Abschluß eines Aufhebungsvertrages gesehen werden kann (ebenso Hefermehl, a.a.O., § 140 Rdn. 18).
  • OLG Düsseldorf, 14.05.1998 - 10 U 123/97

    Schadensersatz wegen vorzeitiger Vertragsbeendigung bei Miete und

    Auszug aus AG Kerpen, 18.07.2000 - 22 C 25/00
    Das Gericht geht dabei davon aus, daß bei Räumungsklagen die Bruttomiete zugrundezulegen ist (ebenso OLG Düsseldorf , ZMR 1998, 692 und 2000, 211; OLG München , ZMR 1999, 172 - mit Anm. Schmid - LG Cottbus , ZMR 1999, 829).
  • LG Köln, 18.10.1990 - 1 S 215/90

    Mietrückstand des Mieters als Kündigungsgrund des Mietverhältnisses; Erfüllung

    Auszug aus AG Kerpen, 18.07.2000 - 22 C 25/00
    Die 1. Zivilkammer des LG Köln ist in einem Urteil vom 18.10.1990 (1 S 215/90, WuM 1991, 263) davon ausgegangen, daß die Voraussetzungen für die Kündigung nur in dem Zeitpunkt vorliegen müssen, zu welchem die Kündigung zugeht (ebenso: Sonnenschein, in: Staudinger, 1997, § 564 Rdn. 69; Blank, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 7. Aufl., § 554 Rdn. 35).
  • LG Köln, 16.10.1991 - 10 S 207/91
    Auszug aus AG Kerpen, 18.07.2000 - 22 C 25/00
    Nach Ansicht der 10. Zivilkammer des LG Köln (10 S 207/91, WuM 1992, 123) soll es demgegenüber erforderlich sein, daß der Kündigungsgrund bereits bei der Abgabe der Kündigung vorliegt (ebenso: Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., Rdn. IV 23; wohl auch Emmerich, in: Staudinger, 1995, § 554 Rdn. 44: "Die Kündigung wird wirksam mit dem Zugang beim Mieter (§ 130).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Köln, 18.01.2001 - 6 S 221/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,26216
LG Köln, 18.01.2001 - 6 S 221/00 (https://dejure.org/2001,26216)
LG Köln, Entscheidung vom 18.01.2001 - 6 S 221/00 (https://dejure.org/2001,26216)
LG Köln, Entscheidung vom 18. Januar 2001 - 6 S 221/00 (https://dejure.org/2001,26216)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,26216) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 123
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • LG Freiburg, 28.04.2015 - 9 S 109/14

    Wohnraummiete: Maßgeblicher Zeitpunkt des Mietrückstands bei fristloser Kündigung

    Der maßgebliche Zeitpunkt für das Vorliegen der Kündigungsvoraussetzungen wird in Rechtsprechung und Literatur uneinheitlich beurteilt: Nach einer Meinung soll entscheidend sein der Zeitpunkt der Abgabe der Kündigungserklärung (ohne tiefer gehende Begründung Palandt-Weidenkaff, BGB, § 543 Rn. 23 unter Verweis auf § 569 Abs. 4 BGB; ebenso LG Duisburg, Beschluss vom 24.03.2006, 13 T 28/06, WuM 2006, 257; LG Köln, Urteil vom 18.01.2001, 6 S 221/00, ZMR 2002, 123 ff.).
  • LG Duisburg, 24.03.2006 - 13 T 28/06

    Fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzuges

    Erforderlich ist indes nicht zuletzt im Lichte des durch die Mietrechtsreform eingeführten Begründungserfordernisses, dass der zur Kündigung berechtigende Mietrückstand bereits bei Abgabe der Kündigungserklärung vorliegt (so auch LG Köln, ZMR 2002 123).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht