Rechtsprechung
   BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 110/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3924
BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 110/02 (https://dejure.org/2003,3924)
BayObLG, Entscheidung vom 17.06.2003 - 2Z BR 110/02 (https://dejure.org/2003,3924)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Juni 2003 - 2Z BR 110/02 (https://dejure.org/2003,3924)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,3924) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 28; ; WEG § 47

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 28 § 47
    Jahresabrechnung und deren Genehmigung in WEG -Sachen - Kostenfolge bei nicht ordnungsgemäßer Abrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlerhafter Jahresabschluss: Schadenersatz trotz Entlastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ungültiger Beschluss über die Genehmigung einer Hausgeldabrechnung für eine Wohnanlage; Unterlassene formelle Beteiligung des Hausverwalters; Voraussetzungen einer ordnungsgemässen Jahresabrechnung; Angaben über insgesamt gezahlte Wohngeldvorschüsse; Einordnung von ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 761
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 08.05.2003 - 2Z BR 8/03

    Voraussetzungen für die Ungültigerklärung des Genehmigungsbeschlusses durch die

    Auszug aus BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 110/02
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats und inzwischen fast einhelliger Meinung (vgl. z.B. Beschluss des Senats vom 8.5.2003 - 2Z BR 8/03; Niedenführ/Schulze WEG 6. Aufl. 2002 § 28 Rn. 48 m. w. N.) ist eine Jahresabrechnung dann ordnungsgemäß, wenn sie alle in dem betreffenden Abrechnungsjahr vorgenommenen Ausgaben und empfangenen Einnahmen erfasst und gegenüberstellt.

    (5) Zur Vollständigkeit der Abrechnung gehört es schließlich, dass der Stand der gemeinschaftlichen Konten ausgewiesen ist (BayObLGZ 1989, 310/314; Beschluss des Senats vom 8.5.2003 - 2Z BR 8/03).

    Die fehlenden Angaben sind grundsätzlich nachholbar (BayObLGZ 1989, 310/313; BayObLG NJW-RR 1992, 1169; Beschluss des Senats vom 8.5.2003 - 2Z BR 8/03).

  • BayObLG, 18.07.1989 - BReg. 2 Z 66/89

    Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresgesamtabrechnung; Die

    Auszug aus BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 110/02
    (5) Zur Vollständigkeit der Abrechnung gehört es schließlich, dass der Stand der gemeinschaftlichen Konten ausgewiesen ist (BayObLGZ 1989, 310/314; Beschluss des Senats vom 8.5.2003 - 2Z BR 8/03).

    Die fehlenden Angaben sind grundsätzlich nachholbar (BayObLGZ 1989, 310/313; BayObLG NJW-RR 1992, 1169; Beschluss des Senats vom 8.5.2003 - 2Z BR 8/03).

  • BayObLG, 07.05.1992 - 2Z BR 26/92

    Fehlen wesentlicher Bestandteile einer Jahresabrechnung

    Auszug aus BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 110/02
    Guthaben oder Fehlbeträge aus den Vorjahren sind nicht Bestandteil der Jahreseinzelabrechnungen, können aber zur Information und Erinnerung mitgeteilt werden (BayObLG NJW-RR 1992, 1169).

    Die fehlenden Angaben sind grundsätzlich nachholbar (BayObLGZ 1989, 310/313; BayObLG NJW-RR 1992, 1169; Beschluss des Senats vom 8.5.2003 - 2Z BR 8/03).

  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Auszug aus BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 110/02
    Die Entlastung des Verwalters hat die Bedeutung eines negativen Schuldanerkenntnisses, das im Umfang der Entlastung Schadensersatzansprüche und konkurrierende Ansprüche wegen solcher Vorgänge ausschließt, die bei der Beschlussfassung den Wohnungseigentümern bekannt oder für sie bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt erkennbar wären (BGH NJW 1997, 2106/2108; BayObLG ZMR 2001, 567).
  • BayObLG, 04.07.2002 - 2Z BR 139/01

    Anspruch des Wohnungseigentümers auf Einsicht in Abrechnungsunterlagen -

    Auszug aus BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 110/02
    Ein derartiges Abrechnungswesen ist nur dann übersichtlich und korrekt, wenn alle Zahlungen eines Wohnungseigentümers, die während eines Abrechnungsjahres eingehen, unabhängig von der Frage der Anrechnung (§ 366 BGB) als Einnahmen in diesem Jahr verbucht werden (BayObLG ZMR 2002, 946/947).
  • BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 136/02

    Ungültige Eigentümerbeschlüsse - Anfechtung gerichtlicher Entscheidung durch

    Auszug aus BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 110/02
    Im Hinblick darauf erscheint die Belastung der weiteren Beteiligten mit einem Teil der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten geboten (vgl. Beschluss des Senats vom 20.2.2003 - 2Z BR 136/02).
  • BayObLG, 26.09.2002 - 2Z BR 78/02

    Berücksichtigung materieller Kostenerstattungsansprüche bei Kostenentscheidung in

    Auszug aus BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 110/02
    Solche Ansprüche der Wohnungseigentümer sind bei der Kostenentscheidung zu berücksichtigen (BayObLG 2002, 321 ff. = NJW-RR 2003, 80).
  • BayObLG, 23.02.2001 - 2Z BR 36/01

    Entlastung des Hausverwalters

    Auszug aus BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 110/02
    Die Entlastung des Verwalters hat die Bedeutung eines negativen Schuldanerkenntnisses, das im Umfang der Entlastung Schadensersatzansprüche und konkurrierende Ansprüche wegen solcher Vorgänge ausschließt, die bei der Beschlussfassung den Wohnungseigentümern bekannt oder für sie bei Anwendung zumutbarer Sorgfalt erkennbar wären (BGH NJW 1997, 2106/2108; BayObLG ZMR 2001, 567).
  • BayObLG, 12.11.1992 - 2Z BR 73/92

    Ausweisung von Wohngeldvorauszahlungen in der Jahresabrechnung

    Auszug aus BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 110/02
    Die tatsächlich gezahlten Wohngeldvorschüsse sind aber wesentlicher Bestandteil der Abrechnung (BayObLG WuM 1993, 92/93).
  • BayObLG, 22.12.1983 - BReg. 2 Z 6/83
    Auszug aus BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 110/02
    Die Genehmigung der Jahresabrechnung und die Entlastung der Verwaltung sind zwei verschiedene Fragen (BayObLGZ 1983, 314/319).
  • BGH, 11.05.2012 - V ZR 193/11

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans bei

    (c) Dem mutmaßlichen Willen der Wohnungseigentümer wird die Verneinung der Teilnichtigkeit allerdings dann nicht entsprechen, wenn Mängel vorliegen, die zu einer nicht mehr oder nur noch schwer nachvollziehbaren Restabrechnung führen (BayObLG, ZMR 2004, 50, 51; BayObLG, ZMR 2003, 761, 762; Merle in Bärmann, WEG, 11. Aufl. § 28 Rn. 120; Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 28 Rn. 85), wie es auch bei einer Vielzahl von Einzelfehlern der Fall sein kann (vgl. auch OLG Frankfurt, ZWE 2006, 194, 198; Merle, aaO, § 28 Rn. 120).
  • BayObLG, 17.09.2003 - 2Z BR 150/03

    Gültigkeit des Beschlusses über die Jahresabrechnung trotz deren Unrichtigkeit-

    Zwar gehört es nach der Rechtsprechung des Senats (BayObLGZ 1989, 310/314; Beschluss vom 17.6.2003 - 2Z BR 110/02) zur Vollständigkeit der Abrechnung, dass der Stand der gemeinschaftlichen Konten ausgewiesen ist.

    Dass die Abrechnung insgesamt so große Fehler und Lücken aufweist, dass sie zur Gänze als solche unbrauchbar ist (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 17.6.2003 - 2Z BR 110/02), kann im vorliegenden Fall nicht angenommen werden.

    Die Vorinstanzen haben insbesondere außer Betracht gelassen, dass gegen den Verwalter materiell-rechtliche Kostenerstattungsansprüche bestehen (vgl. BayObLGZ 2002, 231; Beschluss des Senats vom 17.6.2003 - 2Z BR 110/02).

  • OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01

    Wohnungseigentumsverfahren wegen Beschlussanfechtung und Auskunft durch den

    Nur wenn die Jahresabrechnung so viele Mängel und Lücken enthält, dass die ordnungsgemäßen Teile für sich alleine keine hinreichende Aussagekraft mehr haben, ist der Beschluss über die Genehmigung der Jahresabrechnung insgesamt für ungültig zu erklären (BayObLG ZMR 2003, 761; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 28 Rz. 85; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 28 WEG Rz. 18).
  • LG Konstanz, 09.01.2008 - 62 T 134/07

    Wohnungseigentumsverfahren: Örtlich zuständiges Beschwerdegericht in

    Der Beschluss ist aber nicht nur in einzelnen Punkten für ungültig zu erklären, wenn die Abrechnung nicht aus sich heraus nachvollziehbar und verständlich ist (OLG Düsseldorf ZMR 1999, 275. BayObLG - 2Z BR 110/02 - 17.06.03; BayObLG - BayObLG - 2Z BR 150/03 - 17.09.03).
  • LG Köln, 18.12.2014 - 29 S 75/14

    Verwalter muss keine perfekte Jahresabrechnung aufstellen!

    Die Kammer weicht mit ihrer Entscheidung nicht von der Entscheidung des BayObLG - Beschluss vom 17.6.2003 - 2 Z BR 110/02 - ab, da diese Entscheidung einen anderen Sachverhalt betraf, nämlich die Auferlegung von Verfahrenskosten auf den Verwalter.
  • LG Nürnberg-Fürth, 30.11.2009 - 14 S 5724/09

    Wohnungseigentum: Beschlussfassung über eine Jahresabrechnung unter Einbeziehung

    Diese haben nach zutreffender und herrschender Ansicht (BayObLG ZMR 2003, 761 [762]; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, § 28 Rn 72; Jennißen, WEG, § 28 Rn. 80; Merle, in: Bärmann, § 28 Rn. 89 m.N.; Schultzky, in: NK-BGB, 2. Aufl., § 28 WEG Rn. 23; Abramenko, in: Riecke/Schmidt, § 28 Rn. 91; Staudinger/ Bub, § 28 Rn. 396) in der Jahresabrechnung als Beschlussgegenstand und nicht lediglich als Information a limine nichts verloren und sind nicht Bestandteil derselben.
  • BayObLG, 29.12.2004 - 2Z BR 112/04

    Nichtiger Eigentümerbeschluss zur künftigen Freistellung des Verwalters von

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist eine Jahresabrechnung jedoch insgesamt für ungültig zu erklären, wenn sie so viele Mängel und Lücken enthält, dass die ordnungsmäßigen Teile für sich allein keine hinreichende Aussagekraft mehr haben (BayObLG ZMR 2003, 761).
  • BayObLG, 04.04.2005 - 2Z BR 198/04

    Kein Anspruch auf Einzeljahresabrechnung zur Weiterleitung als

    In den Einzelabrechnungen sind die Einnahmen und Ausgaben unter Mitteilung des jeweils angewendeten Verteilungsschlüssels auf die einzelnen Wohnungseigentümer aufzuteilen (st. Rspr. des Senats, vgl. BayObLGZ 1993, 185/188 m.w.N., ZMR 2003, 761/762).
  • OLG München, 05.04.2005 - 32 Wx 15/05

    Zulässige Erfassung der Instandhaltungsrücklage in der Ausgabenspalte

    Schließlich hat die Jahresabrechnung die Entwicklung der gemeinschaftlichen Konten, insbesondere der Instandhaltungsrücklage, einschließlich der Zinserträge auszuweisen (BayObLGZ 1993, 185/188 m.w.N.; ZMR 2003, 761/762).
  • BayObLG, 03.12.2003 - 2Z BR 164/03

    Jahresabrechnung mit Abrechnungssaldo aus vergangenen Wirtschaftsjahren und

    Guthaben oder Fehlbeträge aus den Vorjahren sind nicht Bestandteil der Jahreseinzelabrechnung und können nur zur Information und Erinnerung mitgeteilt werden (BayObLG NJW-RR 1992, 1169; Beschluss des Senats vom 17.6.2003 - 2Z BR 110/02).
  • BayObLG, 08.04.2004 - 2Z BR 193/03

    Grenzen der Einwendungsbefugnis bei bestandskräftiger Jahresabrechnung

  • AG Konstanz, 17.07.2008 - 12 C 16/08

    Beanstandung der Jahresabrechnung

  • AG Aachen, 22.02.2008 - 86 C 1/07

    Rechtliche Ausgestaltung einer Anfechtungsklage auf Ungültigerklärung von

  • LG Stuttgart, 27.02.2008 - 10 S 2/07

    Anspruch auf Zahlung der Kosten des Austauschs von Heizungsthermostatventilen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht