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   OLG München, 25.01.2006 - 34 Wx 114/05   

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https://dejure.org/2006,24264
OLG München, 25.01.2006 - 34 Wx 114/05 (https://dejure.org/2006,24264)
OLG München, Entscheidung vom 25.01.2006 - 34 Wx 114/05 (https://dejure.org/2006,24264)
OLG München, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - 34 Wx 114/05 (https://dejure.org/2006,24264)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • AG Bayreuth - 2 UR II 26/04
  • LG Bayreuth - 42 T 81/05
  • OLG München, 25.01.2006 - 34 Wx 114/05

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1040
  • ZMR 2006, 311
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 10.04.2002 - 2Z BR 70/01

    Umlage von Wohngeldrückständen zahlungsunfähiger Wohnungseigentümer - Positionen

    Auszug aus OLG München, 25.01.2006 - 34 Wx 114/05
    Bei der Beschlussfassung über Maßnahmen der Instandhaltung und Instandsetzung haben die Wohnungseigentümer im Allgemeinen einen Ermessensspielraum (vgl. z.B. BayObLG NZM 2002, 531/532), dessen Grenzen nicht zu kleinlich gezogen werden dürfen.

    Je dringender Sanierungsmaßnahmen sind, umso weniger können Kostengesichtspunkte eine Rolle spielen (BayObLG NZM 2002, 531/532; WE 1996, 476).

  • BGH, 19.09.2002 - V ZB 37/02

    Ermittlung von Abstimmungsergebnissen einer Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG München, 25.01.2006 - 34 Wx 114/05
    Zur Instandhaltung und Instandsetzung gehören insbesondere solche Maßnahmen, die der Beseitigung von bei der Begründung von Wohnungseigentum vorhandenen Mängeln dienen (Palandt/Bassenge BGB 65. Aufl. § 22 WEG Rn. 7 m.w.N.), ebenso wie solche, die einen vorhandenen Zustand an rechtliche Anforderungen anpassen (BGH NJW 2002, 3629/3632; Palandt/Bassenge § 22 WEG Rn. 9).
  • BayObLG, 18.08.2004 - 2Z BR 114/04

    Bezeichnung der Wohnungseigentümer bei gerichtlicher Geltendmachung von

    Auszug aus OLG München, 25.01.2006 - 34 Wx 114/05
    Die Eigentümerbeschlüsse beinhalten nach ihrem Wortlaut und nach ihrem nächstliegenden Sinn hinsichtlich der Kosten noch keine verbindliche Regelung zur Höhe der Sonderumlage und zu dem dabei anzuwendenden Kostenverteilungsschlüssel (vgl. z.B. BayObLG NZM 2005, 110).
  • OLG Frankfurt, 09.11.1972 - 20 W 261/72
    Auszug aus OLG München, 25.01.2006 - 34 Wx 114/05
    Im Hinblick auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (MDR 1974, 848), wonach Rechtsanwalts- und Sachverständigenhonorare, die im Zusammenhang mit der Bereinigung von Sachmängelansprüchen entstanden sind, nicht aus der gemäß § 21 Abs. 5 Nr. 4 WEG gebildeten Instandhaltungsrückstellung bezahlt werden dürfen, bedarf es einer Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 28 Abs. 2 FGG nicht.
  • BGH, 14.03.2018 - V ZB 131/17

    Durchführung eines gegen die übrigen Wohnungseigentümer gerichteten selbständigen

    Es entspricht daher regelmäßig ordnungsmäßiger Verwaltung, vor der Beschlussfassung über Instandsetzungsmaßnahmen deren erforderlichen Umfang und den dafür erforderlichen Aufwand zu ermitteln (vgl. BayObLG, NZM 1999, 280; OLGR München 2006, 330; OLGR Hamm 2007, 430, 432; Vandenhouten in Niedenführ/Vandenhouten, WEG, 12. Aufl., § 21 Rn. 73; Bärmann/Merle, WEG, 13. Aufl., § 21 Rn. 112 a).
  • LG München I, 28.06.2007 - 1 T 2063/07

    Wer vergibt große Reparaturaufträge?

    Dies ist zulässig (OLG München ZMR 2006, 311).
  • LG Hamburg, 10.04.2013 - 318 S 87/12

    Wohnungeigentum: Beauftragung eines Dritten mit der Erstellung der

    Eine Maßnahme liegt dann im Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer, wenn sie bei objektiv vernünftiger Betrachtung unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls nützlich ist (BayObLG, NJOZ 2004, 90, 92), sich also bei einer an den konkreten Bedürfnissen und Möglichkeiten der Gemeinschaft ausgerichteten Kosten-Nutzen-Analyse und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung wie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gemeinschaft als vertretbar darstellt (OLG München, B. v. 25.01.2006 - 34 Wx 114/05, abrufbar unter BeckRS 2006, 01530).
  • BGH, 11.06.2015 - V ZB 78/14

    Wohnungseigentumssache: Bemessung der Beschwer für das Erreichen der

    Es geht allein um die von Rechtsprechung und Literatur bislang, wie in der angefochtenen Entscheidung, bejahte Frage, ob die Kosten für die Feststellung des Instandsetzungsbedarfs aus der Instandhaltungsrückstellung bestritten werden dürfen (vgl. OLG München OLGR 2006, 330, 331; Sauren, WEG, 6. Aufl., § 21 Rn. 12I Stichwort Zweckbindung; Spielbauer/Then, WEG, 2. Aufl., § 21 Rn. 64).
  • AG Hamburg, 23.04.2018 - 22a C 280/17

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Beschluss über die Erstellung

    Dies ist der Fall, wenn sich die Maßnahme nach einer an den konkreten Bedürfnissen und Möglichkeiten der Gemeinschaft ausgerichteten Kosten-Nutzen-Analyse und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung wie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gemeinschaft als vertretbar darstellt (So überzeugend Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 12. Auflage, § 21 Rz. 71; OLG München ZMR 2006, 311).
  • LG Bielefeld, 15.06.2011 - 23 T 442/10

    Kreditaufnahme durch WEG: Ordnungsgemäße Verwaltung?

    Dies ist der Fall, wenn die Maßnahme bei einer an den konkreten Bedürfnissen und Möglichkeiten der Gemeinschaft ausgerichteten Kosten-Nutzen-Analyse und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung sowie der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Gemeinschaft als vertretbar erscheint (OLG München ZMR 2006, 311; BayObLG NZM 2002, 531).
  • AG Essen, 17.02.2022 - 196 C 123/21

    Beschlossene Sanierung der Heizungsanlage ordnungsmäßig?

    Eine Maßnahme ist nützlich, wenn sie bei objektiv vernünftiger Betrachtungsweise unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls dem geordneten Zusammenleben der Wohnungseigentümer als Eigentümer dient (OLG München BeckRS 2006, 1530; KG BeckRS 2004, 8101).
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