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   LG Köln, 07.05.2007 - 29 T 55/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,25240
LG Köln, 07.05.2007 - 29 T 55/06 (https://dejure.org/2007,25240)
LG Köln, Entscheidung vom 07.05.2007 - 29 T 55/06 (https://dejure.org/2007,25240)
LG Köln, Entscheidung vom 07. Mai 2007 - 29 T 55/06 (https://dejure.org/2007,25240)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Nebenkostenjahresabrechnung; Erforderlichkeit einer Balkonsanierung; Bildung von Abgrenzungsposten für Heizungskosten und Wasser/Abwasserkosten für eine Eigentumswohnanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2007, 652
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 03.05.2001 - 15 W 7/01

    Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Jahresabrechnung des

    Auszug aus LG Köln, 07.05.2007 - 29 T 55/06
    Die Rechnungsabgrenzungsposten sind dabei offen und in nachvollziehbarer Weise auszuweisen (vgl. OLG Hamm ZWE 2001, 446).
  • LG Düsseldorf, 18.05.2011 - 25 S 79/10

    Anfechtung der Jahresabrechnung nur in der gesetzlichen Frist

    Von dem Grundsatz, dass die Jahresabrechnung nur die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben in dem betreffenden Abrechnungsjahr enthalten darf, Forderungen und Verbindlichkeiten also darin ebenso wenig erscheinen dürfen wie Zahlungen, die im Vorjahr eingegangen sind oder im nächsten Jahr erwartet werden, werden in der Literatur und Rechtsprechung Ausnahmen lediglich für die Heizkosten und teilweise für die Wasser- und Abwasserkosten gemacht (Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 28 Rn 79f; Niederführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 28 Rn 51; Greiner, WohnungseigentumsR, Rn 870, 916; Bärmann-Merle, WEG, 11. Aufl., § 28 Rn 71; BayObLG ZMR 2004, 131; OLG Hamm ZWE 2001, 446; Landgericht Nürnberg-Fürth ZMR 2009, 74; Landgericht Köln ZMR 2007, 652).
  • AG Herne, 03.01.2012 - 28 C 47/11

    Rechtmäßigkeit des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung über die

    Der Inhalt eines Eigentümerbeschlusses muss aber klar und bestimmt, jedenfalls im Wege der Auslegung bestimmbar sein, vgl. OLG Köln, BeckRS 2004, 07947, OLG Düsseldorf ZMR 2004, 282, LG Köln BeckRS 2007, 13266, Bärmann/Merle WEG 10. Auflage § 23 Rd. 52.
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