Weitere Entscheidung unten: LG Lüneburg, 06.03.2008

Rechtsprechung
   LG München I, 28.06.2007 - 1 T 2063/07   

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LG München I, 28.06.2007 - 1 T 2063/07 (https://dejure.org/2007,22224)
LG München I, Entscheidung vom 28.06.2007 - 1 T 2063/07 (https://dejure.org/2007,22224)
LG München I, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - 1 T 2063/07 (https://dejure.org/2007,22224)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wer vergibt große Reparaturaufträge?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wohnungseigentümer müssen über größere Sanierungsaufträge selbst entscheiden! (IMR 2009, 58)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2008, 488
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 03.08.2000 - 2Z BR 184/99

    Glas als Gemeinschaftseigentum oder Wohnungseigentum

    Auszug aus LG München I, 28.06.2007 - 1 T 2063/07
    Da ein Austausch der Fenster ohne Austausch der Innenseite nicht möglich ist, kommt es in diesem Fall auf die, zitierte Rechtsprechung des BayObLG in ZWE 2001, 71 (Isolierglasfenster zwingend Gemeinschaftseigentum) nicht an.
  • BayObLG, 20.11.2002 - 2Z BR 144/01

    Fertigstellung durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer - Anforderungen an

    Auszug aus LG München I, 28.06.2007 - 1 T 2063/07
    Der Gesamtbetrag muss aber beschlossen werden, zumal hier die einzelnen auf die Eigentümer entfallenden Beträge nicht ausgewiesen sind (vgl. BayObLG NZM 2003, 66 m.w.Nw.) Die Folge ist die Gesamtnichtigkeit des Finanzierungsbeschlusses, da die Finanzierung nur einheitlich sinnvoll ist.
  • OLG München, 25.01.2006 - 34 Wx 114/05
    Auszug aus LG München I, 28.06.2007 - 1 T 2063/07
    Dies ist zulässig (OLG München ZMR 2006, 311).
  • BayObLG, 09.09.1999 - 2Z BR 54/99

    Nicht ordnungsmäßige Verwaltung mangels Einholung von Vergleichsangeboten über

    Auszug aus LG München I, 28.06.2007 - 1 T 2063/07
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung bedarf es vor Beschlussfassung über eine aufwändigere Sanierungs- oder Renovierungsmaßnahme regelmäßig der Einholung verschiedener Alternativ- oder Konkurrenzangebote (vgl. OLG Köln, ZMR 2004, 148; BayObLG ZMR 2000, 39, ZMR 2004, 148).
  • BayObLG, 14.08.2003 - 2Z BR 112/03

    Reparatur anstelle von Sanierung unter dem Gesichtspunkt ordnungsgemäßer

    Auszug aus LG München I, 28.06.2007 - 1 T 2063/07
    (BayObLG ZMR 2003, 951).
  • OLG Köln, 14.04.1997 - 16 Wx 89/97

    Erneuerung einfach verglaster Holzfenster durch isolierverglaste Kunststoffenster

    Auszug aus LG München I, 28.06.2007 - 1 T 2063/07
    Bei dem Austausch von Holz- gegen Kunststofffenster handelt es sich im Regelfall nicht um eine bauliche Veränderung, sondern um eine Maßnahme modernisierender Instandsetzung (BayObLGR 2005, 266; WuM 1991, 56; OLG Köln WuM 1997, 455; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 22 Rdnr. 9).
  • BayObLG, 23.01.2003 - 2Z BR 123/02

    Instandhaltungsmaßnahmen in Eigentumswohnanlage - tatrichterliche Würdigung -

    Auszug aus LG München I, 28.06.2007 - 1 T 2063/07
    Die Wohnungseigentümer besitzen einen Beurteilungsspielraum zwischen mehreren möglichen Alternativen und müssen weder zwangsläufig die aufwendigste noch die kostengünstigste ergreifen (siehe etwa BayObLG ZMR 2003, 436).
  • BayObLG, 07.11.1990 - BReg. 2 Z 118/90
    Auszug aus LG München I, 28.06.2007 - 1 T 2063/07
    Bei dem Austausch von Holz- gegen Kunststofffenster handelt es sich im Regelfall nicht um eine bauliche Veränderung, sondern um eine Maßnahme modernisierender Instandsetzung (BayObLGR 2005, 266; WuM 1991, 56; OLG Köln WuM 1997, 455; Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 22 Rdnr. 9).
  • LG Mainz, 23.01.2003 - 8 T 181/98

    Ungültigerklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses über eine

    Auszug aus LG München I, 28.06.2007 - 1 T 2063/07
    Jedoch lässt sich auch im Fall einer Grundsatzentscheidung nur aufgrund von im Vorfeld erholten Angeboten verschiedener Fachunternehmen der aus fachlicher Sicht notwendige Sanierungsaufwand ersehen (vgl. LG Mainz, 8 T 181/98).
  • AG Heidelberg, 09.04.2009 - 45 C 73/08

    Beauftragung eines RA ist von § 27 Abs. 2 Nr. 2 WEG gedeckt

    Für die Ermächtigung des Verwalters zur eigentlichen Auftragsvergabe gilt, dass diese zwar ein grundsätzlich zulässiges Vorgehen darstellt, da dieser auch in der Ausführungsphase Ansprechpartner bleiben wird und bis zum endgültigen Vertragsschluss bei größeren Sanierungsprojekten immer noch Preisschwankungen, Nachträge etc. zu erwarten sind (LG München, B. v. 28.06.2007, 1 T 2063/07, juris, ZMR 2008, 488, m. w. N.).

    Der Kläger weist zu Recht darauf hin, dass das LG München (ZMR 2008, 488 unter Hinweis auf OLG Köln, ZMR 2004, 148 und BayObLG, ZMR 2000, 39, ZMR 2004, 148) Folgendes ausgeführt hat: "Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung bedarf es vor Beschlussfassung über eine aufwändigere Sanierungs- oder Renovierungsmaßnahme regelmäßig der Einholung verschiedener Alternativ- oder Konkurrenzangebote.

    Der Beschluss zu TOP 8 a ist teilbar, da es ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen kann, zunächst einen Grundlagenbeschluss über die Art der Sanierung zu fassen und die Umsetzung einer weiteren Beschlussfassung vorzubehalten (LG München, ZMR 2008, 488, juris, m. w. N.).

  • LG München I, 10.11.2008 - 1 T 4472/08

    Wohnungseigentum: Anforderungen an eine Jahresabrechnung; Berufung auf einen vom

    Dies entspricht auch der bisherigen Rechtsprechung der Kammer: In der Entscheidung vom 28.06.2007 (Az.: 1 T 2063/07) hat die Kammer dargelegt, dass es grundsätzlich möglich ist, den Verwalter zur eigentlichen Auftragsvergabe zu ermächtigen, solange die grundsätzlichen Ermessensentscheidungen in der Hand der Eigentümer verbleiben (Ziffer II 3 c des Beschlusses, zit. nach BeckRS).
  • LG Karlsruhe, 07.10.2014 - 11 S 8/14

    Anfechtbarkeit von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Kurzfristige Ansetzung einer

    Die Auswahl des am besten geeigneten Angebots muss Sache der Eigentümerversammlung bleiben (Urteil der Kammer vom 26. November 2013 - 11 S 111/12; LG München I, Beschluss vom 28. Juni 2007 - 1 T 2063/07 - ZMR 2008, 488; Bärmann/Merle WEG 12. Auflage 2013 § 21 Rn. 107).
  • LG München I, 09.05.2011 - 1 S 22360/10

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit einer Beschlussanfechtungsklage bei

    Es geht hier nicht um den Beschluss einer Sonderumlage, der freilich stets einen genau feststehenden Betrag enthalten muss (so jeweils der Fall in BayObLG NZM 2003, 66; LG München I ZMR 2008, 488).
  • AG München, 28.07.2008 - 485 C 602/07

    Wohnungseigentum: Nicht ordnungsgemäße Führung der Beschlusssammlung als

    Die entscheidenden Beschlüsse wurden durch Beschluss des Landgerichts München I vom 28.06.2007 rechtskräftig für ungültig erklärt, Az. 1 T 2063/07.

    Obwohl das Landgericht München I im Verfahren 1 T 2063/07 mit Beschluss vom 28.06.2007 die Ungültigerklärung der Beschlüsse zur Fenstersanierung der Eigentümerversammlung vom 02.12.2004 insbesondere auch damit begründet hatte, dass dem Verwalter durch Übertragung der Auswahl der mit der Durchführung zu beauftragenden Firmen Kernkompetenzen der Gemeinschaft übertragen worden seien, wurden in den Beschlüssen vom 13.09.2007 zu TOP 2.4, 2.6 und 2.7 die Sanierungsmaßnahmen so beschlossen, dass die Verwaltung Angebote einholt und ohne Rücksprache mit dem Verwaltungsbeirat oder Beschlussfassung durch die Eigentümerversammlung den Auftrag vergibt.

  • AG Berlin-Charlottenburg, 26.05.2016 - 72 C 16/16

    Wohnungseigentumssache: Erfordernis und Umfang einer fristgerechten Begründung

    Für die Ermächtigung des Verwalters zur eigentlichen Auftragsvergabe gilt, dass diese zwar ein grundsätzlich zulässiges Vorgehen darstellt, da dieser auch in der Ausführungsphase Ansprechpartner bleiben wird und bis zum endgültigen Vertragsschluss bei größeren Sanierungsprojekten immer noch Preisschwankungen, Nachträge etc. zu erwarten sind (vgl. LG München, Beschl. v. 28. Juni 2007 - 1 T 2063/07, ZMR 2008, 488, m.w.N.).
  • AG Hamburg-Blankenese, 22.04.2020 - 539 C 26/19

    WEG: Entlastung eines ausgeschiedenen Verwalters; Bestimmtheitsanforderungen beim

    Das LG München I, ZMR 2008, 488, Rz. 37 bei juris schreibt: "Angesichts einer bloßen Circa-Angabe der Kosten, die sich erst .
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Rechtsprechung
   LG Lüneburg, 06.03.2008 - 2 T 21/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,39405
LG Lüneburg, 06.03.2008 - 2 T 21/08 (https://dejure.org/2008,39405)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 06.03.2008 - 2 T 21/08 (https://dejure.org/2008,39405)
LG Lüneburg, Entscheidung vom 06. März 2008 - 2 T 21/08 (https://dejure.org/2008,39405)
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Papierfundstellen

  • ZMR 2008, 488
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Mönchengladbach, 22.11.2001 - 5 T 209/01

    Sofortige Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus LG Lüneburg, 06.03.2008 - 2 T 21/08
    Zwar ist kein ausschließlicher Anwendungsbereich für Rechtsanwälte gegeben, jedoch kann der Hausverwalter mangels Anwaltseigenschaft nur aufgrund Vereinbarung eine Vergütung vom Auftraggeber nach dem RVG fordern, vgl. auch LG Mönchengladbach, 5 T 209/01.
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