Rechtsprechung
OLG Hamburg, 07.02.2005 - 2 Wx 45/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Aufhebung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümergesellschaft; Stilllegung einer Fußbodenheizung; Auslegung einer vertraglich vereinbarten Teilungserklärung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 21 Abs. 3 § 23 Abs. 2 § 24
Rechtsfolgen der Nichtbeachtung von Formvorschriften für das Zustandekommen eines Beschlusses der Eigentümerversammlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 30.10.2000 - 102b II 349/00
- LG Hamburg, 19.04.2002 - 318 T 200/00
- OLG Hamburg, 07.02.2005 - 2 Wx 45/02
Papierfundstellen
- ZMR 2005, 397
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.07.1997 - V ZB 2/97
Formvorschriften für Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung
Auszug aus OLG Hamburg, 07.02.2005 - 2 Wx 45/02
Der systematische und sachliche Zusammenhang mit Satz 1 ergibt, dass nur ein Wohnungseigentümer das Protokoll unterschreiben soll, der auch an der Versammlung teilgenommen hat (vgl. BGHZ 136, 187 zu einem vom Hanseatischen Oberlandesgericht vorgelegten Beschluss vom 17.12.1996 (2 Wx 87/94) hinsichtlich einer Teilungserklärung mit im Wesentlichen identischem Wortlaut).Da es sich um eine Gültigkeits- und nicht um eine Existenzvoraussetzung handelt, ist der Beschluss mit der Beschlussfassung (zunächst) zustande gekommen, so dass die Anfechtungsfrist (§§ 23 Abs. 4, 43 Abs. 1 Nr. 4WEG) ab diesem Zeitpunkt zu laufen begann und deswegen eine Rechtsunsicherheit nicht entstehen konnte (BGHZ 136, 187).
- OLG Karlsruhe, 27.08.1986 - 11 W 39/86
Kostentragung für den Einbau eines Hauptwärmemengenzählers in die Heizungsanlage; …
Auszug aus OLG Hamburg, 07.02.2005 - 2 Wx 45/02
Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass die Gründe des Amtsgerichtes und des Landgerichtes zur Stilllegungsverpflichtung der Antragsteller wegen einer das Maß des § 14 Nr. 1 WEG übersteigenden Beeinträchtigung durch die streitige bauliche Veränderung gemäß § 22 Abs. 1 WEG (Fußbodenheizung, Heißwasserschlange) keine Rechtsfehler aufzuweisen scheinen (vgl. auch OLG Karlsruhe, WuM 1987, 97).
- LG Frankfurt/Oder, 15.12.2009 - 6a S 41/09
Wohnungseigentumssache: Wahrung der Anfechtungsfrist bei verzögerter Zustellung …
Den von den Klägern zur Begründung ihrer Rechtsauffassung zitierten Gerichtsentscheidungen, insbesondere des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (Beschluss vom 24. März 2006, 2 W 230/03, NZM 2007, 132), liegen ebenso wie der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 3. Juli 1997, V ZB 2/97, BGZ 136, 187 = NJW 1997, 2956; vgl. auch OLG Hamm NZM 2008, 808; ZWE 2002, 234; OLG München, NZM 2007, 772 = ZWE 2008, 31; OLG Köln NZM 2007, 133: Protokollbuch; ZMR 2007, 388; OLG Hamburg ZMR 2005, 397; OLG Frankfurt OLGR 2006, 421; AG Köln ZMR 2002, 793) Fallgestaltungen hinsichtlich der Formulierung einer qualifizierten Protokollierungsklausel zugrunde, die sich im Wesentlichen von der in § 5 Buchstabe i der Teilungserklärung niedergelegten Regelung unterscheiden.