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| LG Mönchengladbach, 23.05.1984 - 4 S 88/84 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZMR 1985, 166
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Jena, 15.05.2006 - 4 U 763/05
Streitwert bei Annahmeverzug
Dabei war - entgegen der Auffassung der Beklagten - der Feststellungsantrag nicht zu berücksichtigen, denn neben dem Rückzahlungsantrag nach Anfechtung des Kaufvertrages fehlt einem Antrag auf Feststellung des Annahmeverzuges des Beklagten jede selbständige wirtschaftliche Bedeutung, so dass er in Abweichung von der Regel des § 5 ZPO wertmäßig außer Betracht zu bleiben hat (…Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 27. Auflage 2005, § 5 Rn. 8; LG Mönchengladbach, Beschluss vom 23.05.1984, Az: 4 S 88/84 = ZMR 1985, 166; offen gelassen von BGH, Beschluss vom 15.03.1989, Az: VIII ZR 300/88 = NJW-RR 1989, 826). - KG, 22.07.2008 - 2 U 80/07
Streitwertfestsetzung: Wert bei einem mit einer Leistungsklage verbundenen Antrag …
Bei der Festsetzung des Streitwertes war - entgegen der vom Landgericht in seinem Streitwertbeschluss vom 24. Oktober 2007 geäußerten Auffassung - zu berücksichtigen, dass der auf Feststellung eines Annahmeverzuges gerichtete Klageantrag dann nicht werterhöhend wirkt, wenn er - wie vorliegend - neben einem Leistungsantrag geltend gemacht wird, dessen Erfüllung von einer Zug-um-Zug-Leistung des Klägers abhängt, mit der sich der Beklagte in dem angeblichen Annahmeverzug befinden soll (…ebenso: Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 27. Auflage 2005, § 5 Rn. 8; OLG Jena, RVGreport 2006, 360; LG Mönchengladbach, ZMR 1985, 166; offen gelassen von BGH, NJW-RR 1989, 826). - OVG Berlin, 16.04.1991 - 6 M 9.91
Wohngeld; Verfassungsmäßigkeit; Ausweglosigkeit; Student
Die Ungleichbehandlung dieses Personenkreises mit den Empfängern von Wohngeld war nach wie vor dadurch gerechtfertigt, daß die Auszubildenden des tertiären Bildungssektors mit Hilfe von erheblichen öffentlichen Mitteln für Lebensunterhalt und Ausbildung die Chance erhalten, einen gehobenen Beruf zu ergreifen, der regelmäßig eine gute Lebensgrundlage bietet (wie OVG Münster, OVG Hamburg, ZMR 1985 S 166, Bayr VGH vom 3.11.1987 - 12 C 87.03380).
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