Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 25.08.1999 - 3 Wx 270/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG § 21 IV
Ordnungsgemäße Verwaltung; Schadensersatzanspruch; Verzicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
WEG § 21 Abs. 4
Verzicht auf Schadensersatz gegen früheren Verwalter widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 381
- NZM 2000, 347
- ZMR 2000, 243
Wird zitiert von ... (9)
- LG Dortmund, 24.11.2015 - 9 S 41/14
"Sonderkosten" haben in der Jahresabrechnung nichts verloren!
Die Ablehnung der Geltendmachung eines Anspruchs widerspricht nur dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Voraussetzungen eines solchen Anspruchs schlüssig dargelegt sind und begründet erscheinen ( OLG Hamm NJW-RR 2004, 805; OLG Düsseldorf ZMR 2000, 243 ). - OLG Hamm, 22.12.2003 - 15 W 396/03
Zur Zulässigkeit der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch …
Das Absehen von der Geltendmachung solcher Ansprüche widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Voraussetzungen eines solchen Anspruchs schlüssig dargelegt sind und begründet erscheinen (OLG Düsseldorf NJW-RR 2000, 381). - LG Koblenz, 30.04.2018 - 2 S 67/16
Verwalter macht Fehler - Gemeinschaft muss ihn verklagen
Das Absehen von der Geltendmachung solcher Ansprüche widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Voraussetzungen eines solchen Anspruchs schlüssig dargelegt und begründet erscheinen (OLG Hamm, Beschluss v. 22.12.2003, Az. 15 W 396/03; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.08.1999, Az. 3 Wx 270/99 ).
- LG Köln, 09.02.2012 - 29 S 181/11
Vollumfänglicher Zugriff auf die Wohngeldzahlungen zu Gunsten der …
Umgekehrt widerspricht es in der Regel ordnungsgemäßer Verwaltung, offensichtlich schlüssig dargelegte Schadensersatzansprüche nicht gerichtlich geltend zu machen (OLG Hamm, NJW-RR 2004, 805; OLG Düsseldorf, NZM 2000, 347). - LG Hamburg, 29.07.2009 - 318 T 80/08
Wohnungseigentumsverfahren: Auslegung der Parteibezeichnung in der …
a) Es widerspricht in der Regel ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn schlüssige Forderungen und Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht eingefordert werden (OLG Düsseldorf, NZM 2000, 347;… Jennißen-Heinemann, WEG, § 21 Rdnr. 107;… Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, § 21 Rdnr. 42;… Riecke/Schmid-Drabek, WEG, 2. Auflage, § 21 Rdnr. 149). - AG Wuppertal, 09.02.2011 - 91b C 138/10
Vorliegen einer ordnungsgemäßen Verwaltung bei Ablehnung eines Antrags auf …
Soweit die Klägerin die Entscheidung OLG Düsseldorf 3 Wx 270/99 zitiere, sei zu berücksichtigen, dass es dort darum gegangen sei, einen früheren Verwalter in Anspruch zu nehmen und dort die Ersatzansprüche offensichtlich schlüssig und begründet erschienen. - LG München I, 30.07.2025 - 1 S 14732/24
Beschlussersetzung, ordnungsgemäße Verwaltung, Schadensersatzansprüche, …
Das Absehen von der Geltendmachung eines derartigen Anspruchs widerspricht im Gegenschluss dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Voraussetzungen eines solchen Anspruchs schlüssig dargelegt und begründet erscheinen (Landgericht München I, Urteil vom 9. November 2023, 36 S 15835/22 mit Verweis auf LG Koblenz, BeckRS 2018, 22554; BayObLG, BeckRS 1994, 8453; OLG Hamm, NJW-RR 2004, 805 ff.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 381, 382;… Hogenschurz, a.a.O., § 26, Rdnr. 319). - LG München I, 09.11.2023 - 36 S 15835/22
Wohnungseigentum
Das Absehen von der Geltendmachung eines derartigen Anspruchs widerspricht damit ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die Voraussetzungen eines solchen Anspruchs schlüssig dargelegt und begründet erscheinen (…LG Koblenz, a.a.O.; OLG Hamm, NJW-RR 2004, 805 ff.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 381, 382; anders in zweifelhaften Fällen LG Itzehoe, ZWE 2015, 417). - LG Frankfurt/Main, 17.05.2011 - 9 S 54/10
Durchsetzung eines Zahlungsanspruchs
Zwar ist anerkannt, dass das Absehen von der Geltendmachung von Ansprüchen ordnungsgemäßer Verwaltung widerspricht, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs schlüssig dargelegt sind und begründet erscheinen, wobei die Berücksichtigung sonstiger bei der Ermessensentscheidung zu berücksichtigender Gesichtspunkte wie z.B. ein Prozesskostenrisiko nicht ausgeschlossen ist (Oberlandesgericht Hamm NJW-RR 2004, 805; Oberlandesgericht Düsseldorf NJW-RR 2000, 381).
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