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Rechtsprechung
   BayObLG, 23.03.2000 - 2Z BR 177/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6600
BayObLG, 23.03.2000 - 2Z BR 177/99 (https://dejure.org/2000,6600)
BayObLG, Entscheidung vom 23.03.2000 - 2Z BR 177/99 (https://dejure.org/2000,6600)
BayObLG, Entscheidung vom 23. März 2000 - 2Z BR 177/99 (https://dejure.org/2000,6600)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WEG § 21 Abs. 5, BGB § 823
    Wohnungseigentum; Verkehrssicherungspflicht für Privatstraße mit Geh- und Fahrtrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 5; BGB § 823
    Verkehrssicherungspflichten des Hausverwalters und der Wohnungseigentümer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Errichtung einer Straßenlaterne; Gebotenheit der Anbringung einer zusätzlichen Beleuchtung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ; Mitwirkung bei der Herstellung eines erstmaligen ordnungsmäßigen Zustandes der Wohnanlage

Verfahrensgang

  • AG München - 481 UR II 208/99
  • LG München I - 1 T 11069/99
  • BayObLG, 23.03.2000 - 2Z BR 177/99

Papierfundstellen

  • NZM 2000, 676 (Ls.)
  • ZMR 2000, 470
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 17.02.2000 - 2Z BR 180/99

    Pflichten des Hausverwalters gegenüber den Wohnungseigentümern

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2000 - 2Z BR 177/99
    (3) Zu einer ordnungsmäßigen, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entsprechenden Verwaltung (§ 21 Abs. 5 WEG ) gehört die Wahrung der Verkehrssicherungspflicht (BayObLGZ 2000, 43;… Palandt/Bassenge BGB 59. Aufl. § 21 WEG Rn. 8).
  • BayObLG, 19.06.1997 - 2Z BR 35/97

    Verfahrensvorschriften bei faktischer und werdender …

    Auszug aus BayObLG, 23.03.2000 - 2Z BR 177/99
    Den Antragstellern kann aber in Anbetracht der Mehrheitsverhältnisse eine vorherige Anrufung der Versammlung nicht zugemutet werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 1443 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 163).
  • OLG Düsseldorf, 02.02.1998 - 3 Wx 345/97
    Auszug aus BayObLG, 23.03.2000 - 2Z BR 177/99
    Den Antragstellern kann aber in Anbetracht der Mehrheitsverhältnisse eine vorherige Anrufung der Versammlung nicht zugemutet werden (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 1443 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 163).
  • OLG München, 26.10.2010 - 32 Wx 26/10

    Wohnungseigentum: Anspruch gegen eine Wohnungseigentümergemeinschaft zur …

    Im vorliegenden Fall ist jedoch davon auszugehen, dass die Antragsteller auf einer Eigentümerversammlung mit Sicherheit keine Mehrheit finden werden, so dass es einer vorherigen Befassung der Eigentümerversammlung nicht bedarf (vgl. BayObLG ZWE 2000, 580 = NZM 2000, 676).
  • OLG Schleswig, 03.09.2004 - 2 W 90/03

    Bestimmung über die Nutzung von Gemeinschaftseigentum einer …

    Die Maßnahme ist auch ohne Ermächtigungsbeschluss der Wohnungseigentümer jedenfalls aus dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag gerechtfertigt (vgl. für die Geschäftsführung eines Wohnungseigentümers Senat, Beschluss vom 14.08.2003, SchlHA 2004, 214; BayObL ZMR 2000, 470; OLG Frankfurt OLGZ 1982, 16).
  • BayObLG, 11.05.2001 - 2Z BR 95/00

    Verkehrssicherungspflicht für das Grundstück einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Die Verkehrssicherungspflicht beruht auf dem Gedanken, dass jeder, der eine Gefahrenquelle schafft, Vorkehrungen zu treffen hat, damit anderen - den Wohnungseigentümern und Dritten - kein Schaden daraus entsteht (BayObLGZ 2000, 43/46 und BayObLG ZMR 2000, 470/471).
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