Rechtsprechung
| AG Kerpen, 18.05.2000 - 15 II 9/00 |
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Papierfundstellen
- ZMR 2000, 489
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.09.1994 - V ZB 2/93
Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; …
Auszug aus AG Kerpen, 18.05.2000 - 15 II 9/00
Weiter sind Beschlüsse nichtig, die den "dinglichen Kernbereich" des Wohnungseigentums verletzen (vgl. BGH, Beschluß vom 16.9.1994 - V ZB 2/93 -, BGHZ 127, 99 [105] = ZMR 1995, 34 [36] = ZIP 1994, 1605 = NJW 1994, 3230 = WE 1995, 55 = WPM 1994, 1986 - bis auf die ZMR-Fundstelle wurden die Parallelfundstellen der Fußnote 3 des Aufsatzes von Wenzel entnommen).Rn. 27 Gemessen daran - so Wenzel - sei auch der vom V. Zivilsenat unter dem 16.9.1994 entschiedene "Kostenverteilungsbeschluß" (- V ZB 2/93 -, BGHZ 127, 99 = ZMR 1995, 34 ff. - weitere Parallelfundstellen s.o.) "im Ergebnis richtig".
Und eben dies ist vom BGH in der Entscheidung vom 16.9.1994 mit der Begründung "gehalten" worden, daß Beschlüsse der Wohnungseigentümer auch dann bestandskräftig werden, "wenn Einstimmigkeit - also eine Vereinbarung - notwendig gewesen wäre" (so wörtlich die Bezugnahme des V. Zivilsenats auf die vom VII. Zivilsenat entwickelte Rechtsprechung, an welcher festgehalten werde - vgl. ZMR 1995, 34 [35] unter II 2a) und [36] unter II. 2b).
So formuliert der BGH dort (vgl. in ZMR 1995, 34 [36] im ersten großen Absatz unter II. 2b):.
- BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70
Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung; …
Auszug aus AG Kerpen, 18.05.2000 - 15 II 9/00
Rn. 37 "Entscheidet die Mehrheit, wie hier, ohne eine dazu ermächtigende Vereinbarung, so sind die Interessen der überstimmten oder der bei der Beschlußfassung nicht anwesenden Wohnungseigentümer durch die Möglichkeit der Anfechtung und bei schuldloser Fristversäumung durch das Recht auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewahrt (BGHZ 54, 65 [70]).". - OLG Köln, 21.10.1997 - 16 Wx 255/97
Beschluß der Wohnungseigentümerversammlung über Nutzungsentschädigungsverlanngen …
Auszug aus AG Kerpen, 18.05.2000 - 15 II 9/00
Rn. 51 Bereits die vorstehenden Ausführungen lassen nach Ansicht des Abteilungsrichters deutlich werden, daß die Abgrenzung von bloß anfechtbaren und nichtigen Beschlüssen unter dem Blickwinkel der Beschlußkompetenz allenfalls in sehr begrenztem Umfang weiter helfen dürfte (vgl. etwa Köhler, in: ZMR 1998, 249 - Anm. zu OLG Köln vom 21.10.1997 - 16 Wx 255/97 -, ZMR 1998, 248). - AG Kerpen, 08.12.1998 - 15 II 44/98
Anfechtungsrecht und Stimmrecht des Zwangsverwalters unter Bezugnahme der …
Auszug aus AG Kerpen, 18.05.2000 - 15 II 9/00
Rn. 57 Dem entsprechend hat der auch hier zur Entscheidung berufene Abteilungsrichter mit Beschluß vom 8.12.1998 (AG Kerpen - 15 II 44/98 -, ZMR 1999, 126 [133 f.]) festgestellt, daß die Regelung selbst auf eine erklärte Anfechtung hin nicht für unwirksam zu erklären ist (…vgl. zur näheren Begründung a.a.O.). - BayObLG, 05.08.1999 - 2Z BR 32/99
Eigentümerbeschluss zur Änderung der Verteilung der Lasten und Kosten des …
Auszug aus AG Kerpen, 18.05.2000 - 15 II 9/00
Die Ausführungen von Wenzel haben dabei eine rege Diskussion entfacht, aus welcher sich allerdings die Gerichte bislang wohl herausgehalten haben (vgl. den zutreffenden Hinweis von Riecke/Ormanschick, ZMR 2000, 273 bei Fußnote 7. So hat etwa das BayObLG, mit Beschluß vom 5.8.1999 - 2Z BR 32/99 -, ZMR 1999, 778 [779] rechte Spalte nur ein "a.A. Wenzel, Festschrift für Horst Hagen S. 231 [240 f.]" für den Kollegen Vorsitzenden vom BGH übrig).
- BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 169/99
Zur Wirksamkeit eines bestandskräftigen Mehrheitsbeschlusses der …
Auch mit Rücksicht darauf ist an der bisherigen Rechtsprechung festzuhalten, da keine deutlich überwiegenden oder schlechthin zwingenden Gründe für eine abweichende Beurteilung sprechen (BGHZ 127, 99/105; so auch OLG Düsseldorf NZM 2000, 502/503; AG Kerpen ZMR 2000, 489 f.).
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