Rechtsprechung
| AG Hamburg, 30.01.2001 - 42 C 550/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 535
Betriebskosten; Vorauszahlung; Nachzahlung; Vertrauensschutz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZMR 2001, 628
Wird zitiert von ...
- LG München II, 30.04.2002 - 12 S 7512/01
Schadensersatz wegen zu niedrig festgesetzter Betriebskostenvorauszahlungen
Der Schadensersatzanspruch geht, wie das Amtsgericht zu Recht dargelegt und errechnet hat, dahin, daß der Kläger die Differenz zwischen den tatsächlich zu erwartenden Betriebskosten in Höhe von 2.192,32 DM und den angesetzten Vorauszahlungen in Höhe von 1.260,00 DM für die Jahre 1998 und 1999 nicht verlangen kann, weil insoweit die Aufrechnung mit dem Schadensersatzanspruch durchgreift (vgl. dazu AG Leverkusen, WUM 1990, 63; AG Rendsburg, WUM 1990, 63; LG Berlin, ZMR 1999, 637; AG Hamburg, ZMR 2001, 628).
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