Rechtsprechung
| BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 136/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ungültige Eigentümerbeschlüsse - Anfechtung gerichtlicher Entscheidung durch Verwalter - Ermächtigung zur gerichtlichen Vertretung - Ruhen des Stimmrechts bei Rückstand mit Wohngeldzahlungen - Stimmrecht von Ehegatten - Regressanspruch gegen Verwalter
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit und Begründetheit einer sofortigen Beschwerde gegen die Bestätigung von vier Eigentümerbeschlüssen (Wahl des Verwaltungsbeirats, notarielle Beglaubigung des Verwaltervertrags, gerichtliche Geltendmachung von Wohngeldansprüchen sowie Anschaffung eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Viechtach, 26.06.2002 - 2 UR II 33/99
- LG Deggendorf, 04.12.2002 - 1 T 96/02
- BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 136/02
Papierfundstellen
- ZMR 2003, 519
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 08.05.1991 - BReg. 2 Z 33/91
Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen durch einen Verwalter ohne Beiziehung …
Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 136/02
Die Ermächtigung kann dem Verwalter außer durch einen Eigentümerbeschluss auch in der Gemeinschaftsordnung, aber auch im Verwaltervertrag erteilt sein (BayObLGZ 1991, 165/167;… Merle in Bärmann/Pick/Merle § 27 Rn. 134, 139 m. w. N.). - BayObLG, 23.09.1988 - BReg. 2 Z 97/87
Inhaltskontrolle; Gemeinschaftsordnung; Klausel; Anerkenntniswirkung; Hinnahme; …
Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 136/02
Die Ermächtigung des Verwalters zur Vertretung der Wohnungseigentümer in gerichtlichen Verfahren schließt das Recht des Verwalters ein, auch ohne ausdrückliche Ermächtigung hierzu, einen Rechtsanwalt zu beauftragen (BayObLGZ 1988, 287/289 f. m. w. N.). - BayObLG, 26.09.2002 - 2Z BR 78/02
Berücksichtigung materieller Kostenerstattungsansprüche bei Kostenentscheidung in …
Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 136/02
Solche Ansprüche der Wohnungseigentümer sind bei der Kostenentscheidung zu berücksichtigen (BayObLG NJW-RR 2003, 80 ). - BayObLG, 31.01.1992 - BReg. 2 Z 119/91
Formelle Beteiligung alle materiell Beteiligten am Verfahren
Auszug aus BayObLG, 20.02.2003 - 2Z BR 136/02
Zusätzlich erforderlich ist seine rechtliche Beeinträchtigung (BayObLGZ 1992, 21/25;… Merle in Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 45 Rn. 24).
- AG Brandenburg, 29.03.2007 - 34 C 174/06
Wohnraummiete: Beweislast des Vermieters bei Mieterhöhungsbegehren über dem …
Nach der herrschenden Rechtsprechung (vgl. u. a.: LG Dortmund, WuM 2003, Seite 297; AG Dortmund WuM 2004, Seite 718; AG Dortmund, NZM 2005, Seiten 258 ff. = WuM 2005, Seiten 254 ff. ) ist insofern nämlich dann vom Median (soweit angegeben) oder dem Mittelwert (arithmetisches Mittel) - hier: 4,64 EUR/qm - auszugehen. - AG Kerpen, 09.05.2005 - 15 II 3/05
Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Anzahl der …
Rn. 44 So entspricht es allgemeiner Meinung, daß Regelungen in einer Teilungserklärung nicht durch eine jahrelange Übung außer Kraft gesetzt bzw. geändert werden können (vgl. nur PfälzOLG Zweibrücken, Beschluß vom 24.8.1999 - 3 W 164/99 -, ZMR 1999, 853; BayObLG, Beschluß vom 17.1.2000 - 2Z BR 99/99 -, ZMR 2000, 319; Beschluß vom 20.2.2003 - 2Z BR 136/02 -, ZMR 2003, 519; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 17.12.2003 - I-3 Wx 118/03 -, ZMR 2004, 451 - obiter dictum - LG Berlin, Beschluß vom 4.5.2001 - 85 T 364/00 -, ZMR 2003, 61; AG Hamburg-Wandsbek, Beschluß vom 20.1.2004 - 715 II 21/03 -, ZMR 2004, 382).Rn. 48 Auf dieser Linie bewegt sich wohl auch die bereits oben zitierte Entscheidung des BayObLG vom 20.2.2003 (ZMR 2003, 519).
- KG, 16.01.2018 - 1 W 204/17
Eintragungshindernis in Wohnungsgrundbuchsache: Regelung in der …
Rn. 9 In der Vergangenheit sind in der obergerichtlichen Rechtsprechung Klauseln in Gemeinschaftsordnungen, die Mitberechtigte an einem Wohnungseigentum verpflichten, einen von ihnen zur Ausübung des Stimmrechts zu ermächtigen, nicht nur gebilligt, sondern sogar dahin ausgelegt worden, dass nur dieser in der Eigentümerversammlung stimmberechtigt sei (BayObLG, Beschluss vom 20. Februar 2003 - 2Z BR 136/02 - juris).
- OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 20 W 92/02
Wohnungseigentumsverfahren: Befugnis des Verwalters zur Rechtsnachteilabwendung; …
Es spricht auch nichts dagegen, dass sich etwa ein Verwalter mit der Passivvertretung der Wohnungseigentümer im Wohnungseigentumsverfahren ermächtigen lässt (vgl. BayObLG WuM 2004, 112; ZMR 2003, 519; NZM 2001, 959;… Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 27 Rz. 171;… Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 27 Rz. 45). - BayObLG, 17.06.2003 - 2Z BR 110/02
Jahresabrechnung und deren Genehmigung in WEG -Sachen - Kostenfolge bei nicht …
Im Hinblick darauf erscheint die Belastung der weiteren Beteiligten mit einem Teil der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten geboten (vgl. Beschluss des Senats vom 20.2.2003 - 2Z BR 136/02). - BayObLG, 20.03.2003 - 2Z BR 22/03
Umfang und Zweckbestimmung bei als Wohnungen bezeichneten Rechten
a) Der Verwalter war auf Grund des Verwaltervertrags berechtigt, im Namen der übrigen Wohnungseigentümer einen Rechtsanwalt mit der Einlegung der sofortigen Beschwerde zu beauftragen (Senatsbeschluss vom 20.2.2003 - 2Z BR 136/02). - LG Saarbrücken, 01.12.2010 - 5 T 493/10
Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen Unterlassen einer Vorlage bei …
Nach herrschender Meinung in der Rechtsprechung umfasst eine derartige Ermächtigung zur gerichtlichen Geltendmachung - auch ohne ausdrückliche Formulierung - gleichzeitig auch die Befugnis des Verwalters, einen Rechtsanwalt zu beauftragen (vgl. etwa Bayerisches Oberstes Landesgericht v. 20.02.2003 - 2Z BR 136/02 - juris Rn 24 - ZMR 2003, 519; OLG Düsseldorf v. 18.04.2000 - 24 U 29/99 - juris Rn. 31 - OLGR Düsseldorf 2001, 85; KG Berlin v. 22.11.1995 - 24 W 2452/95 - juris Rn. 12 - NJW-RR 1996, 526; Bayerisches Oberstes Landesgericht v. 20.01.1994 - 2Z BR 93/93 - juris Rn. 6 - NJW-RR 1994, 527; BGH v. 06.05.1993 - V ZB 9/92 - juris Rn. 13 - NJW 1993, 1924; Bayerisches Oberstes Landesgericht v. 08.05.1991 - BReg … - LG Düsseldorf, 17.10.2005 - 25 T 29/05
Streit um die beschlussgemäße Verpflichtung aller Wohnungseigentümer zur …
Materiell beteiligt sind damit sämtliche Wohnungseigentümer und der Verwalter zur Zeit der Eigentümerversammlung vom 2. September 2003 (BayObLG ZMR 2003, 519f).
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