Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 17.12.2003 - I-3 Wx 118/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 10
- Wolters Kluwer
Auslegung der Regelungen einer wohnungseigentümerrechtlichen Teilungserklärung bzgl. der Hausgeldabrechnung und des Wirtschaftsplans; Anfechtbarkeit der Beschlüsse einer Wohnungseigentümerversammlung zur Genehmigung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans und zur ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Vereinbarung einer Abrechnungspraxis durch jahrelange Übung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auslegung einer Teilungserklärung; Einstellung von einheitlichen Instandhaltungsrücklagen nach Gebäudekomplexen in Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen von Wohnungseigentümergemeinschaften; Langjährige Abweichung vom Kostenverteilungsschlüssel; Konkludent zustande ...
Verfahrensgang
- AG Mettmann - 7 II a 87/01
- LG Wuppertal, 24.03.2003 - 10 T 25/02
- OLG Düsseldorf, 17.12.2003 - I-3 Wx 118/03
Papierfundstellen
- ZMR 2004, 451
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Schleswig, 26.04.2007 - 2 W 216/06
Anforderungen an die Jahresabrechnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft
Dies entspricht dem mutmaßlichen Willen der Mehrheit der Wohnungseigentümer, bei dem zu Grunde zu legen ist, dass möglichst effizient verfahren wird (vgl. BayObLG NJOZ 2004, 2885; WuM 1994, 568; NJW-RR 1990, 1107). - AG Kerpen, 09.05.2005 - 15 II 3/05
Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Anzahl der …
Rn. 44 So entspricht es allgemeiner Meinung, daß Regelungen in einer Teilungserklärung nicht durch eine jahrelange Übung außer Kraft gesetzt bzw. geändert werden können (vgl. nur PfälzOLG Zweibrücken, Beschluß vom 24.8.1999 - 3 W 164/99 -, ZMR 1999, 853; BayObLG, Beschluß vom 17.1.2000 - 2Z BR 99/99 -, ZMR 2000, 319; Beschluß vom 20.2.2003 - 2Z BR 136/02 -, ZMR 2003, 519; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 17.12.2003 - I-3 Wx 118/03 -, ZMR 2004, 451 - obiter dictum - LG Berlin, Beschluß vom 4.5.2001 - 85 T 364/00 -, ZMR 2003, 61; AG Hamburg-Wandsbek, Beschluß vom 20.1.2004 - 715 II 21/03 -, ZMR 2004, 382). - OLG Hamburg, 07.11.2006 - 2 Wx 105/06
Anforderungen an die Form einer von der Teilungserklärung abweichenden …
Soweit der Bestand der Wohnungseigentümer zwischenzeitlich gewechselt hat, gilt dies auch für die Erwerber, die diese Regelung nicht nur stillschweigend geduldet, sondern ihrerseits konkludent bestätigt haben, indem sie die auf der in Rede stehenden Behandlung der Heizkostenabrechnung basierenden Eigentümerbeschlüsse, insbesondere über die Jahresabrechnungen, mit beschlossen haben und den Beschlussfassungen diesbezüglich nicht im Wege der Anfechtung entgegen getreten sind ( vgl. OLG Düsseldorf ZMR 2004, 451 nach juris ). - LG Konstanz, 13.09.2007 - 62 T 85/07
Nutzung eines Flachdachs als Dachterrasse
Eine Änderung kann durch eine neue (einstimmige) Vereinbarung erfolgen (OLG Köln, WE 1998, 304; BayObLG, ZWE 2002, 268) oder auch durch konkludentes Verhalten (OLG München, ZMR 2006, 955; BayObLG, ZWE 2002, 35, 36 = ZMR 2001, 987; OLG Düsseldorf, ZMR 2004, 451 = WuM 2004; 225).
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