Rechtsprechung
| LG München II, 07.02.2006 - 1 O 5268/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZMR 2007, 119
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OLG Celle, 03.03.1999 - 2 U 86/98
Begriff der Wohnraummiete; Formularmäßige Auferlegung der Schönheitsreparaturen …
Auszug aus LG München II, 07.02.2006 - 1 O 5268/05
Es ist in der Rechtsprechung anerkannt (vgl. die Zitate zur Ladungsverfügung vom 06.12.2005) - dies wird von der Klagepartei im Grundsatz genauso gesehen (sie verweist zutreffend auf OLG Celle, ZMR 1999, 469, 470) -, dass entscheidendes Kriterium für die rechtliche Vertragsqualifizierung (Mietverhältnis über Wohnraum oder Geschäftsraum-Miete) die von den Parteien getroffene Zweckbestimmung ist, während es auf die tatsächliche Nutzung der Räume grundsätzlich nicht ankommt, soweit die Parteien die Nutzungszweck nicht einvernehmlich ändern.
- BGH, 09.07.2014 - VIII ZR 376/13
Zur rechtlichen Beurteilung eines Mischmietverhältnisses
Dabei können nicht nur der Inhalt der darin enthaltenen Regelungen (KG, ZMR 2010, 956, 957; OLG München, OLGR München 2003, 82; ZMR 2007, 119, 120;… OLG Celle, aaO; LG Hamburg, WuM 1988, 406;… LG Berlin, aaO) oder - unter Umständen - die Bezeichnung des Mietverhältnisses in der Überschrift Bedeutung gewinnen (…vgl. KG, aaO; OLG München, ZMR 1995, 295, 296; OLG Düsseldorf, NZM 2002, 739, 740; OLG Karlsruhe, WuM 2012, 666, 668 und OLG Köln…, Urteil vom 21. Juni 2005 - 22 U 8/05, juris Rn. 9 einerseits und OLG Stuttgart, aaO; OLG München, ZMR 2010, 962 andererseits), sondern auch der Aufbau der vertraglichen Regelungen (Wohnraumnutzung oder Gewerberaumnutzung als Zusatz oder Anhang zu den übrigen Vertragsregelungen [vgl. OLG Köln, ZMR 2001, 963; OLG Saarbrücken…, Urteil vom 21. Juni 2012 - 8 U 451/11, juris Rn. 23, insoweit in MDR 2012, 1335 nicht abgedruckt;… MünchKommBGB/Häublein, aaO]). - KG, 12.08.2013 - 8 U 3/13
Mischmietverhältnis: Was gilt?
Auch im Beschluss des OLG München vom 24.4.2006 - 17 U 2291/06 - (ZMR 2007, 119) ist dieser Auffassung nicht entgegen getreten worden - sondern vielmehr auf die ausdrückliche Vermietung "zum Zwecke der Benutzung als Wohnung" abgestellt worden - und ebenso wenig im Urteil des OLG München vom 7.3.2007 - 17 U 1657/07 (ZMR 2010, 962).
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