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Rechtsprechung
   OLG Jena, 08.09.2006 - 9 W 225/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7507
OLG Jena, 08.09.2006 - 9 W 225/06 (https://dejure.org/2006,7507)
OLG Jena, Entscheidung vom 08.09.2006 - 9 W 225/06 (https://dejure.org/2006,7507)
OLG Jena, Entscheidung vom 08. September 2006 - 9 W 225/06 (https://dejure.org/2006,7507)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    WEG § 21 Abs. 3; BGB §§ 633, 634, 635 a.F.
    Wohnungseigentümergemeinschaft kann Vergleich mit Bauträger wegen Sachmängeln am Gemeinschaftseigentum aufgrund Mehrheitsbeschluss auch gegen den Willen einzelner Wohnungseigentümer schließen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ansprüche wegen Baumängeln gegen den Bauträger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ra-heinicke.de PDF, S. 2 (Kurzinformation)

    Kauf vom Bauträger: Vergleich über Gewährleistungsansprüche zwischen WEG und Bauträger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Individuelle schuldrechtliche Verträge als Rechtsgrundlage für Ansprüche wegen Baumängeln am Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft gegenüber dem Bauträger; Bestimmung der Anspruchsgrundlage nach den demokratischen Spielregeln der ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewährleistungsvergleich zwischen Eigentümergemeinschaft und Bauträger (IMR 2007, 130)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2007, 65
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78

    Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch …

    Auszug aus OLG Jena, 08.09.2006 - 9 W 225/06
    Entscheidend ist insoweit- vor dem oben dargelegten Hintergrund - das Merkmal der Gemeinschaftsbezogenheit der Rechtsausübung (vgl. BGHZ 74, 258, 265; NJW 1983, 453).

    Danach darf der einzelne Eigentümer Nachbesserung gem. § 633 BGB a.F., d.h. Beseitigung der Mängel am Gemeinschaftseigentum, auch mit Wirkung für die übrigen Eigentümer vom Bauträger fordern (vgl. BGHZ 74, 258, 262; NJW 1985, 1551), solange ein abweichender Beschluss der Gemeinschaft (noch) nicht vorliegt.

    Im Rahmen der Sekundärleistungsrechte steht dem Eigentümer jederzeit (auch noch nach einer anderweitigen Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft) frei, Wandelung zu erklären, weil dann nur der ihn persönlich betreffende vertragliche Erwerb seines Anteils am Gemeinschaftseigentum bzw. seines Sondereigentums im Verhältnis zum Bauträger rückabgewickelt wird, ohne dass hiervon die Interessen der Gemeinschaft betroffen sind (vgl. BGHZ 74, 258, 263).

    Dagegen bleibt es der Gemeinschaft sowohl vorbehalten, zwischen den Gewährleistungsrechten der Minderung und des sog. kleinen Schadensersatzes (bei dem gerade der zur Mangelbeseitigung erforderliche Geldbetrag liquidiert wird) zu wählen (vgl. BGHZ 74, 258, 263, 265) als auch über die Verwendung solcher vom Bauträger geleisteter Mittel zu befinden (…vgl. BGH a.a.O.).

  • BGH, 21.02.1985 - VII ZR 72/84

    Verjährung von Mängelansprüchen des "Nachzüglers"

    Auszug aus OLG Jena, 08.09.2006 - 9 W 225/06
    Die Haftung des Bauträgers beim Kauf eines neu errichteten Hauses oder einer neu errichteten Wohnungseigentumsanlage beurteilt sich nach Werkvertragsrecht (vgl. BGH NJW 1985, 1551; NJW 1984, 2573, 2574; BayObLG NJW-RR 2000, 379, 380).

    Danach darf der einzelne Eigentümer Nachbesserung gem. § 633 BGB a.F., d.h. Beseitigung der Mängel am Gemeinschaftseigentum, auch mit Wirkung für die übrigen Eigentümer vom Bauträger fordern (vgl. BGHZ 74, 258, 262; NJW 1985, 1551), solange ein abweichender Beschluss der Gemeinschaft (noch) nicht vorliegt.

  • BGH, 23.02.2006 - VII ZR 84/05

    Fälligkeit von Mängelbeseitigungsansprüchen der Erwerber von Wohnungseigentum; …

    Auszug aus OLG Jena, 08.09.2006 - 9 W 225/06
    Schließlich darf der einzelne Wohnungseigentümer unabhängig vom Vorgehen der Gemeinschaft auf der Grundlage des § 635 BGB a.F. sog. großen Schadenersatz geltend machen, da auch insoweit die Interessen der übrigen nicht berührt sind und eine doppelte Inanspruchnahme des Bauträgers ausscheidet (vgl. BGH NJW 2006, 2254, 2255).

    Im Übrigen sind, wie bereits ausgeführt, die Individualrechte der Antragstellerin auf Wandelung bzw. großen Schadensersatz nicht betroffen, da die Interessen des einzelnen Eigentümers und der Gemeinschaft sich insoweit nicht gegenseitig beeinträchtigen (vgl. BGH NJW 2006, 2254, 2255).

  • BGH, 15.02.1990 - VII ZR 269/88

    Geltendmachung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum durch einen …

    Auszug aus OLG Jena, 08.09.2006 - 9 W 225/06
    Die vorgenannten Regeln setzen voraus, dass die Baumängel am Gemeinschaftseigentum noch behebbar sind (vgl. BGHZ 110, 258, 261, 262).

    Denn wie der BGH bereits zutreffend entschieden hat, besteht der Entscheidungsvorrang der Eigentümergemeinschaft im Falle eines noch behebbaren Mangels unabhängig davon, ob und inwieweit ein Mangel auf das Sondereigentum ausstrahlt (vgl. BGHZ 110, 258, 261).

  • BGH, 30.04.1998 - VII ZR 47/97

    Aufforderung zur Nachbesserung am Gemeinschaftseigentum

    Auszug aus OLG Jena, 08.09.2006 - 9 W 225/06
    Auch die Entscheidung, ob ein primärer Erfüllungs- bzw. Nachbesserungsanspruch (§ 633 BGB a.F.) nicht weiter verfolgt wird und an dessen Stelle durch Nachfristsetzung im Sinne des § 634 Abs. 1 S. 1 a.F. BGB die Voraussetzungen der Sekundärleistungsrechte (§§ 634, 635 BGB a.F.) geschaffen werden, fällt allein in die Zuständigkeit der Gemeinschaft (vgl. BGH BauR 1998, 783, 784).
  • BGH, 04.11.1982 - VII ZR 53/82

    Geltendmachung von Mängeln durch eine Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Jena, 08.09.2006 - 9 W 225/06
    Entscheidend ist insoweit- vor dem oben dargelegten Hintergrund - das Merkmal der Gemeinschaftsbezogenheit der Rechtsausübung (vgl. BGHZ 74, 258, 265; NJW 1983, 453).
  • BGH, 12.07.1984 - VII ZR 268/83

    Kosten der Rechtsverfolgung bei formularmäßiger Freizeichnung des Bauträgers von …

    Auszug aus OLG Jena, 08.09.2006 - 9 W 225/06
    Die Haftung des Bauträgers beim Kauf eines neu errichteten Hauses oder einer neu errichteten Wohnungseigentumsanlage beurteilt sich nach Werkvertragsrecht (vgl. BGH NJW 1985, 1551; NJW 1984, 2573, 2574; BayObLG NJW-RR 2000, 379, 380).
  • BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 89/99

    Vergleich zwischen Bauträger und Wohnungseigentümern wegen Mängeln am …

    Auszug aus OLG Jena, 08.09.2006 - 9 W 225/06
    Die Haftung des Bauträgers beim Kauf eines neu errichteten Hauses oder einer neu errichteten Wohnungseigentumsanlage beurteilt sich nach Werkvertragsrecht (vgl. BGH NJW 1985, 1551; NJW 1984, 2573, 2574; BayObLG NJW-RR 2000, 379, 380).
  • OLG Köln, 23.10.2013 - 11 U 109/13

    Rechte des einzelnen Wohnungseigentümers bezüglich Mängeln am …

    Dementsprechend ist der einzelne Wohnungseigentümer an einen von der Eigentümergemeinschaft mit dem Bauträger abgeschlossenen gerichtlichen, aber auch außergerichtlichen Vergleich über die Erledigung von Erfüllungsansprüchen gebunden (Wenzel NJW 2007, 1905, 1906;… Kniffka, Bauvertragsrecht, § 633 Rn. 169;… Klein in: Bärmann, WEG, 12. Aufl., Anh. § 10 Rn. 37, 39; OLG Jena ZMR 2007, 65; OLG München NZBau 2007, 516).
  • LG Potsdam, 03.01.2012 - 3 O 170/10

    Eigentumswohnungserwerb: Anspruch eines Wohnungseigentümers auf großen …

    Da die WEG in diesem Rahmen darüber zu befinden hat, ob und in welcher Art ein Mangel beseitigt werden soll (…vgl. BGH v. 12.3.2010, V ZR 147/09, Rn. 11), wird von dieser Kompetenz auch die Möglichkeit des Abschlusses eines diesbezüglichen Vergleichs umfasst, anstatt der Nachbesserung die Zahlung eines Geldbetrages zu vereinbaren (…so ausdrücklich OLG München v. 23.5.2007, 32 Wx 30/07, Rn. 13; OLG Jena v. 8.9.2006, 9 W 225/06; BayObLG v. 4.11.1999, 2Z BR 89/99).
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