Rechtsprechung
| OLG Jena, 30.09.2013 - 5 U 890/11 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mietzinsansprüche aus einem Mietvertrag über Gewerberäume hinsichtlich Beendigung des Mietverhältnisses durch Kündigung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Neuer Mietvertrag nach Einzug: Zeitpunkt des Vertragsbeginns?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Unklarheiten der Vertragslaufzeit im Mietvertrag gehen zu Lasten des Vermieters (IMR 2014, 204)
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 20.10.2011 - 10 O 1701/10
- OLG Jena, 30.09.2013 - 5 U 890/11
- BGH, 04.02.2015 - XII ZR 164/13
Papierfundstellen
- ZMR 2014, 119
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.11.2005 - XII ZR 212/03
Formularmäßige Vereinbarung des Beginns eines Mietverhältnisses mit Übergabe der …
Auszug aus OLG Jena, 30.09.2013 - 5 U 890/11
Der Mietvertrag entspreche hinsichtlich des Beginns der Vertragslaufzeit den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung an die Bestimmbarkeit (BGH Urteil vom 02.11.2005, XII ZR 212/03).Dieses Ergebnis steht nicht in Widerspruch zu der vom Kläger zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (02.11.2005, XII ZR 212/03), dass eine Bestimmung, wonach das Mietverhältnis mit der Übergabe der Mietsache beginnt, hinreichend bestimmbar ist und damit dem Schriftformerfordernis genügt.
- BGH, 10.07.2013 - VIII ZR 388/12
Ergänzende Vertragsauslegung bei unwirksamer Befristung des Mietvertrages
Auszug aus OLG Jena, 30.09.2013 - 5 U 890/11
Mit Urteil vom 10.07.- (VIII ZR 388/12) habe der Bundesgerichtshof diese Rechtsprechung dahingehend weiter entwickelt, dass infolge einer Unwirksamkeit der Befristung eine planwidrige Vertragslücke entstehe, die durch ergänzende Vertragsauslegung zu füllen sei. - BGH, 24.02.2010 - XII ZR 120/06
Gewerberaummiete: Schriftformerfordernis für die Verlängerung der Annahmefrist; …
Auszug aus OLG Jena, 30.09.2013 - 5 U 890/11
Ebenso hat es richtig erkannt, dass hierzu Beginn und Ende der Mietzeit im Zeitpunkt der Vertragslaufzeit in hinreichend bestimmbarer Weise sich aus der Urkunde ergeben müssen (so auch die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. Urteil vom 24.02.2010, Az.: XII ZR 120/06). - BGH, 17.07.2002 - XII ZR 248/99
Hinreichende Bezeichnung eines Mietobjekts
Auszug aus OLG Jena, 30.09.2013 - 5 U 890/11
Auch verstoße die Berufung auf den Mangel der Schriftform nach höchstrichterlicher Rechtsprechung gegen Treu und Glauben, da die Parteien übereinstimmend einen auf zehn Jahre befristeten mündliche Verhandlung hätten abschließen wollen (BGH Urteil vom 17.07.2002 - XII ZR 248/99).
- KG, 04.11.2021 - 8 U 1106/20
Geschäftsraummiete: Wirksamkeit der Kündigung wegen Schriftformmangels und …
Dies mag etwa der Fall sein, wenn die Urkunde eindeutig unvereinbare Regelungen über eine Befristung einerseits und Kündbarkeit andererseits oder zur Laufzeit enthält (vgl. etwa OLG Hamm ZMR 2020, 832 -juris Rn 53; OLG Jena ZMR 2014, 119 -juris Rn 32 ff; Senat, GE 2016, 392 -juris Rn 18).
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