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| LG München I, 13.04.2017 - 1 T 7014/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München, 11.03.2016 - 481 C 18356/15
- LG München I, 13.04.2017 - 1 T 7014/16
Papierfundstellen
- ZMR 2017, 673
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 31.03.2011 - V ZB 236/10
Wohnungseigentumsverfahren: Bemessung des Interesses an der Entlastung oder …
Auszug aus LG München I, 13.04.2017 - 1 T 7014/16
Für die Anfechtung des Beschlusses über die Entlastung der Verwaltung war der Streitwert auf EUR 1.000,00 anzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 31.03.2011, Az: V ZB 236/10, juris Rn. 10-12).
- KG, 31.07.2019 - 24 W 38/19
Festsetzung des Streitwerts bei Anfechtung einer Abrechnung durch einen …
Rn. 12 1. Stützt der klagende Wohnungseigentümer die Anfechtungsklage auf Einwendungen gegen die Abrechnung insgesamt, bemisst sich das Interesse der Parteien gemäß § 49a Abs. 1 Satz 1 GKG grundsätzlich nach dem hälftigen Nennbetrag der Abrechnung (BGH…, Beschluss vom 6. Dezember 2018 - V ZR 239/17, Rn. 3) bezogen auf die Kosten und Ausgaben und Zahlungen auf die Instandhaltungsrückstellung (…LG Frankfurt a. M., Beschluss vom 9. August 2018 - 2-13 T 73-18, Rn. 5 und Rn. 8 - juris; LG München I, Beschluss vom 13. April 2017 - 1 T 7014/16, Rn. 4 - juris). - LG Frankfurt/Main, 09.08.2018 - 13 T 73/18
Für die Streitwertbemessung bei der Anfechtung einer Jahresabrechnung sind …
In ständiger Rechtsprechung der hiesigen WEG Berufungskammern, des OLG Frankfurt am Main und auch - soweit ersichtlich - der übrigen WEG Berufungsgerichte sind maßgebend nur die Kosten und Ausgaben (vgl. nur LG München I ZMR 2017, 673; LG Hamburg ZMR 2017, 832; vgl. OLG Frankfurt, ZWE 2014, 467; LG Itzehoe ZMR 2012, 390). - AG München, 28.02.2023 - 484 C 25206/17
Wohnungseigentümergemeinschaft, Streitwertfestsetzung, Bestellung eines …
Rn. 92 Für die Entlastung des Verwaltungsbeirates (Top 2) beträgt der Streitwert 500, 00 Euro (LG München I Beschluss vom 13.04.2017, 1 T7014/16, ZMR 2017, 673). - AG München, 08.10.2020 - 484 C 22248/19
Mangel, Zustellung, Streitwert, Vollmacht, Nachweis, Anlage, Zeitpunkt, …
Rn. 42 Das fünffache klägerische Interesse (Ausgaben der Klagepartei LG München I Beschluss vom 13.04.2017, 1 T7014/16, ZMR 2017, 673) beträgt 6928, 45 EUR x 5 = 34642,25 EUR.
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