Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 11.10.2004 - I-9 U 25/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ponte-press.de
(Volltext/Auszüge)
Pflicht ses Grundstückseigentümers zur Duldung einer Stromleitung auf seinem Grundstück.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Pflicht eines Grundstückseigentümers zur Duldung einer Stromleitung auf seinem Grundstück
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mönchengladbach, 09.01.2004 - 10 O 667/02
- OLG Düsseldorf, 11.10.2004 - I-9 U 25/04
Papierfundstellen
- ZNER 2005, 74
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.03.1991 - VIII ZR 373/89
Pflicht des Anschlußnehmers zur Duldung von Versorgungsleitungen/Leitungsanlagen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2004 - 9 U 25/04
Gerichtlich kann die getroffene Entscheidung nur dahin überprüft werden, ob sich das Versorgungsunternehmen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens gehalten hat (vgl. BGH NJW-RR 1991, 841, 842).Eine bloße abstrakte Absicht das Grundstück anderweitig zu bebauen, spielt bei der Interessenabwägung keine Rolle (vgl. BGH NJW-RR 1991, 841, 843;… Hermann/Recknagel/Schmidt-Salzer, a.a.O., Rdnr. 72).
- BGH, 11.03.1992 - VIII ZR 219/91
Inanspruchnahme von Dritteigentum zum Anschluß eines Grundstücks an Energie- und …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2004 - 9 U 25/04
Rn. 13 Eine derartige Unzumutbarkeit hat der Kläger erstinstanzlich mit dem Vortrag geltend gemacht, dass eine Belastung des Eigentums Dritter dann nicht in Betracht komme, wenn die Erschließung über das eigene Grundstück des Anschlussnehmers selbst möglich sei (vgl. BGH NJW-RR 1993, 141, 142); die Stromversorgung der Nutzer des Grundstücks Flurstück ... könne von der ... Straße aus erfolgen und damit über das eigene Grundstück (vgl. Klageschrift S. 8, Bl. 8 GA). - OLG Karlsruhe, 13.01.2004 - 17 U 71/03
Urkundenprozess: Bindungswirkung des Vorbehaltsurteils; Einreden des ersten …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.10.2004 - 9 U 25/04
Rn. 16 Zum anderen ist der Senat der nunmehr herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur, dass neues unstreitiges Vorbringen in der Berufungsinstanz unabhängig vom Vorliegen der Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO zumindest dann zu berücksichtigen ist, wenn es andernfalls zu einer evident unrichtigen Entscheidung käme und keine weiteren Beweiserhebungen erforderlich werden (vgl. OLG Karlsruhe MDR 2004, 1020).
- BGH, 28.04.2010 - VIII ZR 223/09
Zur Verlegung von Stromversorgungsleitungen für die Versorgung von …
Demgegenüber hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf eine Ermessensausübung des Versorgungsunternehmens gebilligt, für die Leitungsverlegung ein privates Grundstück anstelle eines alternativ in Betracht kommenden öffentlichen Verkehrsraums in Anspruch zu nehmen, weil öffentlicher Verkehrsraum gemäß § 8 Abs. 6 AVBEltV grundsätzlich von der unentgeltlichen Duldungspflicht nach § 8 Abs. 1 AVBEltV freigestellt sei (ZNER 2005, 74, 75). - OLG Naumburg, 19.04.2013 - 10 U 43/12
Duldungspflicht des Grundstückseigentümers hinsichtlich der Verlegung von …
Es wird zur Begründung lediglich Bezug genommen auf weitere Entscheidungen, nämlich OLG Düsseldorf, Az.:1 U 125/03; OLG Düsseldorf, Az.: 9 U 25/04; OLG Hamm, Az.: 2 U 97/96 und AG Tauberbischofsheim, Az.: C 269/92. - LG Wuppertal, 18.03.2005 - 10 S 211/04 Rn. 10 Bei der erforderlichen Abwägung ist als dem Regelfall davon auszugehen, dass zumindest in dem von § 8 AVBEltV geregelten Umfang die Inanspruchnahme des Grundstücks zumutbar ist und es nur durch die besonders gelagerten Umstände des Einzelfalls zu einer Überschreitung dieser Grenze kommt, für die der Grundstückseigentümer darlegungs- und beweispflichtig ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.10.2004 - I 9 U 25/04 - unter Berufung auf Hermann / Recknagel / Schmidt-Salzer, Kommentar zu den allgemeinen Versorgungsbedingungen, 1981, § 8 AVBEltV Rn. 53).
Gerichtlich kann die getroffene Entscheidung nur dahin überprüft werden, ob sich das Versorgungsunternehmen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens gehalten hat (BGH NJW-RR 1991, 841, 842; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.10.2004 - I 9 U 25/04).
- LG Köln, 29.04.2008 - 8 O 184/07
Voraussetzungen für einen Anspruch auf Entfernung einer Stromleitungen von einem …
Rn. 20 Ein solcher wirtschaftlicher Zusammenhang zweier Grundstücke eines Versorgungsgebietes ist nämlich nur dann gegeben, wenn die Grundstücke in unmittelbarer Nachbarschaft liegen (vgl. OLG Düsseldorf…, Urt. vom 17.05.2004 - 1 U 125/03 - RdE 2004, 271 - zum (insoweit wortgleichen) alten Recht des § 8 der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden - AVBEltV), also eine katastermäßige Parzelle bilden (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. vom 11.10.2004 - 9 U 25/04 - ZNER 2005, 74; OLG Hamm…, Urt. vom 04.11.1996 - 2 U 97/96 - RdE 1997, 152), allenfalls noch dann, wenn die Grundstücke durch dingliche Nutzungsrechte wie Wegerechte miteinander verbunden sind (vgl. AG Tauberbischofsheim…, Urt. vom 06.11.1992 - C 269/92 - RdE 1993, 206). - AG Parchim, 21.01.2009 - 12 C 428/07
Beeinträchtigung des Eigentums durch eine über das Grundstück verlaufende …
Gerichtlich kann die getroffene Entscheidung nur dahin überprüft werden, ob sich das Versorgungsunternehmen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens gehalten hat (BGH NJW-RR 1991, 841, 842 [BGH 13.03.1991 - VIII ZR 373/89] ; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.10.2004 - I 9 U 25/04 ).
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