Rechtsprechung
| BGH, 23.06.2009 - EnVR 19/08 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StromNEV § 7 Abs. 1 Satz 3
- Wolters Kluwer
Berechtigung der Pauschalierung i.R.d. Gemeinkostenschlüsselung; Anwendung der Vermutung des § 32 Abs. 3 S. 3 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) auf geringwertige Wirtschaftsgüter i.R.d. kalkulatorischen Abschreibung; Pauschale Kürzung der kalkulatorischen Restwerte ...
- ponte-press.de
(Volltext/Auszüge)
Netzentgeltgenehmigung: Selbstbindung der Verwaltung bzgl. Schlüsselung von Gemeinkosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff und Erfassung der Kosten des Netzbetriebs
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Öffentliches Recht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Stuttgart, 17.01.2008 - 202 EnWG 39/06
- BGH, 23.06.2009 - EnVR 19/08
Papierfundstellen
- ZNER 2009, 261
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.08.2008 - KVR 42/07
Rheinhessische Energie
Auszug aus BGH, 23.06.2009 - EnVR 19/08
a) Das Beschwerdegericht hat zutreffend angenommen, dass bei der Bestimmung der Nutzungsperioden für die Restwertermittlung nach § 32 Abs. 3 Strom-NEV nicht die Vermutungsregelung des § 32 Abs. 3 Satz 4 StromNEV, sondern diejenige des § 32 Abs. 3 Satz 3 StromNEV Anwendung findet (vgl. BGH, Beschl. v. 14.8.2008 - KVR 42/07, WuW/E 2395 Tz. 9 ff. - Rheinhessische Energie).Für die Risikobewertung sind vielmehr aus der Sicht eines fiktiven Kreditgebers die Einschätzung der Bonität des Emittenten und die Art der Emission maßgeblich, wobei jedoch keine unternehmensscharfe Risikobewertung vorgenommen werden muss, sondern aus Gründen der Vereinfachung und Praktikabilität die Bildung sachgerecht abgegrenzter Risikoklassen geboten ist (vgl. Senat, Beschl. v. 14.8.2008 - KVR 42/07 aaO).
- BGH, 03.03.2009 - EnVR 79/07
SWU Netze
Auszug aus BGH, 23.06.2009 - EnVR 19/08
(1) Wie der Senat mit Beschluss vom 3. März 2009 (EnVR 79/07) entschieden und im Einzelnen begründet hat, ist eine Korrektur der Bilanzwerte des Umlaufvermögens nach dem Maßstab der Betriebsnotwendigkeit vorzunehmen. - BGH, 14.08.2008 - KVR 36/07
Stadtwerke Trier
Auszug aus BGH, 23.06.2009 - EnVR 19/08
Diese befassen sich nicht mit der Bewertung von Anlagerisiken eines Fremdkapitalgebers, sondern mit dem Ansatz kalkulatorischer Zinsen für die Bereitstellung des betriebsnotwendigen Eigenkapitals (Senat, Beschl. v. 14.8.2008 - KVR 36/07, RdE 2008, 337 Tz. 74 - Stadtwerke Trier). - BGH, 25.09.2008 - EnVR 81/07
Anwendbarkeit der Vermutungsregelung des § 32 Abs. 3 S. 3 Verordnung über die …
Auszug aus BGH, 23.06.2009 - EnVR 19/08
Im Übrigen würde hieraus für Dritte auch nur ein Anspruch auf eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Entscheidung folgen (vgl. BGH, Beschl. v. 25.9.2008 - EnVR 81/07 Tz. 16).
- OLG Düsseldorf, 11.11.2015 - 3 Kart 16/13
Bestimmung der Erlösobergrenzen des Betreibers eines Gasverteilernetzes
Ob entsprechendes Umlaufvermögen zur Bedienung von Verbindlichkeiten notwendig ist, lässt sich im Ergebnis daher nur beurteilen, wenn die konkreten Mittelzu- und abflüsse dargelegt werden, d.h. aufgezeigt wird, wann und aus welchen Mitteln diese Verbindlichkeiten getilgt werden sollen (vgl. BGH, Beschl. v. 23.06.2009, EnVR 19/08, RN 25).Die seitens der Bundesnetzagentur nunmehr vorgenommene Kürzung auch des Forderungsbestandes auf 1/12 hat der BGH weder in der Grundsatzentscheidung vom 03.03.2009 (EnVR 79/07) noch in den späteren Entscheidungen vom 07.04.2009 (EnVR 6/08), Beschluss vom 23.06.2009 (EnVR 19/08) und 05.10.2010 (EnVR 49/09) ausdrücklich gebilligt.
Rn. 72 Jedoch hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 23.06.2009 (EnVR 19/08) ausdrücklich festgestellt, dass bei fehlendem Nachweis der Betriebsnotwendigkeit die Kürzung des Umlaufvermögens nicht zu einer Beschwer führe und eine Berufung auf die großzügigere Handhabung anderer Regulierungsbehörden mangels Beschwer ausscheide.
- OLG Düsseldorf, 11.11.2015 - 3 Kart 118/14
Anforderungen an den Nachweis der Betriebsnotwendigkeit eines höheren als des …
Ob entsprechendes Umlaufvermögen zur Bedienung von Verbindlichkeiten notwendig ist, lässt sich im Ergebnis nur beurteilen, wenn die konkreten Mittelzu- und abflüsse dargelegt werden, d.h. aufgezeigt wird, wann und aus welchen Mitteln diese Verbindlichkeiten getilgt werden sollen (vgl. BGH, Beschl. v. 23.06.2009, EnVR 19/08).Die seitens der Bundesnetzagentur nunmehr vorgenommene Kürzung auch des Forderungsbestandes auf 1/12 hat der BGH weder in der Grundsatzentscheidung vom 03.03.2009 (EnVR 79/07) noch in den späteren Entscheidungen vom 07.04.2009 (EnVR 6/08), 23.06.2009 (EnVR 19/08) und 05.10.2010 (EnVR 49/09) ausdrücklich gebilligt.
- OLG Schleswig, 10.03.2016 - 16 Kart 3/14
Bestimmung der Erlösobergrenze für die zweite Regulierungsperiode Gas: Bemessung …
Sie hätte darlegen müssen, welche kurzfristigen Verbindlichkeiten, Aufwendungen oder laufenden Kosten des Netzbetriebs sie bedienen muss, die einen Bestand an liquiden Mitteln und kurzfristig realisierbaren Forderungen rechtfertigen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2009, EnVR 19/08, Rn. 25 bei juris).
- OLG Düsseldorf, 28.04.2021 - 3 Kart 798/19
Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur; Festlegung von …
Rn. 148 Die Notwendigkeit eines überdurchschnittlich hohen Umlaufvermögens kann sich etwa daraus ergeben, dass kurzfristig zu bedienende Verbindlichkeiten durch die vorhandenen liquiden Mittel und kurzfristig realisierbare Forderungen nicht vollständig abgedeckt werden können (…BGH, Beschluss v. 03.03.2009, EnVR 79/07, Rn. 25; Beschluss v. 23.06.2009, EnVR 19/08, Rn. 25;… Beschluss v. 29.01.2019, EnVR 63/17, Rn. 49 - juris).Hierzu muss der Netzbetreiber angeben, welche kurzfristigen Verbindlichkeiten, Aufwendungen oder laufenden Kosten des Netzbetriebs er bedienen muss, die einen Bestand an liquiden Mitteln und kurzfristig realisierbaren Forderungen rechtfertigen (BGH, Beschluss v. 23.06.2009, EnVR 19/08, Rn. 26, juris).
- OLG Düsseldorf, 29.09.2021 - 3 Kart 210/20
1. Preisnachlässe nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KAV (sog. Kommunalrabatt) dürfen nur …
Rn. 55 2.1. Die Nichtberücksichtigung des Kommunalrabattes ist nicht wegen des Grundsatzes der Selbstbindung der Verwaltung, der die Behörde verpflichtet, eine durch Verwaltungsvorschriften vorgegebene oder durch tatsächliche Übung entstandene Verwaltungspraxis bei der Ausübung eines Ermessensspielraums einzuhalten (etwa BGH, Beschluss v. 23.06.2009, EnVR 19/08, Rn. 9;… Beschluss v. 17.07.2018, EnVR 12/17, Rn. 26, juris), zu beanstanden. - BGH, 17.07.2018 - EnVR 12/17
Bemessungsspielraum bei Berechnungen zur Höhe des individuellen Netzentgelts
Eine Selbstbindung der Verwaltung im Sinne gleichförmiger Verwaltungspraxis kann zwar Auswirkungen auf das Verwaltungshandeln entfalten (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Juni 2009 - EnVR 19/08, ZNER 2009, 261 Rn. 9), es wirkt aber nicht auf die dem Behördenverfahren zugrunde liegenden Rechtsnormen zurück (…vgl. BVerwG, NVwZ-RR 2017, 385 Rn. 25). - OLG Düsseldorf, 13.05.2020 - 3 Kart 702/19 Rn. 78 1. Der Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung verpflichtet eine Behörde, eine durch Verwaltungsvorschriften vorgegebene oder durch tatsächliche Übung entstandene Verwaltungspraxis bei der Ausübung eines Ermessensspielraums einzuhalten (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 23.06.2009, EnVR 19/08, Rn. 9, juris;… Beschluss vom 17.07.2018, EnVR 12/17, Rn. 26, juris).
Rn. 80 2. Eine Selbstbindung der Verwaltung im Sinne gleichförmiger Verwaltungspraxis kann zwar Auswirkungen auf das Verwaltungshandeln entfalten (vgl. BGH, Beschluss vom 23.06.2009, EnVR 19/08, Rn. 9, juris), es wirkt aber nicht auf die dem Behördenverfahren zugrunde liegenden Rechtsnormen zurück (…vgl. BVerwG, NVwZ-RR 2017, 385 Rn. 25).
- OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 202 EnWG 3/09
Energierechtliches Verwaltungsverfahren zur Genehmigung von …
Dies - und nicht eine eigene Ermittlung insoweit durch den Senat - ist umso mehr angezeigt, als der BGH gerade der Beschwerdegegnerin eben diese Auftrag bereits in einem anderen Verfahren erteilt hat (BGH B. v. 23.6.2009 - EnVR 19/08). - BGH, 11.12.2018 - EnVR 48/17
Energiewirtschaftsrechtliches Verwaltungsverfahren: Rechtmäßigkeit der Festlegung …
Rn. 21 a) Der Grundsatz der Selbstbindung der Verwaltung verpflichtet eine Behörde, eine durch Verwaltungsvorschriften vorgegebene oder durch tatsächliche Übung entstandene Verwaltungspraxis bei der Ausübung eines Ermessensspielraums einzuhalten (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 23. Juni 2009 - EnVR 19/08, ZNER 2009, 261 Rn. 9;… Beschluss vom 17. Juli 2018 - EnVR 12/17, ZNER 2018, 413 Rn. 26). - BGH, 29.01.2019 - EnVR 63/17
Festlegung der Erlösobergrenzen für Betreiber eines Gasverteilernetzes: …
Die Notwendigkeit eines überdurchschnittlich hohen Umlaufvermögens kann sich etwa daraus ergeben, dass kurzfristig zu bedienende Verbindlichkeiten durch die vorhandenen liquiden Mittel und kurzfristig realisierbare Forderungen nicht vollständig abgedeckt werden können (BGH…, Beschluss vom 3. März 2009 - EnVR 79/07, RdE 2010, 19 Rn. 25 - SWU Netze; Beschluss vom 23. Juni 2009 - EnVR 19/08 Rn. 25). - OLG Düsseldorf, 11.11.2015 - 3 Kart 94/14
Umfang der Berücksichtigung des Umlaufvermögens bei der Berechnung der …
- OLG Düsseldorf, 13.01.2021 - 3 Kart 838/19
- OLG Stuttgart, 07.04.2016 - 201 Kart 12/14
Energierecht: Darlegungs- und Beweislast im Verfahren der Überprüfung der …
- BGH, 06.07.2021 - EnVR 44/20
Festlegung der Netzentgelte durch die Bundesnetzagentur: Verhältnis von …
- BGH, 06.07.2021 - EnVR 45/20
Stromnetzentgelt: Berücksichtigung von Forderungen und Verbindlichkeiten des …
- BGH, 12.06.2018 - EnVR 63/17
Niedrigere Festsetzung der Erlösobergrenzen für die zweite Regulierungsperiode …
- OLG Stuttgart, 14.01.2010 - 202 EnWG 38/09
Anpassung der Erlösobergrenzen für ein Elektrizitätsverteilernetz: …
- OLG Brandenburg, 13.03.2018 - 6 Kart 2/14
Festsetzung der Erlösobergrenze eines Gasverteilnetzbetreibers durch die …
- OLG Stuttgart, 09.02.2017 - 201 Kart 4/15
Energiewirtschaftliches Verfahren: Festsetzung der Regulierungsbehörde zu …
- OLG Nürnberg, 06.11.2012 - 1 W 1516/07
Beschwerdeverfahren zur Erteilung einer Gasnetzentgeltgenehmigung: Berechnung der …
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