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   BVerwG, 05.12.2007 - 3 B 47.07   

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https://dejure.org/2007,12187
BVerwG, 05.12.2007 - 3 B 47.07 (https://dejure.org/2007,12187)
BVerwG, Entscheidung vom 05.12.2007 - 3 B 47.07 (https://dejure.org/2007,12187)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Dezember 2007 - 3 B 47.07 (https://dejure.org/2007,12187)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf berufliche Rehabilitierung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) neben einer bereits anerkannten Verfolgungszeit; Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Eigenkündigung als rehabilitierungsfähiger Eingriff in den Beruf; Fehlende ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZOV 2008, 57
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 40.09

    Operative Bearbeitung" "operative Vorgänge" Ausgleich von Nachteilen in der

    Dies hat der Senat für den Fall der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Eigenkündigung bereits anerkannt, sofern der Betroffene damit einer tatsächlich drohenden berufsbezogenen Maßnahme zuvorkommen wollte, die zugleich im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 BerRehaG seine politische Benachteiligung bezweckte (Beschluss vom 5. Dezember 2007 - BVerwG 3 B 47.07 - ZOV 2008, 57).
  • VG Magdeburg, 22.02.2022 - 3 A 131/21

    Frühere DDR; Verfolgter im Sinne des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes;

    Für darüber hinausreichende Reduzierungen der für die behördliche oder gerichtliche Überzeugungsbildung geforderten Gewissheit (§ 108 VwGO) gibt es ebenso wenig eine rechtliche Grundlage wie für eine gesetzliche Vermutung, die Eigenkündigung eines Arbeitsverhältnisses nach Stellung eines Ausreiseantrags stelle sich regelmäßig als Folge einer Maßnahme dar, die der politischen Verfolgung gedient hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Dezember 2007 - 3 B 47.07 - juris Rn. 5; BVerwG, Beschluss vom 08. Mai 2019 - 8 B 7/19 -, Rn. 6, juris).

    Kein rehabilitierungsfähiger Eingriff in den Beruf liegt vor, wenn der Betroffene mit der Kündigung auf eine Benachteiligung auf anderem Gebiet reagiert hat (BVerwG, Beschluss vom 05. Dezember 2007 - 3 B 47/07 -, Rn. 5, juris).

  • BVerwG, 30.06.2010 - 3 PKH 15.09

    Berufliche Rehabilitierung; Beendigung des Arbeitsverhältnisses;

    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer nur dann rehabilitierungsfähig ist, wenn der Betroffene damit einer von Arbeitgeberseite drohenden, politisch motivierten Kündigung oder einer sonstigen Maßnahme im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 BerRehaG zuvorkommen wollte, die seine politische Benachteiligung bezweckte (vgl. Beschluss vom 5. Dezember 2007 - BVerwG 3 B 47.07 - ZOV 2008, 57).
  • BVerwG, 11.06.2009 - 3 B 134.08

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Falle eines auf die

    Er bezieht sich zwar etwa auf die Urteile des Senats vom 19. Mai 2005 - BVerwG 3 C 36.04 -, vom 18. Oktober 2001 - BVerwG 3 C 35.01 - und vom 6. April 2000 - BVerwG 3 C 34.99 - sowie die Beschlüsse des Senats vom 2. Februar 2004 - BVerwG 3 B 103.03 -, vom 11. September 2007 - BVerwG 3 B 34.07 - und vom 5. Dezember 2007 - BVerwG 3 B 47.07 -.
  • BVerwG, 08.05.2019 - 8 B 7.19

    Klärungsbedürftigkeit der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses eines Zahnarztes

    Für darüber hinausreichende Reduzierungen der für die behördliche oder gerichtliche Überzeugungsbildung geforderten Gewissheit gibt es ebenso wenig eine rechtliche Grundlage wie für eine gesetzliche Vermutung, die Eigenkündigung eines Arbeitsverhältnisses nach Stellung eines Ausreiseantrags stelle sich regelmäßig als Folge einer Maßnahme dar, die der politischen Verfolgung gedient hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5. Dezember 2007 - 3 B 47.07 - juris Rn. 5).
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