Rechtsprechung
| BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 38.95 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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VermG § 1 Abs. 3; ZGB § 288 Abs. 1 und 4, § 289 Abs. 1 und 2, § 290; NutzungsrechtsG § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 4, § 5 Abs. 1 und 2, § 6
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaften; Nötigung; Ausreiseverkauf; Nutzungsrecht; Eigenheimgrundstück - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Offene Vermögensfragen - Ausreisebedingter Gebäudeverkauf keine unlautere Machenschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Ständige Ausreise aus der DDR - Behördliches Verlangen - Eigenheimveräußerung - Unlautere Machenschaften
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Ausreisebedingter Verkauf
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Vermögensgesetz; unlautere Machenschaften bei ausreisebedingtem Gebäudeverkauf
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 06.06.1995 - 5 A 85/95
- BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 38.95
Papierfundstellen
- BVerwGE 102, 53
- ZIP 1996, 1887
- NVwZ 1997, 281 (Ls.)
- DÖV 1997, 208
- ZOV 1996, 433
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.02.1996 - 7 C 59.94
Offene Vermögensfragen: Vermutung unlauterer Machenschaften bei ausreisebedingten …
Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 38.95
Dabei entspricht es der Rechtsprechung des Senats, daß das Verwaltungsgericht aus dem zeitlichen Zusammenhang zwischen der Veräußerung des Hauses und der Ausreise der Kläger im Wege des Beweises des ersten Anscheins gefolgert hat, die Erlaubnis zur Ausreise sei vom Verkauf des Gebäudes abhängig gemacht worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 7 C 52.93 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 48 = NJW 1995, 2741; Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - NJW 1996, 1909).Diese Argumentation vernachlässigt zum einen, daß die Verkaufsforderung - wie bei dem ausreisebedingten Verzicht auf Bodenreformeigentum (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28. Juni 1995, a.a.O.) und anders als bei der erzwungenen Aufgabe des Volleigentums an Grundstücken (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Februar 1996, a.a.O.) - nicht sachwidrige Bedingung für die Ausreise war, sondern der Tatsache Rechnung trug, daß die Ausreise zwangsläufig mit der Aufgabe der Grundstücksnutzung und den sich daran anknüpfenden Rechtsfolgen verbunden war.
- BVerwG, 28.06.1995 - 7 C 52.93
Bodenreformeigentum bei Ausreise
Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 38.95
Dabei entspricht es der Rechtsprechung des Senats, daß das Verwaltungsgericht aus dem zeitlichen Zusammenhang zwischen der Veräußerung des Hauses und der Ausreise der Kläger im Wege des Beweises des ersten Anscheins gefolgert hat, die Erlaubnis zur Ausreise sei vom Verkauf des Gebäudes abhängig gemacht worden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995 - BVerwG 7 C 52.93 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 48 = NJW 1995, 2741; Urteil vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 59.94 - NJW 1996, 1909).Diese Argumentation vernachlässigt zum einen, daß die Verkaufsforderung - wie bei dem ausreisebedingten Verzicht auf Bodenreformeigentum (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Juni 1995, a.a.O.) und anders als bei der erzwungenen Aufgabe des Volleigentums an Grundstücken (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29. Februar 1996, a.a.O.) - nicht sachwidrige Bedingung für die Ausreise war, sondern der Tatsache Rechnung trug, daß die Ausreise zwangsläufig mit der Aufgabe der Grundstücksnutzung und den sich daran anknüpfenden Rechtsfolgen verbunden war.
- BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 36.97
Revisionsbegründung; Generalvollmacht einer Behörde zur Prozeßvertretung; …
Das gilt auch dann, wenn der Staat in manipulativer Weise auf die Person des Erwerbers des Eigenheims Einfluß genommen hat (Bestätigung und Fortführung der Rechtsprechung im Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 38.95 - BVerwGE 102, 53).Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 38.95 - ausgeführt habe, habe das staatliche Verlangen, vor der ständigen Ausreise aus der DDR das auf einem volkseigenen Grundstück errichtete Eigenheim zu veräußern, der damaligen Rechtslage entsprochen, derzufolge der Gebäudeeigentümer zur persönlichen Nutzung des Grundstücks verpflichtet gewesen sei.
Da nämlich in diesen Fällen das Gebäudeeigentum mit der gesetzlichen Pflicht zur persönlichen Nutzung des volkseigenen Grundstücks verbunden war (§ 288 Abs. 1 DDR-ZGB) und der Ausreisewillige dieser Pflicht mit seiner ständigen Ausreise aus der DDR nicht mehr nachkommen konnte, war das Verlangen nach Veräußerung des Eigenheims nicht im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG unlauter, sondern entsprach der Rechtsordnung der DDR (vgl. dazu näher BVerwGE 102, 53).
Nach alledem muß es auch in Anbetracht der Einwände des Klägers an der vom Senat im Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 38.95 - (…a.a.O.) vorgenommenen Beurteilung der Rechtslage verbleiben.
- BVerwG, 25.02.1999 - 7 B 281.98
Ausreisebedingter Gebäudeverkauf; unlautere Machenschaft; redlicher Erwerb; …
Da das Verwaltungsgericht diesen Schädigungstatbestand auf der Grundlage der Rechtsprechung des Senats zur ausreisebedingten Veräußerung von Eigenheimen (Urteil vom 29. August 1996 BVerwG 7 C 38.95 - BVerwGE 102, 53; Urteil vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 36.97 -, NJW 1999, 513, zur Veröffentlichung in BVerwGE bestimmt) beurteilt hat, mußte es sich ihm nicht aufdrängen, dem Umstand nachzugehen, daß an die Stelle des ursprünglichen Erbbaurechts im Jahre 1959 ein dingliches Nutzungsrecht nebst selbständigem Gebäudeeigentum getreten war.Unzulässig ist schließlich die Rüge, das Verwaltungsgericht habe den Anspruch der Klägerin auf rechtliches Gehör (§ 108 Abs. 2 VwGO) verletzt, weil es das von ihm in Bezug genommene Urteil des Senats vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 38.95 - (…a.a.O.) nicht so rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung mitgeteilt habe, daß die Klägerin hierzu Rechtsrat hätte einholen können.
Die Beschwerde sieht die Abweichung von dem Urteil des Senats vom 29. August 1996 BVerwG 7 C 38.95 - (…a.a.O.) offenbar darin, daß bei ausreisebedingter Veräußerung eines Eigenheims die Rückübertragung nicht ausgeschlossen sei, wenn unlautere Machenschaften konkret nachgewiesen würden.
- BVerwG, 16.07.1998 - 7 C 39.97
Entschädigungsberechtigung; Feststellung der Berechtigung, (Teil-)Anfechtung und …
Der erkennende Senat hat bereits entschieden, daß das behördliche Verlangen, vor der ständigen Ausreise aus der DDR ein unter Inanspruchnahme eines Nutzungsrechts am Grundstück errichtetes Eigenheim zu veräußern, nicht den Tatbestand einer unlauteren Machenschaft erfüllt (vgl. Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 38.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 86).
- BVerwG, 26.04.1999 - 8 B 67.99
Republikflucht; Entzug des dinglichen Nutzungsrechts; generelle …
Die Beschwerde meint, das angefochtene Urteil weiche von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 36.97 - (VIZ 1998, 626), vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 27.96 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 118) und vom 29. August 1996 BVerwG 7 C 38.95 - (BVerwGE 102, 53) ab, soweit es den entschädigungslosen Entzug des dinglichen Nutzungsrechts gegenüber "Republikflüchtlingen" trotz der an sich existierenden Entschädigungsregelung in § 290 Abs. 2 ZGB als schädigende Maßnahme im Sinne von § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG angesehen habe.Die Urteile vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 36.97 - und vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 38.95 - betrafen jeweils Ausreisefälle und beschäftigen sich mit § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG nicht; die Entscheidung vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 27.96 - hatte nicht den Entzug eines dinglichen Nutzungsrechts, sondern von Bodenreformeigentum zum Gegenstand.
- BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 84.99
Restitution; Eigenheim; Teilbescheid; Feststellung Berechtigter; Bestandskraft; …
Das Verwaltungsgericht hat sich mit der bundesrechtswidrigen Überprüfung der Berechtigtenfeststellung der Beigeladenen begnügt und diese - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats - für rechtswidrig gehalten, weil das behördliche Verlangen, vor der ständigen Ausreise aus der DDR das unter Inanspruchnahme eines Nutzungsrechts auf einem volkseigenen Grundstück errichtete Eigenheim zu veräußern, keinen Schädigungstatbestand erfüllt habe (vgl. Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 38.95 - BVerwGE 102, 53 ; Urteil vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 27.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 118; Urteil vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 36.97 - BVerwGE 107, 156 ). - BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 12.00
Apotheke; besatzungshoheitliche Enteignung von Apotheken; Apotheke in …
Der Verlust des Nutzungsrechts war eine zwangsläufige Folge der Ausreise, sodass die vorherige Verkaufsforderung durch DDR-Behörden auch keine unlautere Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG darstellte (Urteile vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 38.95 - BVerwGE 102, 53 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 86…, vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 27.96 - a.a.O. S. 369 und vom 16. Juli 1998 - BVerwG 7 C 36.97 - BVerwGE 107, 156 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 158 S. 488 ; vgl. zur Forderung, vor der Ausreise Bodenreformeigentum aufzugeben, auch Urteile vom 28. Juni 1995 - BVerwG 7 C 52.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 48 S. 126 …und vom 29. Februar 1996 - BVerwG 7 C 49.94 - a.a.O. S. 189, 191 …sowie Beschluss vom 26. März 1997 - BVerwG 7 B 95.97 - a.a.O.). - BVerwG, 19.04.2000 - 8 B 48.00
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung der …
Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, bei der Prüfung der Frage, ob eine unlautere Machenschaft im Sinne des § 1 Abs. 3 VermG vorliegt, darauf abzustellen, ob die Vorgehensweise der Behörden der Rechtsordnung der DDR entsprach (vgl. u.a. Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 38.95 - BVerwGE 102, 53 ).Im übrigen weicht das angefochtene Urteil auch nicht von der in der Beschwerde bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 38.95 - a.a.O.) ab.
- VG Dresden, 02.07.1998 - 3 K 2708/96
Anspruch auf Entschädigung wegen Verletzung des Vorkaufsrechts; Zwang zur Aufgabe …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Schwerin, 09.12.1999 - 3 A 460/99
Rückübertragung von Gebäudeeigentum nach dem Gesetz zur Regelung offener …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 21.03.2000 - 7 B 36.00
Rückübertragung eines Gebäudes - Vorliegen einer unlautern Machenschaft - …
Demgegenüber steht hier der ausreisebedingte Zwang zur Aufgabe des Eigentums an einem auf einem volkseigenen Grundstück errichteten Eigenheim in Rede, den das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als von der Rechtsordnung der DDR gedeckt angesehen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 38.95 - BVerwGE 102, 53 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 86;… Urteil vom 27. Februar 1997 - BVerwG 7 C 17.96 - Buchholz a.a.O. Nr. 105). - BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 27.96
Gegenvorstellung
- VG Stuttgart, 27.01.2011 - 2 K 3558/10
Aussegnungshalle im allgemeinen Wohngebiet nicht zulässig
- BVerwG, 18.09.2002 - 7 PKH 3.02
Rechtsmittel
- BVerwG, 19.11.1997 - 7 B 265.97
Verwaltungsprozeßrecht - Sachentscheidung durch das BVerwG anstelle einer …
- BVerwG, 24.11.2004 - 7 B 128.04
Rücknahme eines Bescheides über die Entschädigungsberechtigung hinsichtlich eines …
- BVerwG, 06.06.2000 - 8 B 98.00
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision wegen grundsätzlicher …
- BVerwG, 27.02.1997 - 7 C 17.96
Rückübertragung des Eigentums an einem Wohnhaus - Verlust des Eigenheims auf …
- BVerwG, 29.06.1998 - 7 B 442.97
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Begriff der Abweichung - …
- VG Gera, 26.10.1999 - 6 K 1069/96
Anspruch auf Rückübertragung eines in der ehemaligen DDR gelegenen Grundstücks; …
- BVerwG, 02.09.1996 - 7 B 131.96
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Annahme unlauterer …
- BVerwG, 05.02.1997 - 7 B 364.96
Beschwerde wegen Nichtzulassung einer Revision
- VG Berlin, 12.12.2002 - 29 A 164.98
Schädigung i.S.d. § 1 Abs. 1c Vermögensgesetz (VermG) bei Veräußerung von bei …
- BVerwG, 07.05.1998 - 7 B 130.98
Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatzrüge - Anforderungen an eine …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 6.96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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VermG § 2 Abs. 2 Satz 2; § 4 Abs. 1 Satz 3; § 4 Abs. 2 Sätze 1 und 2
Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; Rückausnahmetatbestand; Redlichkeitsschutz für Unternehmenserwerber; Unternehmensverkauf in der Form des "asset-deal" - rechtsportal.de
Offene Vermögensfragen - Redlichkeitsschutz für Unternehmenserwerber, Stichtragsregelung, Rückausnahme
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anbahnung vor dem Stichtag - Unzulässiger Erwerb - Asset-deal - Redlichkeitsschutz für Unternehmenserwerber
Verfahrensgang
- VG Dresden, 22.11.1994 - 3 K 1096/93
- BVerwG, 16.01.1996 - 7 B 226.95
- BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 6.96
Papierfundstellen
- ZIP 1996, 1919
- NVwZ 1997, 281 (Ls.)
- NJ 1997, 207
- DÖV 1997, 207
- ZOV 1996, 433
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.12.1995 - V ZR 110/94
Wirksamkeit eines mit dem Rat der Stadt am 17.5.1990 geschlossenen Vertrages über …
Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 6.96
Die Klage ist in vollem Umfang abweisungsreif, weil sich der Kläger auf der Grundlage der vom Verwaltungsgericht festgestellten Tatsachen nicht darauf berufen kann, den Erwerb vor dem Stichtag schriftlich beantragt oder ihn aktenkundig angebahnt zu haben (§ 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a VermG); es bedarf daher keines Eingehens auf die von der Revision unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1995, ZIP 1996, 653 [655]) vertretene Rechtsauffassung, der Kläger habe mangels erforderlicher Genehmigung des Vertrags (§ 49 Abs. 3 Buchst. b des Gesetzes über die Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise in der DDR vom 17. Mai 1990 - KommVerf - [GBl I S. 255]) nicht wirksam Eigentum erworben. - BVerwG, 13.10.1994 - 7 C 38.93
Offene Vermögensfragen - Unredlichkeit - Restitutionsausschluß - …
Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 6.96
Demgemäß hat der Senat bereits entschieden, daß das Eigentum an einem Unternehmen (§ 2 Abs. 2 Satz 2 VermG) gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG redlich erworben werden konnte, auch wenn - wie hier - § 4 Abs. 1 Satz 3 VermG nicht eingreift (vgl. BVerwGE 97, 24 [30 f.]; vgl. auch Beschluß vom 14. November 1994 - BVerwG 7 B 128.94 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 10, für die Herausgabe von Grundstücken als Bestandteile eines stillgelegten Unternehmens). - BVerwG, 27.10.1995 - 7 C 56.94
Kein Stichtag bei Erwerb vom redlichen Voreigentümer in der DDR
Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 6.96
Zweck der Stichtagsregelung ist es, die Beseitigung einer an diesem Tag bestehenden oder danach entstandenen Restitutionslage zu verhindern, unabhängig davon, ob es sich um den Erwerb von Volkseigentum oder von privatem Eigentum handelte (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1995 - BVerwG 7 C 56.94 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 24 = VIZ 1996, 91). - BVerwG, 14.11.1994 - 7 B 128.94
Unmöglichkeit der Rückübertragung des Eigentumsrechts kraft "Natur der Sache" - …
Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 7 C 6.96
Demgemäß hat der Senat bereits entschieden, daß das Eigentum an einem Unternehmen (§ 2 Abs. 2 Satz 2 VermG) gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG redlich erworben werden konnte, auch wenn - wie hier - § 4 Abs. 1 Satz 3 VermG nicht eingreift (vgl. BVerwGE 97, 24 [30 f.]; vgl. auch Beschluß vom 14. November 1994 - BVerwG 7 B 128.94 - Buchholz 112 § 6 VermG Nr. 10, für die Herausgabe von Grundstücken als Bestandteile eines stillgelegten Unternehmens).
- BVerwG, 16.04.1998 - 7 C 32.97
Planfeststellung; Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf - Ebensfeld; …
Daran fehlt es, wenn ein Erwerb angebahnt wurde, der nach der DDR-Rechtsordnung vor dem Stichtag nicht Vertragsgegenstand sein konnte (vgl. Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 6.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 34 : Kauf eines volkseigenen Grundstücks). - BVerwG, 27.01.2000 - 7 C 2.99
Redlicher Erwerb; volkseigenes Grundstück; volkseigenes Gut; Erholungsgrundstück; …
Demgemäß geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß der Kauf volkseigener Grundstücke durch Private erstmals durch das Verkaufsgesetz zugelassen wurde (vgl. Beschluß vom 24. Mai 1995 - BVerwG 7 B 51.95 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 17; Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 20.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 25; Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 6.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 34). - BGH, 14.09.2001 - V ZR 410/00
Berechtigung zum Kauf eines Grundstücks aufgrund eines vor dem 19.10.1989 …
Diese Voraussetzungen sind nicht gegeben, wenn vor dem 19. Oktober 1989 ein Kaufantrag gestellt oder der Abschluß eines Vertrages angebahnt wurde, der nach dem Recht der DDR ohne weitere Maßnahmen der Behörden nicht geschlossen werden konnte oder bei ordnungsgemäßem Verhalten der Behörden nicht geschlossen werden durfte (…Eickmann/Wittmer, SachenRBerG [Stand: April 2001], § 121 Rdn. 44; BVerwGE 110, 28, 31; BVerwG, ZOV 1996, 433, 434; BVerwG, VIZ 1997, 589; 1998, 450, 451; 1998, 457 jeweils zu § 4 Abs. 2 Satz 2 a VermG).
- BVerwG, 25.06.1997 - 7 B 198.97
Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Redlicher …
Die Regelung des § 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a VermG ist dann nicht anwendbar, wenn der angestrebte Erwerb im Zeitpunkt des Stichtages rechtlich nicht zulässig war (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 6.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 34).Diese Frage hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 6.96 - (Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 34) bejaht; denn es war die erklärte Absicht des Gesetzgebers, ausschließlich denjenigen zu schützen, der sich (in der Regel als Mieter) bereits vor dem 19. Oktober 1989 ernsthaft um einen rechtlich zulässigen Erwerb des Eigentums an einem volkseigenen Gebäude bemüht hatte (vgl. BTDrucks 12/2480 S. 44).
- BVerwG, 27.08.2003 - 8 C 15.02
Verkaufsgesetz; Modrow-Kaufvertrag; hängender Kaufvertrag; nachträgliche …
Entscheidend ist , dass ein Erwerb nach § 1 des Verkaufsgesetzes schon deshalb nicht in Betracht kam, weil hiernach nur der Erwerb des Gebäudes, nicht jedoch des Grundstücks zulässig war (stRspr des BVerwG, Urteile vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 6.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 34 und vom 19. November 1998 - BVerwG 7 C 5.98 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 18). - BVerwG, 13.12.2017 - 8 C 15.16
Anteilsentziehung; Anteilsschädigung; Auflassung; Beginn; Bruchteilsrestitution; …
So scheidet ein redlicher Erwerb von Grundstückseigentum aus, wenn der Immobilienkauf - wie etwa der Kauf volkseigener Grundstücke - seinem Vertragsgegenstand nach vor dem 19. Oktober 1989 rechtlich nicht zulässig war (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - 7 C 6.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 34 - juris LS 3 und S. 83 zur Anbahnung eines solchen Geschäfts). - BVerwG, 05.04.2001 - 7 C 15.00
Restitutionsausschluss; redlicher Erwerb; Stichtagsregelung; Ausnahme von der …
Weil § 4 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 Buchst. a VermG danach nur einen Erwerb aus staatlicher Hand erfasst, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ein gegenüber dem Staat geäußerter Erwerbswunsch nicht schutzwürdig, wenn das zu erwerbende Grundstück zum Stichtag weder in Volkseigentum noch unter staatlicher Verwaltung stand (BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 6.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 34; Urteil vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - BVerwGE 106, 310). - BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 17.98
Restitutionsausschluß; Erwerb durch privaten Handwerker oder Gewerbetreibenden; …
Dazu zählt, daß der Käufer zum berechtigten Erwerberkreis gehörte und daß es sich um ein vom Gesetz erfaßtes Erwerbsobjekt handelte (vgl. zu letzterem BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 BVerwG 7 C 6.96 Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 34, S. 79 = VIZ 1996, 711 ; Urteil vom 19. November 1998 BVerwG 7 C 5.98 ). - BVerwG, 29.11.1999 - 8 B 277.99
Beschwerde der Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision - Auslegung des …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann von einer rechtserheblichen Anbahnung im Sinne des § 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a VermG erst dann die Rede sein, wenn sie einen Vermögensgegenstand betraf, der dem rechtsgeschäftlichen Erwerb unmittelbar zugänglich, also rechtlich erwerbsfähig war (Urteil vom 16. April 1998 - BVerwG 7 C 32.97 - BVerwGE 106, 310 ; vgl. auch Urteile vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 6.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 34 S. 79 und vom 3. November 1999 - BVerwG 8 C 19.98 - UA S. 10sowie Beschluß vom 23. November 1998 - BVerwG 8 B 163.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 61 S. 137 ). - BVerwG, 09.10.1997 - 7 B 324.97
Vermögensrechtliche Rückgabe eines Grundstücks bei Unmöglichkeit der Rückgabe - …
Der Senat hat bereits entschieden, daß die Regelung des § 4 Abs. 2 Satz 2 Buchst. a VermG dann nicht anwendbar ist, wenn der angestrebte Erwerb bis zum Stichtag bereits aus Rechtsgründen ausschied (Urteil vom 29. August 1996 - BVerwG 7 C 6.96 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 34 - sowie Beschluß vom 25. Juni 1997 - BVerwG 7 B 198.97 -, bisher nicht veröffentlicht).
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