Rechtsprechung
| BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 51.96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Eigentumsverzicht - Vermietungsbedingte Überschuldung - Kausalität - Eigennutzung - Untergeordnete Vermietung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 1 Abs. 2
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Überschuldung; ökonomische Zwangslage; nicht kostendeckende Mieten; Ursachenzusammenhang - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VermG § 1 Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Vermögensgesetz; Eigentumsverzicht bei bevorstehender Überschuldung eines bebauten Grundstücks
Verfahrensgang
- VG Schwerin, 07.03.1996 - 3 A 703/94
- BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 51.96
Papierfundstellen
- ZOV 1998, 62
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 15.05.1997 - 7 C 50.96
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 51.96
Der Schädigungstatbestand der eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Überschuldung eines bebauten Grundstücks im Sinne von § 1 Abs. 2 VermG setzt voraus, daß die zum Eigentumsverlust führende ökonomische Zwangslage auf nicht kostendeckenden Mieten beruht; an diesem Ursachenzusammenhang kann es fehlen, wenn die Vermietung zu Wohnzwecken von untergeordneter Bedeutung ist und die Eigennutzung des Gebäudes überwiegt (wie Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 - VIZ 1997, 475).Wurde demgegenüber ein Wohngebäude gleichermaßen eigengenutzt und vermietet, ist der gesetzlich verlangte Ursachenzusammenhang dann zu verneinen, wenn schon die zur Sicherung der Bewohnbarkeit des eigengenutzten Gebäudeteils erforderlichen Aufwendungen die Überschuldung des Grundstücks zur Folge haben; denn der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 2 VermG gewährt nach seinem Zweck, den aufgrund ökonomischen Zwangs infolge staatlich angeordneter Niedrigmieten herbeigeführten Eigentumsverlust wiedergutzumachen, Ansprüche nur demjenigen Eigentümer, der in eine derartige Zwangslage wegen nicht kostendeckender Mieten geraten ist (Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 - VIZ 1997, 475).
- BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73
Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte - …
Auszug aus BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 51.96
Revisionsgerichtlich zu beanstanden ist die tatrichterliche Sachverhaltswürdigung nur dann, wenn sie gegen revisible Rechtssätze, allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstößt (vgl. BVerwGE 47, 330 (361) [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]; 81, 74 (76) [BVerwG 08.12.1988 - 3 C 81/87]m.w.N.). - BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86
Versagungsgrund - Erteilung der Gaststättenerlaubnis - Abschließende …
Auszug aus BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 51.96
Revisionsgerichtlich zu beanstanden ist die tatrichterliche Sachverhaltswürdigung nur dann, wenn sie gegen revisible Rechtssätze, allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstößt (vgl. BVerwGE 47, 330 (361) [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]; 81, 74 (76) [BVerwG 08.12.1988 - 3 C 81/87]m.w.N.).
- BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93
Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung
Auszug aus BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 51.96
So kann, wie der Senat in seinem Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87 (99) [BVerwG 16.03.1995 - 7 C 39/93] dargelegt hat, der Ursachenzusammenhang zwischen Niedrigmieten und Überschuldung fehlen, wenn in der Vergangenheit erforderliche Instandsetzungsarbeiten trotz vorhandener finanzieller Deckung unterblieben waren und es daher zu einem Reparaturstau gekommen ist. - BVerwG, 30.05.1996 - 7 C 47.94
Offene Vermögensfragen: Voraussetzungen für die Feststellung einer Überschuldung …
Auszug aus BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 51.96
Der materiellrechtliche Ansatz des Verwaltungsgerichts entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. zusammenfassend Urteil vom 30. Mai 1996 - BVerwG 7 C 47.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 78 m.w.N.). - BVerwG, 03.01.1996 - 7 B 361.95
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 51.96
Die notwendige Kausalität ist darüber hinaus nicht gegeben, wenn ein Wohngebäude ganz überwiegend durch den Eigentümer oder seine Familie genutzt wurde, so daß sich die Vermietung im Vergleich zu der Eigennutzung als wirtschaftlich nicht ins Gewicht fallende Fremdnutzung darstellte (Beschluß vom 3. Januar 1996 - BVerwG 7 B 361.95 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 60); bei einem in dieser Weise durch Eigennutzung geprägten Wohngebäude ist das Tatbestandsmerkmal der Überschuldung infolge nicht kostendeckender Mieten von vornherein ausgeschlossen.
- BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 4.98
Eigentumsverzicht; Überschuldung; nicht kostendeckende Mieten; Verbindlichkeiten …
Damit hat der Senat zugleich anerkannt, daß in den Fällen, in denen die Verbindlichkeiten des eigen- und des fremdgenutzten Gebäudeteils jeweils nur zur Überschuldung beigetragen haben, die Anwendung des § 1 Abs. 2 VermG nicht ausgeschlossen ist (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 51.96 - Buchholz a.a.O. Nr. 125). - BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 13.97
Eigentumsaufgabe wegen Überschuldung; bebautes Grundstück i.S.d. § 1 Abs. 2 …
Der Rückgabeanspruch setzt daher den überschuldungsbedingten Verlust eines bebauten und - zumindest gleichgewichtig mit einer etwaigen Eigennutzung - vermieteten Grundstücks voraus (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Januar 1997 - BVerwG 7 C 2.96 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 101; Urteil vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 - VIZ 1997, 475; Urteil vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 51.96 - ZOV 1998, 62). - BVerwG, 18.03.1997 - 7 PKH 23.96
Anspruch auf Rückgabe eines Wohngrundstücks und Gewerbegrundstücks nach dem …
Durch Widerspruchsbescheid vom 28. März 1994 stellte der Beklagte die Berechtigung der Beigeladenen zu 1 mit der Begründung fest, im maßgeblichen Zeitpunkt habe infolge Reparaturstaus ein Instandsetzungsbedarf bestanden, der wegen nicht kostendeckender Mieten zur unmittelbar bevorstehenden Überschuldung geführt habe; der gegen diesen Widerspruchsbescheid erhobenen Klage der kommunalen Eigentümerin hat das Verwaltungsgericht nach Durchführung einer Beweisaufnahme durch Urteil vom 7. März 1996, gegen das die Beigeladene zu 1 die vom Verwaltungsgericht zugelassene Revision eingelegt hat (BVerwG 7 C 51.96), stattgegeben.Das hat der Senat in seinem Beschluß vom gleichen Tag im Verfahren BVerwG 7 C 51.96 ausgeführt; auf diese Gründe nimmt der Senat Bezug, da sowohl die vorinstanzlichen Entscheidungsgründe als auch die Revisionsbegründung in beiden Verfahren übereinstimmen.
- BVerwG, 11.02.1999 - 7 C 23.98
Anspruch auf Rückübertragung eines mit einem Wohnhaus und Geschäftshaus bebauten …
Damit hat der Senat zugleich anerkannt, daß in den Fällen, in denen die Verbindlichkeiten des eigen- und des fremdgenutzten Gebäudeteils jeweils nur zur Überschuldung beigetragen haben, die Anwendung des § 1 Abs. 2 VermG nicht ausgeschlossen ist (vgl. Urteil vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 51.96 - Buchholz a.a.O. Nr. 125). - VG Schwerin, 26.10.1999 - 7 A 1915/95
Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz; Vorliegen einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 14.01.1998 - 7 B 451.97
Eigengebrauch eines Grundstücks - Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer …
Nach dem Urteil des Senats vom 15. Mai 1997 - BVerwG 7 C 50.96 - (VIZ 1997, 475), bestätigt durch Urteil vom 16. Oktober 1997 - BVerwG 7 C 51.96 -, setzt die Anwendung des § 1 Abs. 2 VermG in solchen Fällen voraus, daß der vermietete Anteil dem eigengenutzten Anteil des Wohngebäudes ungefähr gleichgewichtig war. - VG Schwerin, 08.12.1998 - 3 A 301/94
Klage gegen die Rückübertragung eines mit einem Miethaus bebauten Grundstücks auf …
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