Rechtsprechung
| BVerwG, 03.07.2001 - 8 B 37.01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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- Wolters Kluwer
Unlautere Machenschaft - Inanspruchnahme nach dem BaulandG der DDR - Nichtbeteiligung des Westeigentümers - Spätphase der DDR
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
VermG § 1 Abs. 3, § 4 Abs. 2 Satz 2
Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; unlautere Machenschaft; Baulandenteignung; Nichtbeteiligung der Westeigentümer - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Oder - 4 K 1353/96
- BVerwG, 19.03.2001 - 8 B 37.01
- BVerwG, 03.07.2001 - 8 B 37.01
Papierfundstellen
- NJ 2001, 663
- ZOV 2001, 360
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 5.98
Recht der Offenen Vermögensfragen
Auszug aus BVerwG, 03.07.2001 - 8 B 37.01
Die Veränderungen in der DDR hin zu rechtsstaatlichen Verhältnissen, bei denen der Beachtung des Gesetzesrechts in der DDR-Rechtsanwendung umfassendere Bedeutung zukam und deswegen die Maßstäbe für das, "was mit rechten Dingen zugegangen ist", sich erheblich verändert haben, sind nicht gleichermaßen schlagartig mit dem Rücktritt Honeckers am 18. Oktober 1989, sondern im Laufe der damit beginnenden tiefgreifenden politischen und rechtlichen Umwälzungen eingetreten (Urteil vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 5.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 1).Denn diese Ausführungen, denen sich der Senat nicht anschließen kann und die im Übrigen ausschließlich mit dem bereits zitierten Urteil des Senats vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 5.98 - (…a.a.O.) begründet werden, das eine solche Aussage aber für den Zeitraum vor Verlautbarung des Schreibens vom 26. Januar 1990 gerade nicht enthält, waren für das Urteil des Bundesgerichtshofs ersichtlich nicht entscheidungserheblich.
Die Beschwerde kann auch nicht mit der Begründung Erfolg haben, das angefochtene Urteil weiche von dem Urteil des Senats vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 5.98 - (…a.a.O.) im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ab.
- BGH, 12.05.2000 - V ZR 47/99
Rückabwicklung von Enteignungen auf Grundlage des DDR-Baulandgesetzes
Auszug aus BVerwG, 03.07.2001 - 8 B 37.01
Die Festlegung eines Stichtages kommt insoweit nicht in Betracht (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 12. Mai 2000 - V ZR 47/99 - NJW 2000, 2419 = ZOV 2000, 235).b) Der Rechtssache kommt auch nicht deswegen grundsätzliche Bedeutung zu, weil der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 12. Mai 2000 - V ZR 47/99 - (NJW 2000, 2419 = ZOV 2000, 235) die Ansicht vertreten hat, dass eine nach dem 18. Oktober 1989 erfolgte Enteignung auf der Grundlage des Baulandgesetzes gegenüber Westeigentümern unter deren bewusster Nichtbeteiligung grundsätzlich eine schädigende Maßnahme nach § 1 Abs. 3 VermG darstellt.
- BVerwG, 01.09.1997 - 8 B 144.97
Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Begründungspflicht nach § 108 Abs. …
Auszug aus BVerwG, 03.07.2001 - 8 B 37.01
Die Darlegung dieses Revisionszulassungsgrundes setzt voraus, dass die Beschwerde einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz benennt, mit dem die Vorinstanz einem in der bezeichneten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aufgestellten ebensolchen Rechtssatz, der sich auf dieselbe Rechtsvorschrift bezieht, widersprochen hat (stRspr, vgl. Beschluss vom 1. September 1997 - BVerwG 8 B 144.97 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 50 S. 7 ).
- BGH, 17.03.1995 - V ZR 100/93
Ansprüche von einer Enteignung nach dem Baulandgesetz der DDR Betroffener
Auszug aus BVerwG, 03.07.2001 - 8 B 37.01
Da diese materiellen Mängel nach der übereinstimmenden Rechtsprechung sowohl des Bundesgerichtshofs (BGHZ 129, 112 ) als auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu Urteile vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 53 S. 142 und vom 28. Oktober 1999 - BVerwG 7 C 38.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 6 S. 22 sowie Beschluss des Senats vom 30. Mai 2000 - BVerwG 8 B 37.00 - n.v.) wegen der offensichtlich fehlenden Rechtsgrundlage für die Enteignung den Tatbestand des § 1 Abs. 3 VermG erfüllen, kam es auf die Frage der Nichtbeteiligung der Westeigentümer nicht entscheidungserheblich an. - BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 39.94
Bauland-Enteignung
Auszug aus BVerwG, 03.07.2001 - 8 B 37.01
Da diese materiellen Mängel nach der übereinstimmenden Rechtsprechung sowohl des Bundesgerichtshofs (BGHZ 129, 112 ) als auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu Urteile vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 53 S. 142 und vom 28. Oktober 1999 - BVerwG 7 C 38.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 6 S. 22 sowie Beschluss des Senats vom 30. Mai 2000 - BVerwG 8 B 37.00 - n.v.) wegen der offensichtlich fehlenden Rechtsgrundlage für die Enteignung den Tatbestand des § 1 Abs. 3 VermG erfüllen, kam es auf die Frage der Nichtbeteiligung der Westeigentümer nicht entscheidungserheblich an. - BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 38.98
Enteignung nach dem Aufbaugesetz; Schädigungsmaßnahme; unlautere Machenschaft; …
Auszug aus BVerwG, 03.07.2001 - 8 B 37.01
Da diese materiellen Mängel nach der übereinstimmenden Rechtsprechung sowohl des Bundesgerichtshofs (BGHZ 129, 112 ) als auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu Urteile vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 53 S. 142 und vom 28. Oktober 1999 - BVerwG 7 C 38.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 6 S. 22 sowie Beschluss des Senats vom 30. Mai 2000 - BVerwG 8 B 37.00 - n.v.) wegen der offensichtlich fehlenden Rechtsgrundlage für die Enteignung den Tatbestand des § 1 Abs. 3 VermG erfüllen, kam es auf die Frage der Nichtbeteiligung der Westeigentümer nicht entscheidungserheblich an. - BVerwG, 01.08.2000 - 8 B 144.00
Ansprüche wegen einer entschädigungslosen Enteignung - Vorliegen einer …
Auszug aus BVerwG, 03.07.2001 - 8 B 37.01
Für die Zeit davor ist die Frage, ob formale Verstöße gegen die Vorschriften des Baulandgesetzes über die Beteiligung der Eigentümer und die Bekanntgabe der Inanspruchnahmebescheide als "manipulativ" zu werten sind, nur unter umfassender Würdigung der konkreten Umstände des jeweiligen Falles zu beantworten (Beschluss vom 1. August 2000 - BVerwG 8 B 144.00 - n.v.; die gegen den Beschluss eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen ). - BVerwG, 30.05.2000 - 8 B 37.00
Rückübertragung eines Grundstücks - Vorliegen einer unlauteren Machenschaft
Auszug aus BVerwG, 03.07.2001 - 8 B 37.01
Da diese materiellen Mängel nach der übereinstimmenden Rechtsprechung sowohl des Bundesgerichtshofs (BGHZ 129, 112 ) als auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu Urteile vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 53 S. 142 und vom 28. Oktober 1999 - BVerwG 7 C 38.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 6 S. 22 sowie Beschluss des Senats vom 30. Mai 2000 - BVerwG 8 B 37.00 - n.v.) wegen der offensichtlich fehlenden Rechtsgrundlage für die Enteignung den Tatbestand des § 1 Abs. 3 VermG erfüllen, kam es auf die Frage der Nichtbeteiligung der Westeigentümer nicht entscheidungserheblich an.
- BGH, 25.07.2003 - V ZR 362/02
Geltendmachung des Grundbuchberichtigungsanspruchs durch den Eigentümer bei …
Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht seine - vom Senat herangezogene - Entscheidung vom 28. April 1999 (BVerwGE 109, 81) durch zwei spätere Beschlüsse (ZOV 2001, 360, 361; 2002, 120, 121) dahin klargestellt, daß der geschilderte Grundsatz für den Zeitraum bis zur Verlautbarung des Schreibens des Staatssekretärs im Ministerium der Finanzen und Preise sowie des Leiters des Amtes für Rechtsschutz des Vermögens der DDR an den ersten Stellvertreter der Vorsitzenden der Räte der Bezirke vom 26. Januar 1990 (abgedruckt in ZOV 1996, 412) nicht gelte, vielmehr könne die Frage, ob formale Verstöße gegen die Vorschriften des Baulandgesetzes der DDR als manipulativ zu werten seien, nur unter umfassender Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalles beantwortet werden.Der Rechtsprechung des Senats kann aus diesem Grunde nicht entgegengehalten werden, sie lasse sich mit dem durch § 4 Abs. 2 Satz 2 VermG erstrebten sozialen Ausgleich nicht vereinbaren (BVerwG, ZOV 2001, 360, 361; Fritsche, NJ 2000, 650 f; Hermann, OV-spezial 2000, 350, 353 f; Kolb, NJ 2003, 209).
Der Befriedungsfunktion der Ausschlußfrist des § 30 a VermG ist in diesem Zusammenhang ebensowenig ein Argument zu entnehmen (a.A. BVerwG, ZOV 2001, 360, 361), weil sich hier das allgemeine Verkehrsrisiko realisiert und nicht etwa eine Rückabwicklung durch das Vermögensgesetz erst eröffnet werden muß.
Hierfür mag seine Einschätzung der Rechtsprechung der zuständigen obersten Gerichtshöfe des Bundes maßgebend gewesen sein, dies genügt jedoch nicht, um einen "unmißverständlich geäußerten Willen des Gesetzgebers" feststellen zu können, der darauf gerichtet sein soll, daß das Vermögensgesetz in seinem Anwendungsbereich eine abschließende Sonderregelung enthalte und mithin zivilrechtliche Ansprüche verdränge (so aber BVerwG, ZOV 2001, 360, 361).
Das Bundesverwaltungsgericht (ZOV 2001, 360, 361) hat zwar Art. 237 § 1 EGBGB dahin ausgelegt, daß nach dieser Vorschrift zivilrechtliche Ansprüche auch bei Vorgängen nach dem 18. Oktober 1989 verdrängt seien.
- BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 10.01
Inanspruchnahme; Baulandgesetz 1984; unlautere Machenschaften; Verfahrensverstöße …
Die Festlegung eines Stichtages, wie der 18. Oktober 1989, kommt insoweit nicht in Betracht (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 12. Mai 2000 - BGH V ZR 47/99 - NJW 2000, 2419; vgl. Beschluss vom 3. Juli 2001 - BVerwG 8 B 37.01 - ZOV 2001, 360 f.).In diesem Zusammenhang hat der Senat bereits in seinem Beschluss vom 3. Juli 2001 - BVerwG 8 B 37.01 - (ZOV 2001, 360 f.) darauf hingewiesen, dass diese Ausführungen ausschließlich mit dem Urteil des Senats vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 5.98 - (BVerwGE 109, 81 ff. = Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 1) begründet werden, das aber eine derartige Aussage für den Zeitraum vor Verlautbarung des Schreibens des Staatssekretärs im Ministerium der Finanzen und Preise vom 26. Januar 1990 (abgedruckt in ZOV 1996, 416) gerade nicht enthält, und dass es nicht den tatsächlichen Verhältnissen in der DDR entsprach, dass unmittelbar mit dem Rücktritt Honeckers am 18. Oktober 1989 eine Veränderung in der Verwaltungspraxis eingetreten ist.
Für die Zeit vor dem 26. Januar 1990 kann die Frage, ob formale Verstöße gegen die Vorschriften des Baulandgesetzes über die Beteiligung und Bekanntgabe der Inanspruchnahmebescheide als manipulativ zu werten sind, nur unter umfassender Würdigung der konkreten Umstände des jeweiligen Falles beantwortet werden (vgl. Beschlüsse des Senats vom 1. August 2000 - BVerwG 8 B 144.00 - und vom 3. Juli 2001 - BVerwG 8 B 37.01 - a.a.O.).
- BVerwG, 21.09.2006 - 7 B 32.06
Rückübertragung eines Grundstücks; Internationaler Lizenzhandel; Inanspruchnahme …
Rn. 6 1. Die Beschwerde hat nicht dargelegt, dass das angefochtene Urteil von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. August 1995 - BVerwG 7 B 223.95 -, vom 3. Juli 2001 - BVerwG 8 B 37.01 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 27) und vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 10.01 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 32) abweicht.Zum anderen fehlt es an der Klärungsbedürftigkeit der aufgeworfenen Rechtsfrage: Das Bundesverwaltungsgericht wies bereits in seinem Urteil vom 12. Dezember 2001 (…a.a.O.) auf die Nichtentscheidungserheblichkeit der vom Bundesgerichtshof geäußerten Rechtsauffassung hin (ebenso Beschluss vom 3. Juli 2001 - BVerwG 8 B 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 27 = ZOV 2001, 360) und wiederholte seinerseits, dass die Frage, ob im Zeitraum vom 18. Oktober 1989 bis 26. Januar 1990 formale Verstöße gegen Vorschriften des Baulandgesetzes als manipulativ zu werten sind, nur unter umfassender Würdigung der konkreten Umstände des Einzelfalles beantwortet werden kann.
Rn. 10 Die weitere, als rechtsgrundsätzlich erachtete Frage nach dem Vorrang des Vermögensgesetzes ist an Hand der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ohne weiteres zu bejahen (Beschluss vom 3. Juli 2001, a.a.O.; Beschluss vom 19. Dezember 1994 - BVerwG 7 B 201.94 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 2).
- OLG Brandenburg, 26.09.2002 - 5 U 238/01
Bewilligung ; Grundbuchberichtigung; Rechtswegzuständigkeit; Ordentliche …
Der Senat folgt der insoweit übereinstimmenden Rechtsprechung des BGH und des BVerwG, dass eine Enteignung in der Spätphase der DDR jedenfalls nach dem Zeitpunkt des Schreibens des Staatssekretärs im Ministerium der Finanzen und Preise sowie des Leiters des Amtes für Rechtsschutz des Vermögens der DDR an die ersten Stellvertreter der Vorsitzenden der Räte der Bezirke vom 26. Januar 1990 als unlautere Machenschaft i.S.d. § 1 Abs. 3 VermG zu werten ist (BVerwG VIZ 1999, 523 und VIZ 2001, 611, BGH, VIZ 2000, 494, 495).Diese Rechtsprechung des BGH hat in der Literatur (vgl. Pritsche, NJ 2000, 650 651; Hermann, OV spezial 2000, 350, 353) und durch die Rechtsprechung des BVerwG (VIZ 2001, 611, 612) Kritik erfahren.
Auf die zutreffenden Ausführungen im Beschluss des BVerwG vom 3. Juli 2001 (VIZ 2001, 611, 612) wird Bezug genommen.
- BVerwG, 13.06.2002 - 8 B 54.02
Voraussetzungen der Zulassung zur Revision - Rechtliche Behandlung einer …
Denn der Gesetzgeber hat den Sturz Honeckers als Stichtag für den den redlichen Erwerb grundsätzlich ausschließenden erkennbaren Beginn eines Systemwandels festgelegt; diese Entscheidung kann nicht durch Gerichte im Wege der Gesetzesauslegung beseitigt und durch die Festlegung eines anderen Stichtages im Rahmen von § 1 Abs. 3 VermG ersetzt werden (vgl. Beschluss vom 3. Juli 2001 - BVerwG 8 B 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 27 S. 72).Dementsprechend hat der Senat in dem Urteil vom 28. April 1999 (…a.a.O., S. 1 und 5 f.) und dem Beschluss vom 3. Juli 2001 (a.a.O.) die "Spätphase der DDR" auf den Zeitraum nach dem Stichtag des § 4 Abs. 2 Satz 2 VermG beschränkt.
Für die Zeit zwischen dem Sturz Honeckers und dem genannten Schreiben vom 26. Januar 1990 ist der manipulative Charakter von Verfahrensverstößen bei der Bekanntgabe von Enteignungsmaßnahmen nur unter umfassender Würdigung der Einzelfallumstände zu beurteilen (Beschluss vom 3. Juli 2001, a.a.O., S. 73 f.).
- KG, 04.02.2003 - 13 W 1/03
Zivilrechtliche Ansprüche bei nichtiger Enteignung nach dem Baulandgesetz: …
Rn. 6 Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…BGH, NJW 2000, S. 2419 ff) und des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, VIZ 2001, S. 611 f;… VIZ 2002, S. 340 ff) war jedoch, entgegen der Ansicht des Widerspruchsausschlusses des LAROV, ein Anwendungsfall von § 1 Abs. 3 VermG gegeben.Rn. 7 Mit dem BGH (…a. a. O.) und in Kenntnis der dagegen vorgebrachten Kritik (…vgl. Hermann, OV spezial, 2000, S. 350 ff;… BVerwG VIZ 2002, S. 340 ff; VIZ 2001, S. 611 f) geht der Senat davon aus, dass in diesen speziellen Fällen in der Spätphase der DDR über Art. 237 § 1 Abs. 3 EGBGB zwar auch das Vermögensgesetz anwendbar ist, daneben aber die Geltendmachung zivilrechtliche Ansprüche nicht ausgeschlossen wird.
- BVerwG, 31.01.2007 - 8 B 5.07
Verstoß einer Behörde gegen Verfahrensvorschriften durch Nichtbeteiligung von …
Sie beruft sich vielmehr darauf, dass das Verwaltungsgericht in Abweichung von den Entscheidungen des erkennenden Senats vom 3. Juli 2001 - BVerwG 8 B 37.01 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 27) und vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 10.01 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 32) keine umfassende Prüfung vorgenommen habe, ob Verstöße gegen Vorschriften des Baulandgesetzes als "manipulativ" zu werten seien. - BVerwG, 12.08.2002 - 8 B 119.02
Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision - Enteignung ohne …
Für die Zeit vor diesem Schreiben verbleibt es hingegen bei einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls (Beschluss vom 3. Juli 2001 - BVerwG 8 B 37.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 27 S. 72 ; a.A. BGH NJW 2000, 2419).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 12.06.2001 - 8 B 101.01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache - Ausschluss des Wechsels vom Anspruch auf Entschädigung zum ursprünglich geltend gemachten Anspruch auf Rückübertragung
- grundeigentum-verlag.de
VermG § 8 Abs. 1 Satz 1
Übergang von Rückübertragung auf Entschädigung; Erledigung des Rückübertragungsantrags; Anmeldefrist - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Cottbus, 21.02.2001 - 1 K 484/97
- BVerwG, 12.06.2001 - 8 B 101.01
Papierfundstellen
- ZOV 2001, 360
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 13.04.2000 - 7 C 5.99
Restitutionsantrag; Ausschlußfrist; Entschädigungsantrag; Übergang von einem …
Auszug aus BVerwG, 12.06.2001 - 8 B 101.01
Er liegt darin, dass zur Beseitigung von Investitionshemmnissen, zur Gewährleistung des Grundstücksverkehrs und im Interesse eines zügigen Abschlusses vermögensrechtlicher Verfahren durch den Ablauf der Frist Rechtsklarheit und Rechtssicherheit eintreten soll (stRspr, vgl. Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 5.99 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 17 S. 25 sowie Beschluss vom 18. Dezember 2000 - BVerwG 7 B 156.00 -). - BVerwG, 18.12.2000 - 7 B 156.00
Anforderungen an die Darlegung des Revisionsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung …
Auszug aus BVerwG, 12.06.2001 - 8 B 101.01
Er liegt darin, dass zur Beseitigung von Investitionshemmnissen, zur Gewährleistung des Grundstücksverkehrs und im Interesse eines zügigen Abschlusses vermögensrechtlicher Verfahren durch den Ablauf der Frist Rechtsklarheit und Rechtssicherheit eintreten soll (stRspr, vgl. Urteil vom 13. April 2000 - BVerwG 7 C 5.99 - Buchholz 428 § 30 a VermG Nr. 17 S. 25 sowie Beschluss vom 18. Dezember 2000 - BVerwG 7 B 156.00 -).
- BVerwG, 19.10.2011 - 8 B 37.11
Zur teleologischen Reduktion des § 8 Abs. 1 VermG; Anforderungen an die …
Sie gestattet die Wahl zwischen Restitution und Entschädigung nur bis zum 31. Mai 1995, um zur Beseitigung von Investitionshemmnissen, zur Gewährleistung des Grundstücksverkehrs und im Interesse eines zügigen Abschlusses vermögensrechtlicher Verfahren durch den Ablauf der Frist Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu schaffen (Beschluss vom 12. Juni 2001 - BVerwG 8 B 101.01 - Buchholz 428 § 30a VermG Nr. 23).Bei fristgerechter Ausübung des Wahlrechts erledigt sich der Rückübertragungsantrag mit der Folge, dass ein Widerruf der Ausübung als neuer Restitutionsantrag der Frist des § 30a VermG unterliegt (Beschluss vom 12. Juni 2001 - BVerwG 8 B 101.01 - a.a.O.).
- VG Cottbus, 10.11.2010 - 1 K 2193/03
Ausübung des Wahlrechts nach § 8 Abs. 1 S. 1 VermG
Das ändert jedoch nichts daran, dass die Restitutionsantragstellerin Rückübertragungsansprüche angemeldet hatte und dass - wovon die Beteiligten des notariellen Vertrages vom 30. November 1993, die ausdrücklich § 8 VermG in Bezug genommen haben, selbst ausgegangen sind - das Wahlrecht nach § 8 Abs. 1 S. 1 VermG der eindeutigen gesetzlichen Regelung nach der Ausübung bedarf, weil es den Rückübertragungsantrag im Rechtssinne erledigt (vgl. BVerwG, Beschl. vom 12. Juni 2001 - BVerwG 8 B 101.01 - juris unter Rn. 3). - VG Gera, 12.07.2022 - 5 K 1834/19
Klage bezüglich eines vermögensrechtlichen Erlösauskehranspruchs; …
Vor dem Hintergrund, dass im Anwendungsbereich des VermG der Gesetzgeber auch den Rechtsgütern der Rechtsklarheit und der Rechtssicherheit über Vermögenswerte erhebliche Bedeutung beigemessen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juni 2001 - 8 B 101/01 - VIZ 2002, 153), genügt es nach Auffassung der Kammer für die Beurteilung eines erheblichen Nachteils auf Seiten der Behörde im Sinne eines Verwirkungstatbestandes, dass die Behörde ein aufwendiges Verfahren nach dem AusglLeistG in Bezug auf den streitgegenständlichen Vermögenswert bestandskräftig abgeschlossen hat, dessen Ergebnis in Form bestandskräftiger Bescheide durch eine Neuaufrollung des Verfahrens nach dem VermG in Frage gestellt werden würde.
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